Greift hier $ 912 BGB ?

Garinga

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Dez. 2015
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Servus,

Meine Garage steht ca. 20 cm auf ca. 1m Länge auf Nachbars Grundstück.
Die Garage wurde 1984 vom Vorbesitzer gebaut und wir haben das Haus 2006 gekauft. Er wies uns darauf auch nicht hin.
2014 wurde das Nachbarshaus auch verkauft, der neue Besitzer hat es auch so übernommen. Es wurde nirgends erwähnt, daß meine Garage bisschen übersteht. Im Lageplan ist ein kleines Eck eingezeichnet.

Nun baut der Nachbar seit 2015 um und monierte das überstehende Eck. Lässt es aber mir...
Heute behauptet er plötzlich, daß auch ein Teil meiner Einfahrt auf seinem Grundstück sei. Das ist leider aus dem Lageplan nicht ersichtlich und ich müsste nachmessen lassen. Das kostet aber auch bis zu 2500€ (wenn alle Stricke reißen, muss ich es eh machen).

Zählt da Paragraph 912 BGB ?

§ 912 BGB Überbau; Duldungspflicht

(1) Hat der Eigentümer eines Grundstücks bei der Errichtung eines Gebäudes über die Grenze gebaut, ohne dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, so hat der Nachbar den Überbau zu dulden, es sei denn, dass er vor oder sofort nach der Grenzüberschreitung Widerspruch erhoben hat.
(2) Der Nachbar ist durch eine Geldrente zu entschädigen. Für die Höhe der Rente ist die Zeit der Grenzüberschreitung maßgebend.

Zusammengefasst:

- Garage steht sei 32 Jahren
- Einfahrt besteht seit 82 Jahren

Muss ich mir sorgen machen? :)

Gruß und danke vorab...
 
Meinst Du nicht, dass das besser bei frag-einen-anwalt, einem Fachanwalt vor Ort oder dem Bauamt Deiner Heimatstadt aufgehoben wäre?
Statt bei den Laienvermutungen eines Computerforums?
 
Nachmessen würde ich auf keinen Fall, bevor ich nicht gerichtlich dazu gezwungen werde. Falls er es wissen will, soll er es doch nachmessen lassen.

Über etwaige Folgen einer etwaigen Überschreitung kann man sich sicher fachlich beraten lassen. Fallen die nicht all zu groß aus, würde ich die Sache einfach ignorieren.
 
Du kannst die Vermessungspunkte/Grenzsteine suchen (lassen).
Sind entweder alte rechteckige Steine (sehen aus wie Pflastersteine mit Einkerbungen) oder neumodisch kleine runde Metallplättchen (Durchmesser rd. 4 cm) mit Zahlenaufdruck.

Je nach Größe der Überbauung und der örtlichen Gegebenheit gilt die Duldungspflicht.
Garage 20cm auf 1 Meter = auf jeden Fall
Einfahrt = kommt drauf an

Wenn der Nachbar behauptet, die Einfahrt sei überbaut, dann lass es Dir von ihm (!) mit den Grenzsteinen nachweisen.
Das ist eine legitime Forderung.

Du dürftest fortan im gleichen baulichen Zustand nur den überbauten Zufahrtsteil nicht mehr nutzen, musst aber selber nichts zurück bauen.
Der Nachbar dürfte aber auch auf seine Kosten zurück bauen lassen.
 
mazzury schrieb:
Meinst Du nicht, dass das besser bei frag-einen-anwalt, einem Fachanwalt vor Ort oder dem Bauamt Deiner Heimatstadt aufgehoben wäre?
Statt bei den Laienvermutungen eines Computerforums?

Wenn es natürlich Hart auf Hart kommt, gehe ich zu einem Anwalt...

Vorab wollte ich hier mal durch fragen.. Oder hab ich das Unterforum "Wirtschaft, Recht & Forschung" falsch verstanden?


ThomasK_7 schrieb:
Du kannst die Vermessungspunkte/Grenzsteine suchen (lassen).
Sind entweder alte rechteckige Steine (sehen aus wie Pflastersteine mit Einkerbungen) oder neumodisch kleine runde Metallplättchen (Durchmesser rd. 4 cm) mit Zahlenaufdruck.

Je nach Größe der Überbauung und der örtlichen Gegebenheit gilt die Duldungspflicht.
Garage 20cm auf 1 Meter = auf jeden Fall
Einfahrt = kommt drauf an

Wenn der Nachbar behauptet, die Einfahrt sei überbaut, dann lass es Dir von ihm (!) mit den Grenzsteinen nachweisen.
Das ist eine legitime Forderung.

Du dürftest fortan im gleichen baulichen Zustand nur den überbauten Zufahrtsteil nicht mehr nutzen, musst aber selber nichts zurück bauen.
Der Nachbar dürfte aber auch auf seine Kosten zurück bauen lassen.

Servus,

Der Grenzstein war mal da... entweder ist er im laufe der Zeit so eingewachsen oder er ist "wo-hin-gefallen"... Keine Ahnung, was die Vorbesitzer seit 1934 gemacht haben...

Die Zufahrt ist seitlich mit einer ca. 30 cm. hohen Einfassung (ca 20 cm breit) begrenzt. Er behauptet aber, das von der Einfahrt ein ca. 1-2 m2 Eck (inkl. kleinen Mauer) auf seinem Grundstück läge...

Er selbst hat am unteren Ende meiner 50m langen Einfahrt ein Überfahrtrecht von ca. 2m... Er wollte mir die Einfahrt ((gehört meiner Schwägerin (Haus daneben) und mir zusammen)) schon abkaufen. Da er zw. seinem Haus und meinem einen Weg anlegen möchte, der zu zwei geplanten Garagen führt und da müsste er (wenn er Autos dahinter hinfahren möchte) gut 40m über meine Einfahrt drüber fahren. Das werden wir aber nicht zulassen. Mir reicht eh schon, das aus dem Haus jetzt eine 16 Parteien Wohnung wird.

mfg
 
Der Nachbar möchte etwas von euch, ihr möchtet etwas von ihm. Sicher, dass Konfrontation die beste Lösung ist und nicht etwa ein belastbarer Vertrag zur Absicherung der gegenseitigen Wünsche?
 
Idon schrieb:
Der Nachbar möchte etwas von euch, ihr möchtet etwas von ihm. Sicher, dass Konfrontation die beste Lösung ist und nicht etwa ein belastbarer Vertrag zur Absicherung der gegenseitigen Wünsche?

Servus,

wir haben eigentlich ein gutes Verhältnis zum Nachbarn... noch... er ist aber "ein falscher Hund"..
Auf einer Seite ist er freundlich, versucht aber alles zu seinen Gunsten hin zudrehen...

Edit: Wir wollen ja nichts von ihm... Er will ja was von uns. Er bekommt eine zeitliche Duldung, das er mit Bagger und LKW über unsere Einfahrt zum ab baggern des hinteren Hanges kommt.

Na mal sehen... :)
 
Garinga schrieb:
Wenn es natürlich Hart auf Hart kommt, gehe ich zu einem Anwalt...

Vorab wollte ich hier mal durch fragen.. Oder hab ich das Unterforum "Wirtschaft, Recht & Forschung" falsch verstanden?

In Deutschland gilt prinzipiell der Grundsatz, dass Rechtsberatung nur durch Rechtsanwälte bzw. andere speziell geschulte Personen durchgeführt werden darf (Wiki). Deswegen können wir im Forum allerhöchstens Hinweise geben, ähnlich wie wenn du z.B. deinen Freundeskreis fragst. Die meisten hier behandelten Fragen sind Bagatellfälle, da reichen oft schon ein paar Tipps. Aber Immobilienrecht ist relativ komplex sind und der Streitwert deutlich höher, das übersteigt schnell die Möglichkeiten dieses Forums.

Generell sehe ich aber die Lage ähnlich wie Idon: Du willst was vom Nachbarn (d.h. Garage und Einfahrt dürfen bleiben), und der will was von dir (Wegrecht). Ihr werdet vermutlich auch noch länger nebeneinander wohnen. Wäre es da nicht im Sinne des Friedens einfach das beste, beide Dinge in einem Schlichtungsvertrag festzulegen? Gegenüber einer rechtlichen Auseinandersetzung mit Anwalt und Gericht spart das viel Zeit, Geld und Nerven.
 
@ Garinga

Exakt das was @Faluröd schrieb waren meine Gedanken.

Wer Recht hat, wer Recht bekommt, das ist erstmal zweitrangig, denn alleine der Weg dorthin ist für den Durchschnittsmenschen und seine Familie extrem belastend.
 
Servus,

Er als Eigentümer vermietet es dann an 16 Parteien. Im geht es um evtl eine neue Zufahrt, da hab ich dann den Verdacht das er Probleme macht.
Will er dahin die Zufahrt legen, können die neuen Mieter nicht hinter fahren. Der Abstand zwischen seinem Mietshaus und meiner Einfahrt (die durch 20cm hohen Sockel gefasst ist) zu klein ist.
Ich vermute, das er dann argumentiert: "Hey, deine Garage steht (angeblich) auf meinem Grund, dann kannst doch die Autos die 20m über deine Einfahrt fahren lassen."

Werde die Woche mal zum Vermessungsamt gehen und mir einen Ausdruck für paar Euros geben lassen und nach messen..
 
Und? Dann vereinbart man eben, dass er sich zu einem (Großteil) an Instandsetzungskosten dieser 20m beteiligt, wenn diese dann hauptsächlich von seinen Mietern genutzt werden?

Mir scheint es so, als wärst du gegen dieses neue Mietshaus und möchtest deshalb nehmen, aber nicht geben. Das halte ich langfristig für strategisch ungeschickt.
 
Idon schrieb:
Und? Dann vereinbart man eben, dass er sich zu einem (Großteil) an Instandsetzungskosten dieser 20m beteiligt, wenn diese dann hauptsächlich von seinen Mietern genutzt werden?

Mir scheint es so, als wärst du gegen dieses neue Mietshaus und möchtest deshalb nehmen, aber nicht geben. Das halte ich langfristig für strategisch ungeschickt.

Servus,

ich hab mal ein Bild angehängt, wo die Situation besser ersichtlich ist..

Also DU würdest alle Mieter über deine Einfahrt fahren lassen? Die dann auch in DEINER Einfahrt parken um auszuladen?

Das Gebäude war früher eine Fahrrad-Pension und das hab ich schon alles mit gemacht. Die Besucher parkten in meiner Einfahrt, luden gemütlich aus und wenn man sagte, das man gleich weg müsste, pafften sie einen an...

Vor allem hat er eh einen großen Parkplatz (auf Bild links die Straße rauf), dort passen aber nicht alle zukünftigen Mieter hin.
Darum möchte er hinter dem Haus noch Garagen hin stellen, aber da kommt er ohne meine Einfahrt nicht hin.

Die Einfahrt gehört auch zu 50% meiner Schwägerin im Haus links neben mir und die haben das selbe mit der Fahrrad-Pension mit gemacht und sind auch tierisch genervt.

Bis zu dem aufgeschütteten Erdreich rechts neben der Einfahrt müssten die "neuen Mieter" meine Einfahrt benutzen...

(Aufnahme von meinem Balkon aus)

Einfahrt.jpg
 
Mit der Zufahrt meinst du das Stück Stichstraße, dass zu dem gepflasterten Teil führt? Das geteert ist? Ist es sicher, dass diese Straße auch wirklich DIR gehört und nicht öffentlicher Grund ist?
 
Vor zwei Jahren klingelte die Stadt bei uns und forderte, unser Carport das seit knapp 20 Jahren steht, abzureißen, da es an einer Ecke rund 10 cm auf Stadtgrundstück steht.
Interessant ist, das auf dem Stadtgrundstück (Stück Nebenstraße) keine Änderung geplant ist / war.
Also wollte die Stadt das wir unser Carport entfernen einfach nur weil unser Carport (ca. 60 m2) rund 10 x 5 cm auf Stadtgrundstück steht.

Die Stadt hat dann neu vermessen lassen und dabei stellte sich heraus, dass unser Carport nicht auf Stadtgrund stand. Danach kam die Stadt an und wollte das wir unser Carport abreißen, weil es unerlaubt gebaut wurde.
Nach Rücksprache mit Anwalt konnte aber auch das verhindert werden, weil das Carport zwar mit fast der ganzen Länge mit unserem Haus verbunden ist, aber 2 Seiten offen sind und somit keine Baugenehmigung erforderlich war.

Manchmal ist es halt auch so, dass jemand, auch eine Behörde, einen einfach nur Steine in den Weg legen will........

Was ich damit sagen will, ich glaube das es auch davon abhängt, in welchem Bundesland Du Dich befindest (Rechtslage) und wie der andere damit umgehen will. Will er Dir Ärger einbrocken, wird er es wohl schaffen auf die ein oder andere Weise.
Bleibt die Frage, was will der Nachbar bezwecken? In einer guten Nachbarschaftlichen Beziehung hätte er das sicher nicht angesprochen!?!
 
@Garinga

Früher gab es solche "Mauscheleien" mit Überständen öfters. War so eine Art Ausgleich. Du darfst ein Stückchen in mein Grundstück und ich daür auch ein Stückchen in dein Grundstück.
Wenn du es nachrechnest wird dein Überstand in etwa die Größe von seinem Überstand in der Einfahrt sein.

Beste Lösung bei deutscher Streitkultur - keine Ahnung:D
 
BernardSheyan schrieb:
Mit der Zufahrt meinst du das Stück Stichstraße, dass zu dem gepflasterten Teil führt? Das geteert ist? Ist es sicher, dass diese Straße auch wirklich DIR gehört und nicht öffentlicher Grund ist?

Der gepflasterte Teil ist meine Einfahrt, der geteerte Teil darunter gemeinsame Einfahrt Schwägerin und mir..
Links unten endet die Randeinfassung und ca. 2m danach ist die öffentliche Straße..

woodpeaker schrieb:
@Garinga

Früher gab es solche "Mauscheleien" mit Überständen öfters. War so eine Art Ausgleich. Du darfst ein Stückchen in mein Grundstück und ich daür auch ein Stückchen in dein Grundstück.
Wenn du es nachrechnest wird dein Überstand in etwa die Größe von seinem Überstand in der Einfahrt sein.

Beste Lösung bei deutscher Streitkultur - keine Ahnung:D

Mal sehen wie der neue "Nachbar" dann argumentieren will... mal abwarten.. :)
 
Schon mal ins Grundbuch geschaut? Wenn ihr euch einigt dann auf jeden Fall grundrechtlich absichern. Ein normaler Vertrag hilft vllt für 1-5 Jahre aber nicht für 50+.
 
Wenn schon alte Themen ausgraben, dann wäre es auch schön wenn der Ersteller mal den Werdegang mitteilt.
 
Der hatte ja einen anderen Threads, der geschlossen und hierauf verwiesen wurde
 
Servus und Entschuldigung, das ich bisschen spät Rückmelde.. ich lag ne Zeit im Krankenhaus.
Diesen Thread hatte ich direkt vergessen.. ja, ich werd ja auch nicht jünger.. :/

Also.. wie schon geschrieben, hab ich ein leicht angespanntes Verhältnis zum Nachbarn.

Als er mal meine Einfahrt mit einem LKW zum entladen blockierte, hab ich ihn zur Rede gestellt und das angemerkt, das er nicht einfach da parken kann..
Er meinte nur, er darf das.. Also die eingetragenen 7 Meter von meiner Einfahrt benutzen..
Nene, sagte ich.. der Eigentümer von dem Flurstück links der Einfahrt hat ein uneingeschränktes Wege- und Fahrtrecht... NUR der Eigentümer und nicht der Besitzer... NUR du... kein Lieferant, kein Bauarbeiter und auch kein Mieter....
Er winkte nur ab und sagte darauf nichts mehr... der weiß das (glaube ich) ganz genau...

Das Überfahrtsrecht ist notariell eingetragen und auf Flurplan eingezeichnet...
Es wurde auch mal alles neu vermessen und meine Einfahrt geht sogar noch weiter raus als gedacht.. gute 40-50 cm meines, bzw unseres Grundstücks (meiner Schwägerin gehört ja die Hälfte) befindet sich auf der Anliegerstraße die an unserer Einfahrt vorbei läuft... aber das ist jetzt seit gut 85 Jahren so und ist mir wurscht... ;)

Bis jetzt sagte er nichts mehr wegen der Zufahrt, bzw werden noch keine Garagen gebaut... ich muss das jetzt mal auf mich zukommen lassen...
 
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