eBay Verkäufer pocht auf nicht gültigen Kaufvertrag

ImbaAura

Ensign
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Moin Moin,
folgendes Problem, ich habe bei eBay etwas ersteigert was so eigentlich nicht erlaubt ist, was mir aber erst hinterher aufgefallen ist. Und zwar wurde in einer Auktion ein Screenshot angeboten und der Gewinner würde dann einen gewissen Account erhalten. Ich dachte erst dass dies legal ist, aber so ganz ist dem ja nicht. Nun habe ich dann den Verkäufer höflich drum gebeten die ganze Sache abzubrechen. Er stimmt dem ganzen natürlich nicht zu und pocht nun im notfall auch gerichtlich auf sein Geld zu bestehen.
hier noch einmal ein Auszug aus den eBay AGBS:
Es ist verboten, Angebote einzustellen, in denen die Chance auf den Gewinn eines Artikels oder Preises nach dem Zufallsprinzip oder in Verbindung mit einem Wissens- oder Geschicklichkeitsspiel angeboten oder verkauft wird. Dazu gehören Angebote, in denen Werbegeschenke, Lotterien, Gewinnspiele, Verlosungen, Tombolas, Wettbewerbe oder Preise beworben werden. Aktionen dieser Art unterliegen strengen Vorschriften und sind in vielen Ländern gesetzeswidrig. Außerdem können sie Käufer verwirren, was dazu führen kann, dass die Käufer negative Bewertungen abgeben oder Fälle melden.

Erlaubt ist, Käufern einen Artikel als Bonus anzubieten. Derartige Angebote müssen aber die Richtlinien unseres Grundsatzes zu Glücks- und Gewinnspielen erfüllen.
Grund der Beendigung:
- Wert der Zugabe übersteigt den des eigentlich angebotenen Gegenstandes
Unseren Grundsatz zu kostenlosen Zugaben, Bonussen, Glücks- und Gewinnspiele

Nun, wie läuft dass ab, wenn er wirklich vor Gericht geht, wird er dann Recht bekommen? Accountverkauf ist doch eigentlich illegal oder nicht? Handelt sich auch nur um einen Betrag von 50€...

Bitte keine negativen Antworten, ich suche wirklich nur Hife
 
Und was genau ist daran ein Gewinnspiel? Es war eine Auktion, wo der Höchstbietende einen Account von was auch immer gekauft hat.

Bei eBay werden Accounts von Steam, Origin & Co ständig verkauft. Das ist bei eBay nicht untersagt. Vielleicht in den AGBs der Anbieter von Steam, Origin & Co. Aber das stört ja eBay erst einmal nicht.

Grundsätzlich ist der Verkäufer im Recht. Er kann die Erfüllung des Vertrages von Dir einfordern.
 
Was ich nicht verstehe...Du hast das doch ersteigert, weil du es haben wolltest.

Der Verkäufer ist bereit zu liefern, wo ist das Problem?
 
Du schmeißt hier mit sehr großen Worten wie "illegal" um dich.
Bisher ist nur von einem Verstoß gegen die AGB von eBay und des Spieleanbieters die Rede. Der Kaufvertrag besteht unabhängig von eBay, Stand jetzt hat der Verkäufer ein Recht auf Zahlung.
 
Bitte keine negativen Antworten, ich suche wirklich nur Hilfe
Ich musste schmunzeln ;).

Es gibt einen gültigen Kaufvertrag.
Dein Auszug aus den AGB von eBay sind einfach nur sachlich unpassend, weil kein Gewinnspiel nach dem Zufalls-, Wissens- oder Geschicklichkeitsprinzip statt gefunden hat.
 
ThomasK_7 schrieb:
Es gibt einen gültigen Kaufvertrag.

Kann ich etwas rechtskräftig erwerben wenn der Artikel gar nicht verkäuflich ist?
Wir wissen ja nicht genau um was für einen Account es geht, aber bei den meisten wie eben Steam, Origin... ist der Verkauf nicht erlaubt.
Aus meiner Sicht könnte dann der Verkauf niemals zustande kommen. Man möge mich bitte korrigieren wenn ich hier einem Irrtum unterliege.
 
Ja, darum ist das auch so eine Seltenheit bei eBay...

http://www.ebay.de/sch/i.html?_from...team+account.TRS0&_nkw=steam+account&_sacat=0

Es ist nicht rechtswidrig. Aber der Betreiber, Valve, EA und Co untersagen das in ihren AGBs. Und der Käufer könnte Probleme bekommen. Aber der Verkauf an sich geht hier in DE völlig in Ordnung. Rechtlich gesehen.

eBay verhält sich in vielen Bereichen voreilig gehorsam und untersagt Verkäufe, wo sie eigentlich gar nicht eingreifen müssten. Wäre das widerrechtlich, gäbe es diese Auktionen bei eBay nicht. Sie sind ja nicht einmal versteckt. Es wird offen in der Artikelbeschreibung von Accounts gesprochen.
 
Kann ich etwas rechtskräftig (käuflich) erwerben wenn der Artikel gar nicht verkäuflich ist?
Ich habe mir erlaubt, die Frage durch das eingeklammerte Wort zu präzisieren.

Diese Frage ist berechtigt.
Zu einem Verkauf Bedarf es der übereinstimmenden Willenserklärung zwischen Verkäufer und Käufer = den Vertragsparteien.
Im vorliegenden Fall und regelmäßig bei eBay-Auktionen wird dies zwischen dem Höchstbietenden und dem Verkäufer der Fall sein. Der Spielplattformanbieter steam o.a. ist hierbei kein Vertragspartner.
link hier 1 schrieb:
Natürlich gelten diese AGB, selbst wenn sie wirksam sind, nur im Verhältnis zwischen Spieler und Spielbetreiber. Auf die rechtliche Verbindlichkeit von Vereinbarungen, die zwischen zwei Spielern getroffen werden, haben sie keinen Einfluss.

Bei Übertragung von virtuellen Spiele-Accounts ist jetzt die Besonderheit, dass keine Eigentumsrechte am Spiel verkauft werden können, sondern nur Nutzungsrechte an XY.
XY sind juristische Spitzfindigkeiten, die im Internet nachgelesen werden können, z. Bsp. hier oder hier oder hier .

aus link hier 2 schrieb:
Erklärung zur Absicherung beim WoW-Account verkaufen auf eBay
Diese Texte könnt ihr einfach per Copy & Paste in euer Artikel-Angebot einfügen:
Alle World of Warcraft Items und Charaktere sind das geistige Eigentum von Blizzard Entertainment. Ich erheben keinen Anspruch auf das virtuelle Eigentum der hier gehandelten Gegenstände. Der Käufer zahlt nur für die Zeit und die Arbeit, die aufgewendet wurden, um den oben aufgeführten Spielstand der Charaktere zu erreichen. Der Account, die Charaktere und die Gegenstände selbst bleiben deshalb Eigentum von Blizzard Entertainment! Der Käufer stellt zudem den Verkäufer mit dem Kauf dieses Artikels von sämtlichen Ansprüchen seitens Blizzard frei. Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer unmittelbar nach Erhalt der Login-Daten sämtliche Account-Daten wie E-Mail, Konto-Daten, Adresse, usw. zu ändern! Sollte dem Verkäufer durch Versäumnis des Käufers Nachteile entstehen, fallen diese zu Lasten des Käufers. Mit gebot auf diese Auktion geben sie ihr Einverständnis zu dieser Erklärung. Als Privatperson biete ich keine Garantie oder Gewährleistung an.

Rechtlich ist die Lage bei Datenträgerspielen noch nicht ausgeurteilt.
Für kommerzielle reine download-Software (=keine Spiele) wurde sie bereits zu Gunsten der Endanwender entschieden, d.h. sie dürfen diese weiterverkaufen. Man kann deshalb meiner Meinung nach davon ausgehen, dass auch für reine download-Spiele dies einmal so höchstrichterlich entschieden werden wird.

Als Endanwender und Käufer/Verkäufer eines solchen virtuellen Accounts hat man nur ständig bei Sperrungen des Accounts nach Übertragung (Kauf, Schenkung, Überlassung, Mietung) das Problem, dass man in der Praxis unter Umständen schlecht an die Eigentumsnachweise für einen Berechtigungsnachweis (z. Bsp. Quittung Erstkauf) kommt und im Extremfall gegen die Sperrung klagen muss.
Ich selber habe noch kein solches Spiel verkauft, habe aber vorsorglich für 1 in Frage kommendes Spiel dieses mit anonymer Mail registriert und mit unpersönlichen Passwörtern registriert, damit ich im Falle eines Accountverkaufes den steam-Zugang und die Mailadresse vollständig übergeben kann.
Wer mehr als 1 Spiel über die gleiche Mail und damit über den selben Account registriert, hat natürlich später ein Problem beim Weiterverkauf nur 1 Spieles.
 
Schon mal daran gedacht, die Auktion eBay zu melden, damit diese beendet wird?
 
BlubbsDE schrieb:
Ja, darum ist das auch so eine Seltenheit bei eBay...

Was hat das mit Seltenheit zu tun?
Im Straßenverkehr werden jeden Tag die Gesetze übertreten, ist es dadurch erlaubt?
Du solltest vielleicht eher an der Qualität deiner Beiträge arbeiten als pure Quantität rauszuhauen.
 
Der Rest steht auch noch in meinem Beitrag. Schön zitierst hast Du da.

Die AGBs untersagen den Verkauf. Dennoch ist der Verkauf ganzer Accounts rechtlich kein Problem hier in DE. Was mit dem Account geschieht, wenn der AGB Verstoß auffällt, das hat nichts mit der Wirksamkeit des Verkaufs zu tun.
 
Ihr brauch nicht mehr rumrätzeln, der TE wird sich eh nicht mehr melden,... macht er in den wenigsten seiner Threads. Ausserdem hab ihr ihm nicht nach dem Mund geredet" du bist der Schönste, du bist der Beste, natürlich musst du nicht bezahlen, bekommst sogar noch 80€ Entschädigung,......
Und wenn man mal in seinen Alten Thread rumwühlt , ist das nicht das erste mal das er damit auf die Fresse fällt bei Eby nen Screenshot oder andere Virtuelle Güter gekauft zu haben :D
 
Hier wird wieder viel Unsinn geschrieben.

Ob das verkaufte Gut illegal ist oder nicht, ist für die Beantwortung der Frage gar nicht erheblich - damit hätte man lediglich die Wegfindung abkürzen können. Die Schlussfolgerung, dass das, was nicht illegal ist legal sein muss, welche u. a. von @BlubbsDE vertreten wird, ist so aber ebenfalls nicht korrekt.

Wird der Account wegen des Verkaufes gesperrt, ist der Verkäufer recht schnell in irgendeiner problematischen Pflicht, die Rechte des Käufers sind relativ stark, sofern er glaubhaft in seiner Unwissenheit ist.

Aus einer qualitativen oder quantitativen eBay-Vorgehensweise gegen bestimmte Produkte einen Rechtsschluss ziehen zu wollen halte ich außerdem für offensichtlich wenig klug. In jedem Fall aber sollte man sich als Laie wirklich doch nur dann mit einer solchen Überzeugungskraft zu Sachverhalten äußern, wie es hier einige Vorkommentatoren getan haben, wenn man auch wirklich Ahnung vom Thema hat. Das "Laiengefühl" liegt eben einfach oft im Ergebnis daneben.

tl;dr: Wäre ich der TE würde ich gegen den möglichen Kaufvertrag vorgehen und am Ende Recht bekommen. Ob der TE das schafft? Keine Ahnung. Auf keinen Fall würde ich aber an Stelle des TEs auf den Unsinn hören, der hier gerade am Anfang dargeboten wurde.

Edit:
Ein Großteil der AGB von Onlinegames, welche nicht F2P sind, sind sowieso nicht wirksam einbezogen und selbst wenn, sind auch diese nicht zwingend korrekt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Klick.

Bevor nun freudig Accounts verkauft werden: Wenn z.B. Blizzard beschließt, das deutsches Recht ja ganz schön und nett ist, aber dennoch einen Account sperrt, weil gegen die (möglicherweise nach deutschem Recht unwirksamen) AGB verstossen wird, so bin ich gespannt, ob der oder diejenige, welche von der (unrechtmässigen?) Accountsperrung betroffen ist, erfolgreich gegen Blizzard prozessiert. Ich wünsche in jedem Fall viel Erfolg. ;)
 
@ ToXiD

Der verlinkte Beitrag ist von 2005. Der Ansprechpartner wäre außerdem nicht Blizzard, sondern der Verkäufer - und damit sind wir wieder bei meinem Beitrag und dem TE. Selbst bei nicht wirksam einbezogenen AGB könnte es hier Verletzungshandlungen geben, die für einen potentiellen Käufer/Verkäufer unüberwindbare Hürden darstellen.

Die jüngste mir bekannte Rechtsprechung hierzu ist vom LG Berlin (Verbraucherschutz v. Steam) mit einer ganz klaren Richtung pro Accountbindung und damit contra Verkauf.

In der Praxis klappen solche Deals natürlich oft, fraglos. Oft kommt man aber (wie hier) nicht direkt zum Ziel, so wie der TE das gerne hätte, aber über Umwege.

Edit:
http://www.jurablogs.com/2014/01/21...te-niederlage-verbraucherzentrale-zeichnet-ab (da gibt es aber auch irgendwo neuere und bessere Quellen, inkl. der dann gefällten Entscheidung)
 
Wir reden aneinander vorbei und wollen doch auf das selbe hinaus. ;)

Natürlich kann es Blizzard, Steam und Co. letztendlich völlig egal sein, was da einer meint, mit seinem Account anstellen zu dürfen. Sie sitzen ganz klar am längeren Hebel. Ich wollte nur darauf hinaus, dass die Erfüllung eines Kaufvertrages bei einem Account schwierig werden könnte, wenn selbiger z.B. gesperrt ist.

http://www.jurablogs.com/go/vzbv-valve-steam-erneute-niederlage-verbraucherzentrale-zeichnet-ab

Wichtig wäre der letzte Teil.

http://spielerecht.de/wp-content/uploads/LG-Berlin-15-O-56-13-20140121-vzbv-vs.-Valve.pdf

Auch interessant.

Da wäre halt die Frage, inwieweit der Kaufvertrag überhaupt wirksam sein kann.
Die Ausführung von ThomasK_7 dazu halte ich für mindestens wackelig. Die Nutzungsrechte kann man nicht verkaufen.
Lange Rede, kurzer Sinn: Ich würde es einfach auf die Klage des Verkäufers ankommen lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier werden meiner Meinung nach aber einige Dinge durcheinander diskutiert.

Man kann auch Dinge kaufen/verkaufen, die man gar nicht hat und auch nicht beschaffen kann. Dann ist der Kaufvertrag trotzdem gültig (siehe §311a BGB). Der Erfüllungsanspruch ist zwar möglicherweise weg und man wird vllt Schadensersatzpflichtig, aber der Kaufvertrag bleibt gültig.

Verstößt der Kaufvertrag gegen ein GESETZLICHES Verbot, dann ist er unter Umständen unwirksam. Weder die AGBs von Steam oder Ebay sind gesetzliche Verbote.
Anscheinend kann und will der Verkäufer hier aber liefern.
 
Der Käufer sucht aber einen Weg, um aus dem Vertrag heraus zu kommen. Und da gibt es eben diverse Ansatzmittel.

Grundsätzlich sind deine Ausführen aber natürlich korrekt.
 
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