Einfuhr aus USA über Flugweg

ebi111

Lt. Junior Grade
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Hallo,
ich hab kurz ne Frage, weil es mit von der Seite dess Zolls nicht klar wird.
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/z1_reisefreigrenzen_drittland/index.html
Dort steht dass man bis zu 430€ über den Flugweg von außerhalb der EU nach Deutschland einfuhren darf. Wie wird dieser Wert bestimmt? Wird der Wert der auf der Rechnung steht in €uro umgerechnet? Oder liege ich da falsch?

liebe Grüße
Ebi
Ergänzung ()

Nicht dass die den Preis nehmen den ich in Deutschland zahlen würde.
 
soweit ich weiß, wird der betrag in € umgerechnet. Und wenn du eine gültige Rechnung von der Ware hast, sollte es auch kein problem geben. Nur wenn keine Rechnung vorhanden ist, wird der preis für Deutschland genommen.
 
okay... so wärs aufjedenfall perfekt...
Ergänzung ()

danke
 
Kommt aber darauf an was du einführen möchtest.

Elektroartikel zB. musst du versteuern also Kaufpreis + 19% Steuer

Gruß
 
ne, es geht mir ja um die freigrenze von der einfuhrsteuer... und wie dafür der wert berechnet wird... und die 19% kommen nur drauf, wenns über den 430€ ist
 
Wie ist es mit Wertsachen, die man schon vor der Reise bessessen hat.
Muss man das vorher irgendwie anmelden oder die Kaufbelege extra mitnehmen?

Ich hab z.B. ein recht neues Handy.
Wenn ich dann am Zoll kontrolliert würde, geben die sich bestimmt nicht mit nem "hab ich aus Deutschland" zufrieden.

Zweite Frage ist:
Was ist mit im Ausland erworbenen Gebrauchtgegenständen?
Z.B. klassisches Beispiel mit eBay. Da muss ja nicht nochmal extra ne Steuer drauf?
Diese wurde ja schon beim Neukauf bezhalt. Nur stellt sich hier wieder die Frage mit dem nötigen Nachweis :D
 
@ Samson999: Nein!
Bin selbst zu Beginn des Jahres aus den USA zurückgeflogen. Es dürfen Waren im Wert von insgesamt 430 Euro eingeführt werden, solange diese für den eigenen Gebrauch bestimmt sind (man muss denen ja nicht sagen, dass man die Ware "verschenkt/weitergibt").
So habe ich ein Handy in den USA sehr viel günstiger und weit vor dem Release in Deutschland erstanden, zuvor habe ich mich ausreichend über meine Rechte informiert.
Zwar wurde ich vom Zoll nicht untersucht/gefragt, ob ich Waren mit mir mitführe, dennoch ist es bis zu oben genanntem Punkt legal.

Falls sie dich Fragen, ob du Waren im Ausland gekauft hast, sagst du "ja, aber diese liegen unterhalb des erlaubten Grenzwertes von 430 Euro". So dürftest du keine Probleme bekommen.
 
Fr@993r schrieb:
Falls sie dich Fragen, ob du Waren im Ausland gekauft hast, sagst du "ja, aber diese liegen unterhalb des erlaubten Grenzwertes von 430 Euro". So dürftest du keine Probleme bekommen.
WENN dich der Zoll rausholt, dann wirst du eine Rechnung vorweisen müssen!

Hast du KEINE, dann wird der Wert hier in D-Land geschätzt, im Zweifelsfall zu deinem Ungunsten.

Hast du eine in $, dann hat der Zoll seine eigenen Umrechnungstabellen (werden monatlich aktualisiert, wenn ich mich jetzt nicht irre). Also Vorsicht, wenn man ganz hart an der Grenze ist!

Wenn die Zöllner das Gefühl haben, man will ihnen ans Bein pinkeln, dann können die ganz schnell ziemlich böse werden! Dann ist man auf einmal über den 430€ und der MP3 Player ist aufgrund der Aufnahme Funktion auf einmal ein Diktiergerät, auf das deutlich höherer Zoll zu entrichten ist. Dann zahlt man auf einmal die 19% EUSt. + xx% Zoll + Strafe und das Schnäppchen ist keins mehr!
 
boncha schrieb:
Ich hab z.B. ein recht neues Handy.
Wenn ich dann am Zoll kontrolliert würde, geben die sich bestimmt nicht mit nem "hab ich aus Deutschland" zufrieden.

Das interessiert mich auch!
 
Was genau willst du denn genau importieren?
 
für alle wertgegenstände (uhren, handy, laptop, ipod, gold/silber schmuck, etc.), muss man nachweisen können das man sie aus deutschland hat, also eine kopie des kaufbelegs mit sich führen
 
also ich habe noch nie einen Kaufbeleg für meine Uhr (Junghans Mega Solar Ceramic (ca. 800€), Metalldetektoren sprechen nicht an ;) ), iPhone oder Laptop vorzeigen müssen! Soll ich mit einem riesigen Bündel an Kassenzetteln rum fliegen?
Der Laptop wurde zwar in den USA schonmal nach Sprengstoff untersucht, aber woher soll ich für einen Firmen Laptop einen Kaufbeleg haben?!?
Solange man von allem nur ein Gerät dabei hat und das alles halbwegs normal aussieht, lässt selbst der Zoll mal fünfe gerade sein.
Und ja, die "offiziellen" Angaben sind anders...
 
Mickey Mouse schrieb:
also ich habe noch nie einen Kaufbeleg für meine Uhr (Junghans Mega Solar Ceramic (ca. 800€), Metalldetektoren sprechen nicht an ;) ), iPhone oder Laptop vorzeigen müssen! Soll ich mit einem riesigen Bündel an Kassenzetteln rum fliegen?
Der Laptop wurde zwar in den USA schonmal nach Sprengstoff untersucht, aber woher soll ich für einen Firmen Laptop einen Kaufbeleg haben?!?
Solange man von allem nur ein Gerät dabei hat und das alles halbwegs normal aussieht, lässt selbst der Zoll mal fünfe gerade sein.
Und ja, die "offiziellen" Angaben sind anders...

es kann aber auch passieren das der zoll den nachweis verlangt, zumindest bei sachen die neuwertig aussehen

jemand aus mein freundeskreis der in den usa wieder kam musste beim zoll nachweisen das sein handy und laptop aus deutschland stammten
 
Okay super... also der import von dem kleinsten ipad 2 geht also problemlos.
danke samson999!
 
boncha schrieb:
Wenn ich dann am Zoll kontrolliert würde, geben die sich bestimmt nicht mit nem "hab ich aus Deutschland" zufrieden.
An der Seriennumer kann man feststellen, aus welchem Land das Gerät kommt; wurde zumindest zuletzt im TV bei einer Reportage zum Zoll am Flughafen so gesagt.
 
Was sollen die machen wenn du dein gekauftes iPad 2 im laufenden Betrieb im Handgepäckt zurück fliegst?

Die ziehn dir dein Handy auch nicht ab weil du es in Polen gekauft hast wenn du in die USA fliegst.
 
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