Ebayer behauptet leeres Paket bekommen zu haben

Sehr ärgerlich, ich denke aber leider, dass du es so machen musstest.

Ich verschicke bei eBay immer mit versichertem DHL- oder Hermespaket, so ist man auf der sicheren Seite. Nach dem ersten Mal weiß man auch spätestens, wieviel das kostet und ab da läufts.

Über 200,- ist leider sehr teures Lehrgeld, aber sowas passiert dir wenigstens nie wieder :)
 
Da ein Freund von mir gewerblich handelt, frage ich mich schon lange wie man sich da absichern kann. Und zwar sowohl als Verkäufer als auch als Käufer. Selbst wenn ich Fotos mache, beweisen tut das überhaupt nichts, wirkt zT sogar verdächtig...

Das einzig logische wäre mMn während des Einpackens ein Video zu drehen. Allerdings hat das vor Gericht auch keine Aussagekraft...

Alles nicht so einfach. Auch wenn die Ware durch Postmitarbeiter beschädigt wird, wird es wohl auf den Verkäufer zurück fallen, wie will man das denn alles beweisen?

Auf Ebay tummeln sich leider so viele Betrüger, das ist nicht mehr feierlich. Und bei Wertgegenständen unter 300€ lohnt es sich auch nicht, vor Gericht zu ziehen...
 
Also, das Geld hättest Du nicht zurückzahlen müssen, denn beim Privatkauf liegt nach deutschem Recht, das auf einen Empfänger in Deutschland anzuwenden wäre, das Versandrisiko beim Käufer, wenn der Inhalt unterwegs verschwindet oder die Sendung überhaupt nicht ankommt ! Hätte der Käufer das Versandrisiko vermeiden wollen, hätte er Dir vorschreiben müssen, dass Du die Ware versichert versendest und hätte auch die Kosten hierfür zutragen gehabt.

Es trifft zwar zu, dass nach österreichischem Recht, das aber wie gesagt hier nicht anzuwenden wäre, beim Privatkauf das Versandrisiko normalerweise im Gegensatz zur deutschen Regelung beim Versender liegt; normalerweise gilt aber auch in Österreich nach der dort herrschenden Rechtssprechung, dass bei gewöhnlichem Versand (z.B. Versand per Post bei einer ebay Auktion o.ä.) eine konkludente Genehmigung des Empfängers anzunehmen ist, sodass die österreichische Regel im Ergebnis in der Praxis genau umgekehrt, wie der Wortlaut im österreichischen Gesetz ist, also wie in Deutschland, angewendet wird,. Es müsste in Österreich also der Empfänger der Versandart widersprechen, um den früheren Gefahrenübergang zu vermeiden, so dass Dein Käufer selbst bei Anwendung österreichischen Rechts den Kürzeren gezogen hätte.

Die 200 Euro hättest Du also sparen können, zumal Du ja auch keine Sicherheit dafür hast, ob der Käufer redlichgehandelt hat oder ob er einfach die Ware und das Geld einsacken wollte - ohne vorliegend jemandem Fraudulenz unterstellen zu wollen.


Aber verbuche sie einfach als Lehrgeld, denn jemand, der eine 200 Euro Ware unversichert als Warensendung versendet, hat es nötig, einmal kräftig für eine solche Dummheit bestraft zu werden ! Das nächste Mal ist er dann vielleicht schlauer !
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben