Ebay - Ware ist nicht die beschribene Marke - Wer hat Nachweispflicht

@Motzfrosch
Ich kann in den möglichen Fallkonstellationen Paketannahme-Annahmeverzug-Transportverlust/-beschädigung keinen Unterschied erkennen, wonach der Verkäufer verpflichtet wäre, mehr als die Transportaufgabe der Ware als seine Erfüllung zu beweisen.
Erbitte deswegen eine Erklärung, warum die (unbeanstandete) Paketannahme so entscheidend für die Beweislastumkehr bei einem privaten Versendungskauf sein soll.
 
krass, viel rechtsgeschafwel := aber danke!

nen Fazit ? Ich zieh es erhat map über paypal mein geld zurück, dann wird paypal entscheiden, so wie sie es für richtig halten.
 
Du weißt das Paypal keine Rechtsentscheidungen Trifft?

selbst wenn Paypal dir dein Geld zurück Überweist bleibt der Vertrag rechtlich bestehen.
D.h. der Verkäufer kann auf die Erfüllung selbigen bestehen.
der Verkäufer kann das Geld also nötigenfalls einklagen!
 
Zuletzt bearbeitet:
@HC-Yami

Auch hier kann ich das Paket ja schon vorher geöffnet haben um es dann zuzukleben und mich beim auspacken filmen. Deswegen wollte ich das ja wissen.

Und wenn ich sag: Mein Onkel im selben Haus hat gesehen wie ich das ausgepackt habe....

Da hilft ansich ja nur, Post annehmen und im Beisein des Postboten auspacken und dann zu unterschreiben, dass man das Paket annimmt.
 
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