GizmoBoy schrieb:
ich habe gestern mein Einberfungsbescheid bekommen und will nicht zum Bund und auch kein Zivi.
Naja, wer will schon seine Wehrpflicht ableisten!?
GizmoBoy schrieb:
Meine Musterung war im Jahr 2004 nun bin ich 21 Jahre dieses Jahr werde ich 22 J. und arbeite in einem unbefristet Arbeitsverhältnis.
Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist kein Grund für eine Ausmusterung. Wenn zwischen der Zeit der Musterung und dem heutigen Tage gesundheitliche Veränderungen eingetreten sind, die zur Ausmusterung führen könnten, dann kannst Du das Kreiswehrersatzamt diesbezüglich kontaktieren.
GizmoBoy schrieb:
Was kann ich tuen damit ich nicht eingezogen werde?
Du wurdest doch schon eingezogen, das ist die Einberufung.
GizmoBoy schrieb:
Wie lange ist eine Musterung gültig?
Prinzipiell hat eine Musterung kein "Verfallsdatum". Soweit ich weiß ist die Einberufungsgrenze derzeit bei 23, bei Rückstellungsgrenzen verlängert sie sich entsprechend. Wenn man also mit Eintritt in die Wehrpflicht gemustert wurde, sind die daraus gewonnenen "Erkenntnisse" zirka 4 Jahre alt. Du bewegst Dich also in normalen Verhältnissen.
GizmoBoy schrieb:
Was könnte ich bei einer Nachmusterung machen damit ich durchfalle? ... Oder was muss ich meinem Arzt erzählen das ich durchfalle?
Depressionen, Suizidgefährdungen oder andere psychische Krankheiten dieser Art gelten als Ausmusterungsgründe. Genauso wie alles, was die körperliche Bewegungsfähigkeit stark einschränkt. Oder Diabetes, Krebs, starke Fehlsichtigkeit etc.
drago-museweni schrieb:
Wenns geht lass dich von deiner Firma befreien wenn sie das machen , dier setzten dann eine schreiben auf das du im moment unverzichtbar bisst für die Firma, dass musste dann rauszögern bisste 23Jqahre bisst dann wirste nichtmehr eingezogen.
Das stimmt so nicht. Die Einberufungsfrist verlängert sich um die Rückstellungsdauer.
ich3k schrieb:
Kann nicht, weil ich mich um meine pflegebedürftigen Eltern kümmern muss, wär vielleicht ne gute Begründung. Oder du hast bereits mehr als 1/3 eines Studiums hinter dich gebracht.
Nur leider studiert der TO nicht und das mit den pflegebedürftigen Eltern kann man sich ja nicht einfach aus den Rippen schneiden.
ich3k schrieb:
Also heul nicht rum, und tue wie jeder Mann in der BRD, der kein Krüppel ist, deinen Dienst an Vatter Staat.
Das Problem ist doch, dass diese Wehrgerechtigkeit schon lange nicht mehr existiert. Mittlerweile wird ja nur noch ein Bruchteil der Jugendlichen eingezogen und selbst dieser Teil ist statistisch beschönigt, weil die T-Grade reformiert wurden.
ich3k schrieb:
Achso und keine Sorge, dein Chef ist gesetzlich verpflichtet deinen Arbeitsplatz für dich frei zu halten, so dass du nach dem Dienst sofort dort wieder weiter arbeiten kannst.
Das ist allerdings korrekt.