FidelZastro
Commander
- Registriert
- Okt. 2008
- Beiträge
- 3.032
Ein paar juristisch versierte tummeln sich ja doch hier im Forum, daher stelle ich diese Frage einfach mal.
Fall:
Ein Handelsunternehmen mit Sitz in Frankreich baut eine deutsche Niederlassung auf. Diese wird wie hierzulande üblich zwangsweise Mitglied in der IHK, wo vom Unternehmen darüber hinaus ein Sonderbeitrag für ausländische Mitglieder gefordert wird.
Fallfrage: Liegt ein Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht vor?
Dass die Niederlassungsfreiheit in dem Zusammenhang die Hauptrolle spielt, ist mir klar. Was ich mich frage ist, ob man hierin (im Sonderbeitrag, nicht der Mitgliedschaft) grundsätzlich auch eine unzuläsige Beschränkung der Warenverkehrsfreiheit nach Art. 28 EGV in Verbindung mit dem Dassonville-Urteil sehen kann. Über die Rechtfertigungsgründe nach Cassis de Dijon muss erst mal nicht diskutiert werden.
Was meint ihr?
Fall:
Ein Handelsunternehmen mit Sitz in Frankreich baut eine deutsche Niederlassung auf. Diese wird wie hierzulande üblich zwangsweise Mitglied in der IHK, wo vom Unternehmen darüber hinaus ein Sonderbeitrag für ausländische Mitglieder gefordert wird.
Fallfrage: Liegt ein Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht vor?
Dass die Niederlassungsfreiheit in dem Zusammenhang die Hauptrolle spielt, ist mir klar. Was ich mich frage ist, ob man hierin (im Sonderbeitrag, nicht der Mitgliedschaft) grundsätzlich auch eine unzuläsige Beschränkung der Warenverkehrsfreiheit nach Art. 28 EGV in Verbindung mit dem Dassonville-Urteil sehen kann. Über die Rechtfertigungsgründe nach Cassis de Dijon muss erst mal nicht diskutiert werden.
Was meint ihr?