EEG Umlage Wegfall

4kGamer

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Hallo zusammen,

ab morgen entfällt bekanntlich die EEG Umlage und der Strom wird um gut 4ct billiger.

Frage: wie rechnet der Netzbetreiber das ab wenn man den Stand nur einmal zum Jahresende meldet?

Nehmen wir an ich verbrauche vom 01.01. bis zum 30.06. nur 500 kWh und im Rest des Jahres 5.000 kWh.
Dann müssten ja 500 kWh zum alten Preis und 5.000 kWh zum neuen Preis abgerechnet werden.
Wenn man aber nur einen Zählerstand abgibt kann nicht exakt verrechnet werden - wie läuft das also?



Und dazu ergänzend: ich habe gelesen, dass der Anbieter nicht zum 01.07. den Arbeitspreis anheben darf um sich die Einsparung somit (teilweise) in die eigene Tasche zu stecken.
Genau das hat mein Anbieter aber getan. 4 Ct durch EEG runter und 2,5 Ct wegen „gestiegener Beschaffungsmarktpreise“ hoch.

Ist das erlaubt?
 
Mit dem Wegfall der EEG Umlage von 4ct wird der Strom in Deutschland trotzdem teurer.
Finde dich damit ab. Um 2,5ct gestiegen klingt verglichen mit anderen Steigerungen nach nichts.

Wir schreiben uns wieder wenn wir die 40, 50, 60 cent pro kwh durchbrochen haben.

Nimm die gleichen Werte am besten auch gleich fürs Gas her.
 
@opoderoso du hast keine meiner Fragen beantwortet.
Und zur Info, ich zahle ab 01.07. 24,5 Ct/kWh brutto.
 
Vermutung:

Er rechnet linear ab.

Oder du (oder der Netzbetreiber) macht nun eine Zwischenablesung.
 
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Die Kosten, welche durch die EEG-Umlage bisher getragen wurden, sind ja nicht verschwunden, die sind immer noch da und werden nun über Steuergelder finanziert.

Die derzeit steigenden Strompreise basieren auf den Mechanismus Merit-Order. Die Reduzierung des thermischen Kraftwerkparks plus die gestiegenen Brennstoffkosten sind die Ursachen.

Die langfristig geschlossenen Lieferverträge, zu den damals günstigen Preisen, laufen Stück für Stück aus und müssen nun durch sündhaft teure neue Verträge ersetzt werden. Auf die Verbraucher rollt eine nie dagewesene Kostenlawine zu. Der Gesetzgeber wird die direkte Weitergabe der Kostensteigerungen per Gesetz verordnen müssen sonst droht vielen EVUs die Insolvenz. Damit werden alle "fixen" Tarife obsolet, egal was versprochen wird.

Die Energiewende und der Markt haben die derzeitige Situation geschaffen. Die Mehrheit hat es so gewollt/geduldet.
 
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Ich wollte hier keine Diksussion über die Energiewende lostreten. Mich interessiert nur wie die Abrechnung in der Realität läuft wenn man unterjährig den Preis anpasst aber nur einmal pro Jahr den Zählerstand abliest.
 
Wenn Du auf eine korrekte Abrechnung aus bist, dann mach wie hier bereits empfohlen eine Zwischenmeldung.

Datum 30.06.22 Zählerstand XXXX und fertig.
 
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Binalog schrieb:
Wenn Du auf eine korrekte Abrechnung aus bist, dann mach wie hier bereits empfohlen eine Zwischenmeldung
Ob der Anbieter diese Meldung überhaupt nutzt ist aber fraglich.

In der Regel werden bei Preisänderungen innerhalb des Ablese/Abrechnungsintervalls die Verbräuche zu den Änderungszeitpunkten anhand des Jahresverbrauches interpoliert und auf dieser Basis „fiktive“ Teilabrechnungen erstellt. Dabei wird nicht einfach Jahresverbrauch/365 gemacht, sondern die Standardlastprofile verwendet, denn der Stromverbrauch im Winter unterscheidet sich erheblich vom Sommer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin vor ein paar Tagen von meinem Versorger "Hamburg Energie" per E-Mail angeschrieben worden. Darin wurde mir der Sachverhalt ausführlich erklärt und eine Zwischenablesung am 30.6. empfohlen. Dazu gab es einen Link auf das Service-Portal, wo ich meine Kunden- und Zählernummer eingeben sollte. Danach noch den selbst abgelesenen Zählerstand eintragen und abschließend eine Bestätigung an meine E-Mail-Adresse veranlassen. Ausdrucken ging auch. Fertig.
 
TomH22 schrieb:
Ob der Anbieter diese Meldung überhaupt nutzt ist aber fraglich.(...)
Wenn ich den Zählerstand zum 30.06.22 gemeldet habe und die Abrechnung am Ende des Jahres davon abweicht, z. B. wenn zuviele kWh noch mit der EEG-Umlage abgerechnet werden, dann ist die Rechnung nachweislich falsch und er muss sie korrigieren.
 
TomH22 schrieb:
Ob der Anbieter diese Meldung überhaupt nutzt ist aber fraglich.
Die nutzt der schon, wenn die plausibel ist.

Bei mir hat man letztes Jahr schon Anfang Dezember (anstatt wie bisher jedes Jahr üblich direkt nach Neujahr) den Zähler abgelesen. Hab daher noch den Zählerstand vom 31.12. übermittelt, der dann in der Abrechnung auch übernommen wurde.

Hat sich gerechnet. Bei einem sehr hohen Verbrauch und ~5ct Preisunterschied sind das bei ~3 Wochen durchaus ein paar Euro.

Den Zählerstand zum 30.6. habe ich jetzt auch mal notiert und fotografiert.

4kGamer schrieb:
Vertrag bzw. AGB lesen.

Die Anbieter die das vertraglich konnten, haben alle die Preise zum 01.07. erhöht. War schon vor Wochen massig in den Zeitungen zu lesen.
In der Grundversorgung hast du jedenfalls Pech (sofern nicht übertrieben).
Bei einem normalen Vertrag kommts auf den Inhalt/AGB an.

Bei mir fällt die EEG-Umlage definitiv weg, da der Preis vom 01.01 bis 31.12. gilt.
 
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Leute ich arbeite bei einem Stadtwerk.
es ist so, dass ihr den Zählerstand zum 30.06. oder 01.07. dem Netzbetreiber und/oder Grundversorger mitteilen solltet.
es wird so sichergestellt, dass der Verbrauch bei euch nicht geschätzt wird, sondern eben exakt berechnet werden kann.
habt ihr also bis zum 30.06. 1000kwh verbraucht, dann eben zum alten Preis. Danach mit neuem Preis.
ansonsten wäre geschätzt worden. Aufgrund der vorjahresverbräuche.

am Ende kann jeder Versorger seine Preise anpassen wie er will. Er muss es nur 6 Wochen vorher ankündigen.

demnach habt ihr ein Sonderkündigungsrecht.
bei sonstigen Fragen gerne fragen.
 
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Habe bei mir nochmal geschaut. Zum 01.07. entfällt die EEG Umlage und erst zum 01.08. wird der Preis erhöht.
Hatte Anfang Juli meinen Zählerstand gemeldet.
Ganz zufällig habe ich im Juli vermutlich einen enorm hohen Verbrauch :D
 
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