Eigentümer und Besitzer bei Überfahrtrecht?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Garinga

Cadet 4th Year
Registriert
Dez. 2015
Beiträge
103
Servus,

bevor ich (wieder) zum Anwalt renne, frag ich hier mal (vielleicht hat ja jemand Erfahrung, bzw. ist juristisch Fit).

Folgendes:

Meine ca. 35 Meter lange Einfahrt ist links und rechts vom Grundstück des (neuen) Eigentümers eingefasst.
Rechts steht das Haus, was er aktuell auf 14 Mietwohnungen ausbaut. Links ist eine Wiese, mit einer schrägen Zufahrt, die über mein Grundstück verläuft (ca. 7 Meter). Auf dieser Wiese steht eine "alte" 1-PKW-Garage (was früher als Lager benutzt wurde). Also, von der Straße her darf der neue Eigentümer die paar Meter über meine Einfahrt zur seinem Grundstück (Garage) fahren.

In meiner notariellen Urkunde steht unter Geh- und Fahrtrecht für das andere Grundstück (mit der Garage):

Der jew. Eigentümer des Grundstücks, ist für alle Zeiten unentgeltlich und unbeschränkbar berechtigt, über das dienende Grundstück (meines) zu gehen und zu fahren, um so eine Zufahrt von der öffentlichen Straße zu seiner Garage zu haben.

So und nun will er die alte Garage abreißen (oder umbauen) und daraus 2 - 3 Garagen (oder Stellplätze) für seine Mieter schaffen.. Die wiederum müssten dann über meine Einfahrt auf dieses Grundstück kommen..

Er ist ja der Eigentümer von dem Grundstück, die zukünftigen Mieter sind ja dann (nur) Besitzer..

Nach meiner Meinung nach, darf (laut notariellen Urkunde) nur der Eigentümer über mein Grundstück, aber nicht der Besitzer oder?

Wie seht ihr das?

Gruß und Danke vorab.. :)
 
Google ist dein Freund und Helfer:

https://www.frag-einen-anwalt.de/We...-eines-neu-gebauten-Doppelhauses--f13345.html

Ich verstehe das so, solange du keinen Nachteil dadurch hast, das der Eigentümer das "Wegerecht" weitergibt musst du es dulden.
Bei mehreren Garagen statt einem Lager (edit: wo bei die Nutzung als Lager natürlich Nebensache ist, denn es ist eine Garage in in der Urkunde steht ja auch Garage, also geht es nur um die Anzahl) hast du natürlich einen Nachteil mMn. Kosten für die Instandhaltung des Weges / der Einfahrt sind dann natürlich auch ein Thema.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hmm...

Na mal sehen... der Eigentümer wohnt ja selbst nicht dort, er vermietet nur.. Er könnte (mit keinem großen Aufwand), eine zusätzliche Einfahrt neben meiner bauen.. sind halt wieder kosten..

Muss mal sehen, wie es wird, wenn die ersten Mieter (ab Juni) einziehen. Vorher war das eine Pension und "Gesundheitszentrum".. Da stellten sich viele "Kunden" voll in meine Einfahrt (trotz Schild "Einfahrt freihalten") und tauchten bis zu einer Stunde nicht mehr auf.. Da gab es regelmäßig Stress mit dem vorigen Eigentümer.. Hab halt die Befürchtung, das es wieder genauso abläuft..
Die neuen Mieter stellen sich in meine Einfahrt, laden aus oder "halten" kurz und blockieren uns..

Na mal sehen.. danke schon mal..

Edit: Aber wenn er die EINE Garage abreist und 3 neue hin baut, dann ändert sich ja eigentlich die genehmigten "Gegebenheiten" und der Eintrag in der Urkunde müsste neu angepasst werden.. wo ich dann natürlich nicht zustimmen werde?
Na, evtl. doch Anwalt im schlimmsten Fall... ^^
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast du mal mit dem Eigentümer geredet? Finanziell kann man da sicher Lösungen finden.

Ansonsten kannst du dich ja mal etwas zu den Stichworten Unterlassung(serklärung) etc. einlesen. :)
 
Das erinnert mich jetzt stark an den 3Extra-Beitrag "realer Irrsinn" wo eine Bushaltestelle am Bahnhof(!!) nicht mehr angefahren werden kann, weil die Bahn das Gebäude nebst Platz verkauft hat und der neue Besitzer (trotzdem der Platz ungenutzt ist) nicht möchte, dass der Bus da umdreht.
 
@Hägar.

Es gibt aber einen Unterschied ob ich als Einzelperson 2-3x am Tag über die Einfahrt fahre, oder ob 10 andere 2-3x am Tag da drüber fahren. Das ist eine Verzehnfachung der Belastung. Ggf. ist der Untergrund nicht für diese Menge vorbereitet worden und als der Weg entstand wurde halt nicht darauf geachtet, dass z.b. 20 Autos am Tag drüber fahren.
 
Garinga, Du solltest auf jeden Fall zum Anwalt gehen, wenn Du irgendwas bewegen willst, also Profit aus der Testsache ziehen möchtest, dass es bzgl. der einen alten Garage nun eine bauliche Veränderung geben wird. Da es ja offenbar eine Möglichkeit gibt einen alternativen Zugang einzurichten, solltest Du dies auch nicht zu lange rauszögern, denn sonst wird der neue Eigentümer zu recht sauer sein, wenn seine Planung abgeschlossen sind und Du Dich dann erst querstellst. Rede mit dem Anwalt wie die Chancen stehen ihn zum Bau einer eigenen Auffahrt zu zwingen indem Du die bisherige Erlaubnis für eine Garage (so dies wirklich explizit dort steht) eben nicht auf eine Anlage mit mehreren Garagen erweiterst und wenn der da guten Chancen sieht, rede mit dem Eigentümer darüber, damit er Bescheid weiß und entsprechend planen kann.
 
Ein Thread zum Thema reicht. Hier geht es weiter.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben