Ebay, Werbebanner verkauf

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Lieutenant
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Nov. 2007
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Moin Moin!

Also folgendes: Ich habe vor ein paar Tagen volgenden Artikel bei Ebay reingestellt http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=170330419269&ssPageName=ADME:X:AAQ:DE:1123 heute werde ich von Unicity angeschrieben die da sagen:"Sehr geehrter Anbieter,
mit den Verkaufsangeboten dieser Banner/Aufsteller verstossen Sie in ganz erheblichem Maße gegen unsere Urheberrechte, welche wir in jedem Falle wahrzunehmen gedenken. Nicht nur, dass diese Banner nicht von Unicity stammen, die Herstellung auch nicht von Unicity authorisiert wurde, und bereits aufgrund dessen rechtswidrig sind, in keinem Fall sind Sie authorisiert irgendwelche Werbematerialien zu Unicity oder Unicity Produkten zu vermarkten. Wir fordern Sie daher dringend auf, Ihr Angebot sofort zu beenden. Sollten Sie dem nicht nachkommen, werden wir den Rechtsweg beschreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Unicity Service GmbH für Unicity Europe Inc."

Was heißt das jetzt für mich, ist das wirklich nich erlaubt das ich diesen Banner anbiete?
Gruss
 
Tja, wo hast du den her? Wenn du den gekauft hast (mit rechnung und so weiter), hast du auf jeden Fall weiterverkaufsrecht meines Erachtens. Es sei denn, du hast dich vertraglich da zu irgendetwas verpflichtet. darüber hianaus denke ich, das jeder der so zeugs da vertikkt, auch an einen Werbebanner kommt, daher weiß ich nicht ob es sich lohnt, verklagt zu werden, da das ja eh keiner kaufen wird;-)
 
0815burner schrieb:
Wenn du den gekauft hast (mit rechnung und so weiter), hast du auf jeden Fall weiterverkaufsrecht meines Erachtens.
Achja? Alle Dinge die man mit Rechnung kaufen kann, kann man legal weiterverkaufen? Fällt dir nicht selbst auf, dass das Käse ist? Man kann doch nicht sämtliche verbotenen Sachen kaufen, solange man es auf Rechnung tut...

Ich schätze schon, dass die Firma im Recht ist, schließlich ist auch ihr Logo etc. drauf, wenn du den Artikel nicht rausnimmst werden sie dich wohl ziemlich sicher verklagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was das für dich heißt? Mhhh, ich denke , du solltest die beiden Artikel in Ebay unbedingt erstmal drinnen behalten, damit du es heraus bekommst.

Aber wie ich sehe, bist du bereits an der richtigen Adresse, wenn es um eine ausführliche Rechtsberatung geht. Man könnte also sagen, du machst alles richtig.:lol:

Ps: Soll ich bieten?
 
"in keinem Fall sind Sie authorisiert irgendwelche Werbematerialien zu Unicity oder Unicity Produkten zu vermarkten"

da steht doch schon alles! Also nimm ihn raus und lass gut sein. Sich hier auf riskante Tatsachen einzulassen würde ich nicht tun. Wenn du wirklich Klarheit willst, geh zu einem Anwalt und lass die Sache prüfen. Eine Rechtsberatung hier im Forum ist nicht möglich.
 
Ich sage nichts ohne meinen Anwalt.

Also wenn die schon so Anfangen, dann würde ich mir den Ärger ersparen und das Angebot raus nehmen.
Für so ein paar Kröten lohnt sich der Ärger einfach nicht. Auch solltest du in deinen Vertragsunterlagen dazu mal rein schauen. Denn irgendwie wirst du auch in den Besitz des Werbeteils gekommen sein.
 
lass das lieber sein , ich würd dir auch raten die auktion schnellstmöglich aus ebay zu nehmen.
 
1. Dein 2 Angebote deutlich als Privatverkauf kennzeichnen. Darauf verweisen, dass es keine Rechnung zum Kauf geben wird.
2. Mit der Fa. Unicity Kontakt aufnehmen und erklären woher die Sachen stammen und auf Privatverkauf hinweisen.
3. Die Fa. Unicity nett auffordern ihr Urheberrecht und Markenrecht nachzuweisen.

Wenn Du das alles 3 zügig machst, kannst Du meines Erachtens erst einmal die Auktion weiterlaufen lassen. Von den Antworten/Angaben zu 1.-3. hängt dann die rechtliche Beurteilung der Zulässigkeit der Auktion ab.
Hinweis: Nicht überrascht sein, solche Firmen wenden sich dann auch gerne mal direkt an ebay und ebay löscht dann schnell ohne Beweis der Rechtmäßigkeit der Gegenforderung. Dann wärest Du gegenüber ebay am Zug.
 
Hmm ja, man >könnte< vermuten, dass sie dir als Privatverkäufer nichts anhaben können, ist es eine "Urheberrechtsverletzung" hilft dir aber auch das wenig. Es ist nur so, dass sie dich dann nicht wegen unerlaubtem Vertrieb von Werbemitteln drankriegen können. Aber da ist noch ne Menge anderer Sachen wegen denen sie dich belangen können.
 
Kuriose Sache, ich denke allerdings auch dass er als Privatperson ein klares Weiterverkaufsrecht hat.
Die Fa. Unicity wird bei solchem Material warscheinlich von einem Gewerbe ausgehen.

mfg
Markus
 
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