Ebayrecht Verkauf Kd will sein Geld raus

Foofoo

Lieutenant
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Hi!

Ich hoffe jemand kann mir paar Tips geben zu dieser Verhaltensweise?ICH BIN EUCH SEHR DANKBAR!!!
Es geht nicht um mich sondern um einen Freund der jetzt Probleme mit einem Ebay-Käufer hat.Er selber weiss nicht wie er vorgehen soll denn er hat keine Rechtschutzversicherung und derjenige droht ihm mit Polizei und Anwalt und pipapo.Ich vermute dass die Person Gründe findet,das Handy wieder zurückzugeben weil es ihm wahrscheinlich zu teuer ist.
Da er noch nie verkauft hat,aber vom Profil ca.70x 100%ige Bewertungen hat,hab ich ihm unter die Arme gegriffen um ihm zu helfen.:) Schliesslich ist es das erste mal.
Ich komm auf den Punkt.Er hat vor 2Wochen ein C902 für 188€ verkauft und alles lief was das Geld betrifft,reibungslos ...nach 2 Tagen meldet sich der Kd und fragt nach warum auf der Kamerarückseite hinten ein Kratzer ist,was laut seiner Meinung aber in der Auktion nicht angegeben worden ist.
Jetzt muss ich gleich sagen dass das Handy aber in tadellosem Zustand war, als es rausging.Selbst ich hab es mit eigenen Augen angeschaut und in der Auktion angegeben.
Dabei wurde es auch angedeutet,dass dieser Artikel von Privat zu Privat verkauft wird und keine Rücknahme stattfindet.Dabei gibt es auch keine Garantie.
Derjenige will das Handy aber wieder zurückgeben und sein Geld zurückhaben.Er sieht von der Ebay-Gesetzeslage ab und wird Anwalt sowie Polizei einschalten.
Meine Frage jetzt:
Wie soll man am besten reagieren?Ich weiss dass mein Kumpel nicht verpflichtet ist,das Geld zurückzugeben.Er hat es auch mit der EU-Regelung im Text angegeben.
Mir scheint es dass derjenige Gründe findet,sein Geld zurückzufordern weil es ihm zu teuer ist.:mad: und droht,was auch normal ist.
 
pech würd ich ma sagen ... soll er nich in nen bietwahn verfallen und mehr bieten was der artikel wert ist.
einfach links liegen lassen den typen!

die cops lachen sich tod und der anwalt verdient sein geld wegen ner sinnlosen sache die er nich gewinnen kann.
andere blöde kaufen bei ebay leere verpackungen für teuer geld obwohl es eindeutig dasteht.

auf echten auktionen muss man den rotz auch nehmen den man ersteigert hat und so ist es auch bei ebay!

nix machen und den typen "kommen" lassen wenn er sich traut.
 
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Das mit dem Rechtsanwalt macht ihm schon Angst.Er selber hat nämlich keinen Rechtschutz.
 
dann müsste er das geld vorstrecken aber bekommt es dann vom kläger wieder.
aber wenn der nen guten anwalt hat wird der dem das ausreden weil es schwachsinn is.
das ding fährt der zu 100% gegen die wand und bezahlt fein die anwaltskosten + gerichtskosten.
 
er hat keine rechte das geld zurückzufordern. da es ein bürgerlicher kauf war, stehen ihm keine rechte zu, dass geld zurückzuverlangen. bei einem privaten verkauf, gibt es kein widerruf oder garantie. dein freund brauchst keine angst haben.
 
Beweise hat er keine aber ich bin der Zeuge weil ich die Fotos gemacht habe und ihm auch gezeigt habe wie man sie reinstellt.Ich hab das Handy selber gesehen,und es war in einem Tadellosem Zustand.Jetzt meint derjenige,dass die Köpfhörer nicht original sind und wie oben erwähnt der Kratzer an der Kamera wo man die Cam rauszieht(Aussage vom Freund).
Mein Kumpel hat das Handy bei Ebay gekauft und keine Rechnung mitbekommen.Das hab ich auch reingeschrieben.Verwiesen hab ich es auf die Herstellergarantie falls was wäre.
Die IMEI hat er sich leider nicht aufgeschrieben.Woher sollte man es auch wissen,dass man so einen De....n erwischt.
Wenn es nach mir gehen würde,hab ich ihm geraten,ich würde demjenigen gar nicht mehr schreiben.
Aber mein Kumpel hat Angst,er will nicht noch Rechtswanwaltkosten auf sich haben weil er keine Rechtschutzversicherung hat.
 
Wenn Dein "Kumpel" nicht wissendlich was verschwiegen hat, kann er nur warten ob und was kommt. Du als "Zeuge" wirst dann natürlich auch als solcher auftreten müssen.
So ist nun mal eBay.

Wer ein reines Herz hat, hat auch hier gute Karten.;)
 
Mit Anwalt, Polizei und sogar Bodyguards(:D) kommt jeder in so einem Fall. Ebay ist eben ein internet Auktionshaus, das fettgedruckte Wort erklärt wohl alles.
 
Käufer zappeln lassen und darauf hinweisen, dass er sein Geld nicht ohne Prozess bekomt. Wenn dem das Wirklich die Anwaltsgebühren wert ist, muss dein Kumpel eben Prozesskostenbeihilfe beantragen. Ich kann mir keine nicht vollkommen Absurde juristische Begründung vorstellen, warum die Rückforderung gerechtfertigt sein könnte.

Mit dir als Zeugen und § 447 BGB in der Hinterhand ist dein Freund Kaufrchtlich gesehen kaum noch in die Verantwortung zu nehmen, ihm eine arglistige Täuschung anzulasten halte ich auch für nicht tragbar. Möglich wäre vll. noch eine Irrtumsanfechtung des Käufers, aber auch das ist weit hergeholt...
 
Als außenstehender sage ich jetzt das es euch egal sein sollte.
Betrachte ich das ganze aber aus dem Gesichtspunkt das mich möglicherweise doch Kosten deswegen überrümpeln können würde ich vorerst versuchen das ganze zu Klären ohne Hilfe von 3en!

Wenn man allerdings "hart" ist und als betroffener so stark ist und es drauf an kommen lässt würde ich es probieren, ihn vor die Wand laufen zu lassen!
 
@FidelZastro

Ich wunder mich über gar nichts mehr.

Was meint ihr,kann man da in der Verbraucherzentrale kostenlosen Ratschlag bekommen?
Ich brauch etwas schriftliches dass ich ihm es schriftlich zuschicken kann.
 
Mir wurde auch einst mit polizei gedrocht, und auf neunmal klug gemacht.

Ich habe denn klipp und klar dargelegt, dass er das produgt so gekauft hat ,wie es auf den Fotos abgebildet war, und auch im Text beschrieben.

Nachdem er gemerkt hat, das ich mich nicht einschüchtern lasse, hat er abgelassen, habe dafür aber eine schlechte bewertung erhalten (die konnt ich ihm aber auch noch heimzahlen).

Sturr bleiben an eurer stelle, kompetent rüberkommen, und sich einer einschüchterung nix anmerken lassen.
Erst darauf reagieren, wenn vom gericht ein brief kommen sollte.
 
Genau, Hunde die bellen beißen nicht.
Du/Ihr habt euch nichts vorzuwerfen. Also abwarten und so ist halt die Welt;)
 
Ihr seid zu zweit, also nicht aus einer Verwandschaft, da hat man mit Zeugen immer gute Karten, das würde ich dem Käufer auch schreiben das Du die Kamera begutachtest hast und alles in Ordung war. Dann hat der Junge schlechte Karten. Lasst euch bloss keine Angst einjagen.
 
Macht euch keine Sorgen. Wünscht ihm einfach viel Erfolg bei der Klage und belasst es dabei.... .
Habe selbst schon ein paar mal die Erfahrung gemacht das es so gut wie immer nur heiße Luft ist die da kommt (gerade wenn jemand die Polizei erwähnt). Und das mit der Bewertung würde ich an Stelle deines Freundes einfach aussitzen indem ich dem Käufer erst mal keine Bewertung gebe (so er es nicht schon gemacht hat). Sollte er doch negativ Bewerten versuchen das ganze über eBay klären zu lassen.

Soviel zum Teil ohne Rechtsschutz.

Ich selbst (mit selbstbehaltloser Rechtsschutz) würde mir Dich (als Zeuge für die unversehrtheit des Handys) schnappen , zum Anwalt gehen und dem Herrn Käufer die (wahscheinlich) teuerste negativ Bewertung seines eBay-Lebens bescheren.

Also je nach Zeit und Stimmungslage ;)
 
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So ein Problem hatte ich auch erst vor kurzem, der Käufer hat gedroht, geflucht, usw. leider hat es Ihm nichts geholfen. Sobald man Rücknahme ausschließt und keine Mängel verschweigt ist man fein raus.

Hatte sogar extra beim Kundenservice von ebay angerufen. Das einzige was passieren kann ist, dass der Käufer ne schlechte Bewertung gibt. Meine wollte ebay leider nicht entfernen -_-
 
... was kann schon passieren... gibt eine schlechte Bewertung für deinen Kumpel (muss er mit leben, bzw. kann er hinterher gegen vorgehen)
Biete dem Käufer an vom Ebay Käuferschutz gebrauch zu machen,
a) war kein Paypal Artikel: Warum kauft der Käufer dann bei dir ?
b) hätte mit Paypal bezahlen können hat es aber nicht...selber schuld ;)
(ich denke da sind die regeln jedem ebayer bekannt und da muss man Ebay für anmaulen)

... also abwarten, dem Käufer anbieten sein Recht zu erklagen und abwarten... wenn dann wirklich Anwaltspost / gerichtliche Anhörung ins Haus flattert kann man ja noch immer einen Vergleich anbieten ;) oder eben mit deiner aussage in den Rechtsstreit gehen und dann steht Aussage gegen Aussage...

... den Kratzer kann ebenso der Käufer nach dem Kauf reingemacht haben...

also cool bleiben


on the other hand: ich als Verkäufer freue mich immer, wenn meine Kunden glücklich sind, mein Profil 100% sauber bleibt...da kann es sich schon lohnen dem Käufer einen Vergleich anzubieten, aber eben auch die kaufmännisch nette Tour, ohne Klage,Anwalt, Bodyguards...

P.S.: Beim nächsten Mal seid ihr vielleicht der Käufer ;)
 
mach dir da mal keinen kopf drum, da wird nichts passieren, die jungs hier haben schon recht, das von dem nix kommt, da braucht man sich auch nicht über gerichtskosten unterhalten, dazu wird es nicht kommen! das bin ich mir zu 120% sicher!

Wirklich das einzige, was er deinem Freund antuen kann ist eine schlechte Bewertung, die dein Freund dann aber kommentieren kann und dazu schreiben kann, dass der Käufer der Betrüger ist!

Fakt ist, dass der Käufer beweisen müsste, dass der Kratzer auch voher schon drinnen war und das kann er einfach nicht, vorallem weil du auch noch als Zeuge da bist, somit würde das ganze eh im Sand verlaufen, weil er einfach nix nachweisen kann.

Im Internet und vorallem bei Ebay kann man recht schnell einfach mit Polizei und Anwälten drohen aber das war es dann auch schon, vorallem wie gesagt bei solchen ideotischen anschuldigungen.

Also ganz ruhig sein, dem Typen sagen, dass alles in Ordnung war, dass dein Freund das Handy sauber eingepackt hat usw., dass du als Zeuge da bist und ansonsten nicht mehr mit dem Typen diskutieren! Einfach links liegen lassen und fertig.

edit: ich selber hatte mal die blöde situation, dass ich als verkaufer meinen alten Bildschirm bei Ebay verkauft habe und dann der Käufer nicht gekommen ist um das Dingen wie vereinbart ab zu holen, Geld wollte er auch mitbringen. Hat sich dann nicht gemelet und ich hab etwas druck gemacht und nen paar Mails geschrieben, dass ich nen Anwalt einschalten würde, daraufhin hat er sich dann gemeldet und mich blöd angemacht, ich würde ihn erpressen usw. obwohl ein kaufvertrag zustande gekommen ist und ich mir in dem fall das geld hätte einklagen können, weil die beweilage da schon recht eindeutig war, naja für 90€ so nen terz machen, is natürlich schön dämlich und hab das dingen einfach neu rein gestellt.
Demnach kann man sagen, dass es überall, sowas im Reallife als auch in der virtuellen Welt, dumme Ideoten gibt, von denen man sich aber nicht einschüchtern lassen sollte ;-) nur nochmal als kleine geschichte nebenbei ^^
 
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