Ebayverkäufer bietet keinen Kombiversand, versendet dann aber in einer Sendung!

BmwM3Michi

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Hi


habe bei nem gewerblichen Ebayhändler zwei Shorts gekauft und

es wurden jeweils 4,50 Euro Versandkosten berechnet, also im Angebot

kein Kombiversand angeboten!

Heute kam natürlich nur ein Paket (DPD) mit beiden Shorts bei mir an!



Darf der Händler die Versandkosten pro Artikel berechnen (also keinen Kombiversand anbieten)

und dann zusammen in einem Paket (also als Kombiversand) liefern ?


Was meint ihr?​
 
Natürlich nicht.

Wenn er 2 mal Porto berechnet müssen auch 2 Pakete bei Dir ankommen. Da das aber nicht der Fall war sofort eBay melden. Also einen Fall eröffnen.

Ergibt der kein zufriedenstellenden Ereignis für Dich tritt vom Kaufvertrag zurück und lass dir das Geld wieder auszahlen und bewerte ihn negativ.
 
Äh gar keiner? O.o

Text vom TE genau gelesen? Es ist ein gewerblicher eBayer. Sprich 14 Tage Rückgaberecht ohne Angaben von Gründen und zurück damit.

Nächstes mal einfach genauer lesen. ;)
 
Danke, aber ich kann (genau) lesen.

Vielleicht solltest du dich nächstes Mal einfach genauer mit Fachbegriffen beschäftigen, bevor du diese verwendest, denn der Rücktritt vom Kaufvertrag (323 BGB) ist etwas anderes als die verbraucherschützenden Widerrufsrechte (bspw. 312 ff.).

Außerdem ist diese Lösung nicht immer sinnvoll, da der Widerrufende bei einem Warenwert unter 40,- und entsprechender Vereinbarung die Rücksendekosten zu tragen hätte.
 
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@Michi
so etwas habe ich auch schon mal gehabt: 2 Artikel bei einem Händler gekauft und es tauchten zunächst auch 2x Portokosten auf
dann bekam ich allerdings die Rechnung per Mail geschickt und dort stand dann nur noch 1x Porto drauf
kontrollier das mal
 
Doc Foster schrieb:
Danke, aber ich kann (genau) lesen.

Vielleicht solltest du dich nächstes Mal einfach genauer mit Fachbegriffen beschäftigen, bevor du diese verwendest, denn der Rücktritt vom Kaufvertrag (323 BGB) ist etwas anderes als die verbraucherschützenden Widerrufsrechte (bspw. 312 ff.).

ich verstehe gar nicht das du in einem Laien Forum Klugschei... musst. Kommst du unter gleichgesinnten nicht weit?

Was Yismant meinte war auch deutlich zu erkennen, nur das Wort war eben falsch da er kein Jurist ist. Wobei ein Laie auch wenn man ihm das richtige Wort sagt, es eh wieder vergisst, weil ihn nur die Möglichkeiten/Rechte daraus interessieren, nicht wie es heißt.
 
klar darf er 2x Versandkosten berechnen, (dem hast du mit der Gebotsabgabe ja zugestimmt.)
die Versandkosten beinhalten ja nicht nur die DHL Kosten sondern auch die Kosten des Verkäufers.
 
Sehe ich genau wie florian.
Die Versandkosten beziehen sich ja nicht auf das reine Porto welches für den Versand anfällt sondern auch und wohl hier vor allem auf die damit verbundenen Aufwendungen und Arbeit, welche natürlich unabhängig vom Porto sind.
 
Also sind die Kosten mit Versand sowie ohne tatsächlichen Versand die selben? Irgendwie, nein. Daher ist schon ein hinterfragen des Handelns gerechtfertigt.
 
Vor allen Dingen kann man das Verpackungsmaterial auch in die Versandkosten mitrein rechnen. Mache Ich selber auch. So kostet der Versand bei einer Blu-Ray bei Mir beispielsweise 1,65 Euro. 1,45 Euro Reinporto und 0,20 Euro für den Luftpolsterumschlag.

Aber 2 mal Porto abkassieren und denn nur in einem Paket verschicken. Da könnt ihr beide (florian. und Prom07) noch soviel erzählen. Das ist Abzocke. Denn die Pakete kann man in Massen billig kaufen und das Füllmaterial genauso. Denn es ist nur Pappe und kostet fast nichts. Ist jedenfalls billig in der Anschaffung und rechtfertigt deshalb nicht das der eBayer 2 mal Porto kassiert.
 
aber der TE hat eben die Preise jeweils Akzeptiert.
ob das zeug nun in einem Paket, in fünf Paketen oder direkt per Hubschrauber kommt, kann ihm völlig egal sein.

hinterher lässt sich nun mal schlecht über den Preis verhandeln.
 
Er hat auch zwei Pakete gekauft, eins nur bekommen. Man kann es auch so bewerten. Aber im Grunde hast du nicht ganz unrecht, auch wenn ich der selben Meinung wie Yiasmat bin.
 
Jo das führt zu nichts. Ich sehe auf jeden Fall keine nennen wir es mal juristische Handhabe gegen die doppelte Berechnung des Versands. wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde und er Käufer dem zugestimmt hat.
Im Endeffetk haben herrscht dann ja doch die gute alte Vetragsfreiheit - Wenn Käufer und Verkäufer ausmachen das der Käufer zwei mal Versand bezahlt, was soll daran dann verkehrt sein?
Einen Anfechtungsgrund oder gar den 138 BGB kann ich hier beim besten Willen nicht ausmachen.
 
Prom07 schrieb:
Wenn Käufer und Verkäufer ausmachen das der Käufer zwei mal Versand bezahlt, was soll daran dann verkehrt sein?

Verkehrt ist daran, dass der Käufer den doppelten Versandkosten nur deswegen zugestimmt hat, weil er davon ausgegangen ist, dass er zwei Pakete bekommt. Er ist davon ausgegangen, dass ein kombinierter Versand beider Artikel in einem Paket aus welchen Gründen auch immer nicht geht und er somit keine andere Wahl hat als zweimal für den Versand zu bezahlen.

Hätte der Verkäufer vorher gesagt dass er alles in einem Paket versenden wird, hätte kein Mensch zugestimmt, dass die Versandkosten trotzdem doppelt zu bezahlen sind. Wozu auch? Versandkosten sind dazu da, dem Verkäufer die Kosten zu erstatten die ihm durch die Tatsache entstehen, dass er dem Käufer seinen Kram zuschicken muss. Sie sind NICHT dazu da, den Verkaufsgewinn noch ein wenig in die Höhe zu treiben, auch wenn die meisten Verkäufer auf ebay das anscheinend so sehen.
 
Das ist vollkommen korrekt, wenn auch nicht schön. Wie andere schon erwähnt haben, geht es hier nicht um Portokosten, sondern Versandkosten. Da ist eventuell ja auch noch ein Lagerarbeiter, der seine Brötchen verdienen will oder wenn der Verkäufer die Rücksendekosten tragen muß (Beispielsweise für die "Warentester" unter uns)

Ist eben eine Mischkalkulation.

Ist doch bei Marketplace Angeboten bei Amazon oft genau so.
 
Wer sagt denn, dass der Verkäufer den einen Artikel nicht "intern" (z.B. Nebenlager -> Hauptlager) versenden hat müssen um anschließend einen Kombiversand zu dem Kunden zu ermöglichen? Die Kosten wären somit also früher bereits entstanden.

Ärgerlich für den Käufer, wobei er bei Gebotsabgabe ja einverstandne war und ihm nirgends ein Kombiversand versprochen wurde, richtig?

Also gibt es hier nichts zu Diskutieren, die Lage ist doch ziemlich eindeutig.
 
Ich behaupte mal, dass die rechtliche Lange nicht soo einfach ist. EBay würde da mit sicherheit was gegen den Verkäufer unternehmen, aber nur auf "E-Bay" Ebene.

Du musst dir aber mal klar werden, um was du da eigentlich feilschst:
Ein Paket kostet (bei der Post) 6,70€ und 0,80€ Verpackungsmaterrialen wird er auch dir nachweisen können, d.h.
7,50€ wird er immer durchsetzen können
Und du bekommst dann 1,50€ zurück im besten Fall
Es ist sicherlich ein unschöner Vorgang, aber nicht lohnenswert. Eine neutrale Bewertung reicht imho völlig aus.
 
Warum sollte Ebay da was unternehmen? Der Verkäufer hat nichts falsch gemacht.
Es sind Versandkosten, die kann er natürlich auch pauschal pro Artikel angeben.
 
eBay unternimmt in der Form was wenn es ein "Top Verkäufer" (ehemals Power Seller?) ist das er seinen Status verliert.

Das kann passieren bei zu vielen negativen Bewertungen oder wenn die detailierten Bewertungen unter 4,5 fallen.

Und wenn das der eBay Verkäufer mit jedem anderen Käufer macht und viele da bei den Versandkosten nur 1 von 5 Sterne geben kann man sich ja vorstellen wie schnell bei den Versand- und Verpackungskosten die Wertung runter geht.

Aber ein Link der Auktion wäre vielleicht mal hilfreich damit man sich ein genaueres Bild machen kann ob Kombiversand möglich gewesen ist oder nicht. So sind es nur Mutmaßungen un des wird was in blaue inter- und reininterpretiert.
 
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