Servus,
bevor ich (wieder) zum Anwalt renne, frag ich hier mal (vielleicht hat ja jemand Erfahrung, bzw. ist juristisch Fit).
Folgendes:
Meine ca. 35 Meter lange Einfahrt ist links und rechts vom Grundstück des (neuen) Eigentümers eingefasst.
Rechts steht das Haus, was er aktuell auf 14 Mietwohnungen ausbaut. Links ist eine Wiese, mit einer schrägen Zufahrt, die über mein Grundstück verläuft (ca. 7 Meter). Auf dieser Wiese steht eine "alte" 1-PKW-Garage (was früher als Lager benutzt wurde). Also, von der Straße her darf der neue Eigentümer die paar Meter über meine Einfahrt zur seinem Grundstück (Garage) fahren.
In meiner notariellen Urkunde steht unter Geh- und Fahrtrecht für das andere Grundstück (mit der Garage):
Der jew. Eigentümer des Grundstücks, ist für alle Zeiten unentgeltlich und unbeschränkbar berechtigt, über das dienende Grundstück (meines) zu gehen und zu fahren, um so eine Zufahrt von der öffentlichen Straße zu seiner Garage zu haben.
So und nun will er die alte Garage abreißen (oder umbauen) und daraus 2 - 3 Garagen (oder Stellplätze) für seine Mieter schaffen.. Die wiederum müssten dann über meine Einfahrt auf dieses Grundstück kommen..
Er ist ja der Eigentümer von dem Grundstück, die zukünftigen Mieter sind ja dann (nur) Besitzer..
Nach meiner Meinung nach, darf (laut notariellen Urkunde) nur der Eigentümer über mein Grundstück, aber nicht der Besitzer oder?
Wie seht ihr das?
Gruß und Danke vorab..
bevor ich (wieder) zum Anwalt renne, frag ich hier mal (vielleicht hat ja jemand Erfahrung, bzw. ist juristisch Fit).
Folgendes:
Meine ca. 35 Meter lange Einfahrt ist links und rechts vom Grundstück des (neuen) Eigentümers eingefasst.
Rechts steht das Haus, was er aktuell auf 14 Mietwohnungen ausbaut. Links ist eine Wiese, mit einer schrägen Zufahrt, die über mein Grundstück verläuft (ca. 7 Meter). Auf dieser Wiese steht eine "alte" 1-PKW-Garage (was früher als Lager benutzt wurde). Also, von der Straße her darf der neue Eigentümer die paar Meter über meine Einfahrt zur seinem Grundstück (Garage) fahren.
In meiner notariellen Urkunde steht unter Geh- und Fahrtrecht für das andere Grundstück (mit der Garage):
Der jew. Eigentümer des Grundstücks, ist für alle Zeiten unentgeltlich und unbeschränkbar berechtigt, über das dienende Grundstück (meines) zu gehen und zu fahren, um so eine Zufahrt von der öffentlichen Straße zu seiner Garage zu haben.
So und nun will er die alte Garage abreißen (oder umbauen) und daraus 2 - 3 Garagen (oder Stellplätze) für seine Mieter schaffen.. Die wiederum müssten dann über meine Einfahrt auf dieses Grundstück kommen..
Er ist ja der Eigentümer von dem Grundstück, die zukünftigen Mieter sind ja dann (nur) Besitzer..
Nach meiner Meinung nach, darf (laut notariellen Urkunde) nur der Eigentümer über mein Grundstück, aber nicht der Besitzer oder?
Wie seht ihr das?
Gruß und Danke vorab..