News eBay: Stellungnahme zu "Originalverpackungs" - Auktionen

Ich habe jetzt nicht alles gelesen aber ich meine folgendes:

Korrekte Verkauf:

Überschrift: Orginalverpackung von einer Grafikkarte GF-4-TI42000
Text: Verkaufe Orginalverpackung einer Grafikkarte um z.B. die Versteigerungsmöglichkeit einer vorhandenen Grafikkarte zu verbessern. Verpackung ohne Grafikkarte.

Unverschämt:

Überschrift: Geforce 4-TI-4200, Orginalverpackung
Text: Verkaufe GeForce 4-TI-4200 mit 128 MB, 4xAGP Orginalverpackung. Es handelst sich um eine ASUS Gladiac 4200 Pro mit 128 MB und speziellem Speichertakt von 350Mhz. Die Grafikkarte ist in den Hitlisten auf Platz 1 der ProMarkt-Verkaufscharts. Soewtas sollte jeder sein Eigen nenne. Ohne Karte deshalb übernehme ich E-Bay-Gebühr und Versand.

Ich hoffe ich konnte die Problematik verdeutlichen!!!!
 
also als unverschämt würde ich das nicht bezeichnen, vielmehr als clever.

und von wegen "fakt ist doch das zuviel geboten wurde" sehe ich nicht so.
wenn jemand eben für eine verpackung 100€ bezahlen will soll er dies tun.
der startpreis war 1€. also garnicht zu hoch.
was kann also der verkäufer dafür das über 100€ geboten wurden ?

der verkäufer hat deutlich (!) darauf hingewiesen das es nur die verpackung ist.

die leute die dafür bieten sollen das gefälligst auch bezahlen.

ebay sollte in zukunft auch mal den verkäufer schützen, nicht nur die käufer.
 
Wer ist hier nun der Depp?

Tatsache ist, dass hier DEFINITV KEIN Täuschungsversuch vorliegt. Es standt DICK UND FETT in der Artikelbeschreibung drin, also KEIN TÄUSCHUNGSVERSUCH.

Wenn einer der Käufer gegen Ebay vorgehen will, so hat er sehr gute Karten, Ebay hat auf KEINER rechtlichen Basis gehandelt.

So und wer nun negatives schreibt, wird von mir wegen Verleumdung verklagt. :)
 
Moin,

wer kein Jurist ist, und das ist hier offensichtlich keiner, der
möge sich "juristischer" Beurteilungen enthalten.

@Leisetreter
Dein Name sollte Programm sein: Leisetreten.
Deine juristische Abhandlung überzeugt eher durch Konzeptlosigkeit,
ein systematischer Gedankengang ist nicht erkennbar.

Deine Subsumtion unter § 123 BGB ist wenig überzeugend. Die Artikel-
beschreibungen sind bewußt offen gehalten, es soll der
Eindruck entstehen, es würde vollwerige Hardware versteigt.
Der Verkäufer sucht sich hier auf spitzfindige Weise eine
Hintertür offenzuhalten. Du sagst ja selbst,
dass es unerheblich sei, ob der Getäuschte fahrlässig seinen
Irrtum nicht erkennt, warum hier also kein Irrtum vorliegen können soll,
ist wenig einleuchtend.
Was in diesem Zusammenhang i.ü. im Ermessen des Gerichts liegen soll, ist
unklar. Ordentliche Gerichte entscheiden höchstens mal bezüglich der Kosten nach billigem Ermessen
im Hinblick auf die Sach- und Rechtslage. Ansonsten orientieren sie sich allein daran, wer die
Darlegungs- und Beweislast für die anspruchsbegründenden Tatsachen trägt und ob die belastete
Partei dieser nachgekommen ist oder nicht.

Genauso wenig brauchbar ist die Subsumtion unter § 138 II BGB. Du vergisst, dass bei Wucherischen RGs
auch § 291 StGB eingreifen kann, und dass daher Nichtigkeit schon nach § 134 BGB vorliegt. § 291 StGB und
§ 138 II BGB haben aber wegen ihrer engen Tatbestände in der Prxis kaum Relevanz. Abgesehen davon ist auch Deine
Subsumtion unter § 138 II falsch in Anbetracht des Sachverhaltes. Ich empfehle mal die Lektion der
Definitionen zu den Begriffen Unerfahrenheit, mangelndes Urteilsvermögen, erhebliche Willenschwäche.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung (ein unter Juristen bekannter Spruch).

Deine Ausführungen zur Anfechtung eines nichtigen RG sind zwar
für den kleinen Schein ganz interessant, hier aber nicht
erheblich. Dieser Fall ist entwickelt worden für die Fälle, in denen es um Minderjährigenschutz
und gutgläubigen Erwerb geht.

Auch nicht thematisiert wurde §134 BGB iVm § 263 I StGB, was i.E. nicht zur Nichtigkeit führt.

Richtig ist, dass die Anfechtung zur Nichtigkeit des RG führt; ob das immer ein guter Weg ist, darf
bezeifelt werden, weil sämliche Anspruchsgrundlagen, die einen wirksamen Vertrag voraussetzen, dann
ins Leere gehen.

Die Sache mit der Beweislastverteilung solltest Du auch nochmal überdenken.

Ich glaube kaum, dass Du soviel Praxiserfahrung hast, wie zu haben vorgibts.

In diesem Sinne,

Ciao

An alle anderen: geht zum Anwalt, wenn Ihr rechtlichen Rat braucht.
 
hat jemand schon mal drüber nachgedacht, das der Verkäufer eigentlich nur einen Kartton verkaufen wollte, ohne böse Absicht und ohne den Willen, jemanden zu schädigen. Der ganze §- Schwachsinn bringt überhaubt nix. Das einzige as man daraus lernen kann ist
- immer die Beschreibung LESEN
- immer daran denken, das alle Geschäfte rechtskräftig sind.

Die einzige Chance die man hat, ist eventuell zu beweisen, das man nicht selbst am PC war, da der Schutz nur durch das Password vor Gericht nicht reicht.
 
Verstehe ich nicht.
Wer bietet denn für sowas ohne zu wissen was es ist ?
Man sollte schon lesen was man kauft und soweit ich weiß,stand immer dabei, das es sich um einen leeren Kartonn handelt.
Sind wie schon soweit,daß man die Dummheit der Menschen einkalkulieren muß ?Lächerlich
und rofl@guter Ruf von Ebay
 
Also ich glaube nur der Verkäufer meint es ehrlich, der einen geöffneten leeren Karton zeigt und in der Beschreibung schreibt: Dies ist ein Karton von Produkt xyz, falls ihr Originalkarton verloren gegangen sein sollte und sie ihn für Weiterverkauf, Transport, Reparaturzurücksendung brauchen, können sie ihn erwerben.
Und nicht: Das ist das Produkt xyz mit einer ellenlangen Beschreibung von ebensolchem, wo dann mal zufällig das Wort Karton mittendrin auftaucht!
Und was andere hier von dummen Käufern schreiben und sie selber hätten liebendgerne auch eine solche Masche abgezogen, zeigt doch nur wie darwinistisch die drauf sind!
Catch as catch can.
 
sind doch ganz normale auktionen, bei denen eindeutig drauf hingewiesen wird, um was es sich handelt. Mir scheint, dass gerade auf Euer (CB) Drängen hin, diese Auktionen gelöscht wurden. Eine Seite mit mehr als 40.000 Besuchern täglich (vielleicht stimmt die Zahl) kann natürlich einen enormen Druck auf einen Internethändler ausüben, wenn man mit schlechter Publicity droht. Ist nicht so ganz die feine Art meine Herren von Computerbase!

Bei Fragen: tkreinau@yahoo.de

Gruß
Torsten
 
@Torsten
Niemand von CB hat EBay mit irgendetwas gedroht. Wir haben u.a. durch unser Forum von diesen Auktionen erfahren und fanden es wichtig, daß wir unsere Leser warnen und ihnen ans Herz legen, daß sie sich die Auktionen gründlich durchlesen.
Möglicherweise haben wir auch Leser die bei EBay arbeiten und man hat dort dementsprechend reagiert um einer Ausweitung des Themas vorzubeugen. Insofern hätten wir einen Anteil an der Entscheidung von EBay. Allerdings waren wir nicht die einzige Seite im Netz, welche über dieses Thema berichtet hat.
Ich wollte eigentlich nur klarstellen, daß wir weder Zeit noch Lust haben, irgendjemanden zu irgendetwas zu drängen oder mit schlechter Publicity zu drohen. Selbst wenn wir es wollten, sind wir meines Erachtens zu klein um wirklich Druck ausüben zu können. Denn was sind unsere gut 30.000 Leser/Tag (btw. gut geschätzt, Torsten) im Gegensatz zu den mehreren 100.000 von anderen, größeren Websiten mit fest angestelltem Personal.

-- nur meine Meinung --
 
...und dafür hab ich jetzt 4 Stunden auf der Müllkippe verbracht...was mach ich denn jetzt mit dem ganzen Altpapier?!
 
Ein neuer Aspekt für Eure Diskussion !
Ich will mir eine wirklich echte Grafikkarte kaufen. Seit ein paar ´Tagen allerdings darf ich mir gut und gerne 2 von 10 Artikelbeschreibungen durchlesen an deren Ende klitzeklein vermerkt ist, das es um besagte Verpackung geht. Das nervt!! besonders deshalb weil diese Deppen grundsätzlich absätze lang über die Graka-Leistung etc berichten bevor dan nach 5 Bildern der kleine aber entscheidende Hinweis kommt. Sagt was Ihr wollt aber auf die Dauer macht es Ebay auch für lesekundige User kaputt wenn man in Zukunft all das Kleingedruckte dabei hat. Außerden sollte die Hälfte aus dem Forum die das allen Anschein nach noch nicht getan hat sich mal die Artikel angucken und dann noch sagen das sei kein Betrug. Beste Grüße
 
Witzige Diskussionsrunde...habe lange nicht mehr so gelacht wie über diese Fachmannschaft.

Bleibt am Ball Jungs ;O)
 
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