News eBay: Veränderte AGB ab 5.11.2004

Problem ist, dass man es gar nicht schaffen kann, das bei ebay ales mit rechten dingen zugeht. Was man noch machen könnte, ist intern Statistiken der Member auszuwerten, wenn zb. schon 2mal jemand sein Angebot/Auktion zurückgezogen hat, dann bekommen die Member bei der nächsten Auktion/bieten von dem ne Nachricht, wo drinn steht das es bei dem sowas schoon mehrfach gab, sodass man bei erneutem Betrügen so schnell wie möglich rechtliche Schritte einleiten kann...
 
Vergessen wird, dass die meisten "Rückzieher" die sind, die sich ausserhalb Ebay per Email mit einem Käufer "einigen". Das hat mich gerade erst auf der Suche nach einem "Gamecube" genervt, wenn das Angebot plötzlich beendet wird, weil der Verkäufer "sich im Irrtum über die Eigenschaften befunden hat". So ein Schwachsinn. O.k., ist Ebay Standardtext, aber einfach nur lächerlich.

Bei solch Kleinkram bringt die Neuregelung nicht wirklich was, aber wer mit der teuren Ware schon plant und durch das (unberechtigte) zurückziehen des Angebotes einen nachweisbaren Schaden erlitten hat, der sollte schon an den Verkäufer rankommen. Und der muss dann handfeste Beweise bspw. für die Zerstörung der Ware vorlegen. Und da wollen wir doch mal sehen, ob alles so kaputt ist, wie es immer beschrieben wird.
 
Ich frag mich einfach, welchen "nachweisbaren Schaden" jemand überhaupt erleiden kann???
 
Tomy schrieb:
Vergessen wird, dass die meisten "Rückzieher" die sind, die sich ausserhalb Ebay per Email mit einem Käufer "einigen". Das hat mich gerade erst auf der Suche nach einem "Gamecube" genervt, wenn das Angebot plötzlich beendet wird, weil der Verkäufer "sich im Irrtum über die Eigenschaften befunden hat". So ein Schwachsinn. O.k., ist Ebay Standardtext, aber einfach nur lächerlich.

Bei solch Kleinkram bringt die Neuregelung nicht wirklich was, aber wer mit der teuren Ware schon plant und durch das (unberechtigte) zurückziehen des Angebotes einen nachweisbaren Schaden erlitten hat, der sollte schon an den Verkäufer rankommen. Und der muss dann handfeste Beweise bspw. für die Zerstörung der Ware vorlegen. Und da wollen wir doch mal sehen, ob alles so kaputt ist, wie es immer beschrieben wird.
da kann man als bieter nichts machen, dnan hat verkäufer das eben schon entsorgt.
 
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