Einfuhr von Eletronik, was muss ich noch beachten?

P4ge

Commodore
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Als ich diesen Artikel gelesen habe Link kam mir nen schöner gedanke. Da ich vorhabe nächstet Jahr nach JApen zu fliegen könnte ich dort ja auch ein wenig einkaufen. Nur stellen sich mir da einige Fragen in den Weg:

1. Zunächst einmal bei Produkten wie oben der Kamera, ist es doch wohl wahrscheinlich, dass das Menü außer Japanisch noch andere sprachen bereit hält oder? Denn Waren bei uns bieten das ja auch, warum nicht auch so?

2. Ich habe einmal grob vergliechen via Google, ich würde im Schnitt 10-15% sparen. Ich habe schon zoll.de angesurft, aber dort keine Hinweise gefunden, wie hoch definitiv die Einfuhrkosten für mich dann sind.

Ich hoffe ich habe mich soweit klar ausgedrückt. Wie gesagt, es sind erst einmal nur gedanken, solle 1. nicht zutreffen, fällt nur eine bestimmte anzahl an Waren weg, sowas wie CPUs/GPUs aber nicht ;) .
 
Wenn ich mich nicht täusche sind das 10% Zoll und nochmal 19% Umsatzsteuer.

Ob die Sprache umstellbar ist, ist sicher bei jedem Gerät unterschiedlich, kann man im Zweifel nur angucke. Weiterhin sollte man auf die Garantie (meine wirklich Herstellergarantie) achten, dass diese weltweit gilt. Ferner sind oft Ladegeräte (falls man für ne Kamera eins braucht) oft unterschiedlich, so dass man sich dann im Zweifel auch mit Adaptern behelfen muss...
 
Hallo Page,

du solltest beachten, dass Ware aus Fremdländer unter einer anderen Garantiebedingung laufen. Die deutsche 2 Jahre gesetzliche Garantiefrist hast du bei ausl. Ware nicht. Einzig die Herstellergarantie, wobei diese auch unterschiedlich geregelt sein kann, also hier noch mal genauer informieren. Sonst sparst du 15% im Einkauf legst aber später gut drauf.

PS Natürlich auch die Zoll-Freimenge beachten ... sonst wird es teuer wenn du erwischt wirst / nicht anmeldest

Reisefreigrenzen:
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/z1_reisefreigrenzen_drittland/index.html

Berechnung Zollabgabe:
http://www.zoll.de/c0_reise_und_pos...eberschr/b0_abgaben_nach_zolltarif/index.html
 
Also ich habe mir vor zwei Jahren in Japan ne Panasonic Lumix FX100 geholt und mit Speicherkarte 220€ bezahlt, während man hier dafür noch für die cam alleine ca 270€ bezahlt hätte. Zoll habe ich keinen bezahlt weils eben nur ein einzelnes Gerät war und unter der Freihandelsgrenze drunter war.
Zur Garantie: die in Europa vorgeschriebenen 2 Jahre gelten nicht in Japan, dort kriegst du 1 Jahr Garantie (in seriösen Geschäften kriegst du ne Internationale Warranty Card dazu)

Das Menü ist auf jeden Fall auf japanisch aber die meisten Cams haben ja allerlei Sprachen vorinstalliert, englisch gibt es IMMER zur auswahl ... ob deutsch nun dabei ist kannst du dir halt im Laden angucken, die haben eigentlich immer Modelle zum ausprobieren dort ..
 
@P4ge
Ich habe kürzlich (25.07.09) eine ähnliche Anfrage - im Übrigen gibt es für derlei Anliegen eine eigene Verbraucherhotline - die nachfolgende Antwort erhalten; umfassend dürfte Sie auch Dein Anliegen beantworten:

Waren, die Sie in einem Nicht-EU-Mitgliedsstaat entgeltlich erwerben und sich zusenden lassen, sind zollfrei bis zu einem Warenwert von 150 Euro, für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt die Freigrenze von 22 Euro bestehen.
(Von dieser Befreiung sind im Übrigen Sendungen, die alkoholische Erzeugnisse, Parfums und Toilettewasser, Tabak und Tabakwaren enthalten, generell ausgeschlossen.) Für die Feststellung, ob diese Wertgrenze eingehalten worden ist, ist lediglich der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer maßgebend. In ausländischer Währung angegebene Beträge sind mit dem im maßgebenden Zeitpunkt (Zeitpunkt bei der Überführung in den freien Verkehr) gültigen Umrechnungskurs in Euro umzurechnen. Die aktuellen Umrechnungskurse können Sie unter http://www.zoll.de in der rechten Spalte "Rubrik Umrechnungskurse" ermitteln.

Sollten die Waren in der Sendung die o.g. Werte übersteigen, werden bei der Einfuhr der Waren jeweils auf den Gesamtwert Zoll und Einfuhrumsatzsteuer erhoben.

Die Höhe der Einfuhrabgaben ist vom Warenwert, der Art und der Beschaffenheit der Ware abhängig und ergibt sich aus den im Gemeinsamen Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften und den nationalen Steuergesetzen festgelegten Abgabensätzen.

Sie können die Einreihung in den Zolltarif und die Ermittlung des Zollsatzes anhand der Auskunftsanwendung selbstständig durchführen bzw. nachvollziehen.

Die Einfuhrabgaben werden sodann wie folgt berechnet (Freigrenzen von 150 Euro und 22 Euro überschritten):


I) Rechnungsbetrag (umrechnet in Euro) + Kosten (insbesondere Porto/Fracht/Versicherung) = Zollwert > Zollwert x Zollsatz = zu zahlender Zoll
II) Zollwert + zu zahlender Zoll = Einfuhrumsatzsteuerwert > Einfuhrumsatzsteuerwert x Einfuhrumsatzsteuersatz = zu zahlende Einfuhrumsatzsteuer

III) Zoll + Einfuhrumsatzsteuer = Gesamteinfuhrabgaben.


Weitere Informationen zum Thema „Zoll“ finden Sie auch auf unserer Internetseite
http://www.zoll.de/,
- speziell zum Postverkehr:
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/a0_einfuhr/index.html
- zu Warenbestellungen über das Internet:.
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/f0_freier_verkehr/z0_ecomm[..]
- Beispiele für Zollsätze:
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/a5_beispiele_zollsaetze[..]

Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.

Gruß.
 
Bei dir gehts aber um den Postversand. Da gelten andere Grenzen die für den OP nicht relevant sind.
 
Zoll habe dank eurer Links nen Unterlink gefunden.

Dazu noch eine Frage:

Bei einem Warenwert zwischen 431 - 699 müsste ich auf die Pauschalierung hoffen.

ansonsten halte ich mal fest: Alles was ein Menü hat = wenn möglich testen

Overall, nur haufen wenn weniger als 430 ansonsten ersparnis > EUSt
 
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