Einmal Steuererklärung - immer Steuerklärung?

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Killiecrankie

Gast
Hallo,

ich mache seit 10 Jahren meine Einkommensteuererklärung. Bin Arbeitnehmer (Steuerklasse 3). Bisher bekam ich vom Finanzamt Geld zurück weil ich meine
Schwiegermutter im Ausland unterstützte.
Das jedoch ist nicht mehr und dieses Jahr muss ich 127€ nachzahlen.

Nun meine Frage, muss ich jetzt immer eine Einkommensteuererklärung machen?

Ich beziehe sonst kein Geld aus sonstiger Arbeit, meine Frau jobbt auf 400€-Basis.

Schonmal Danke im Vorraus.

mfg

KC
 
Umgekehrt!

Der Staat hat nix dagegen, daß du ihm zuviel Steuern zahlst, bei zuwenig gibt es Probleme.
 
Hi

wir mußten keine Steuererklärung machen - waren nicht in dem nötigen "Pflicht-Profil" dafür. Wir haben eine gemacht - als Vermerk bei der Rückerstattung stand dann das wir jetzt immer Steuererklärungspflichtig sind (sinngemäss). Als wir es letztes Jahr nicht gemacht haben, kam auch eine nette Erinnerung vom Finanzamt .....

Gruß
 
Wenn du Einkommensteuerpflichtig bist, dann musst du meines Wissens nach sowieso eine Einkommenstauererklärung abgeben.

Dies ist nicht mit dem freiwilligen Lohnsteuerjahresaugleich zu verwechseln.
Nicht jeder, der Lohnsteuer zahlt, ist auch Einkommensteuerpflichtig.
Das hängt maßgeblich von der Höhe deines Einkommes ab. Ab einer bestimmten Grenze (keine Ahnung wo die liegt), wird man Einkommensteuerpflichtig, und muss entsprechend auch eine Enkommensteuer machen.

Unabhängig bist du denke bei Lohnsteuerklasse 3 sowieso gezwungen die Erklärung abzugeben. Ihr habt euch sicherlich für die Lohnsteuerklassen 3/4 anstatt 5/5 entschieden, weil man dort monatlich weniger Abzüge auf dem Lohnzettel hat. Dieses geht jedoch einher mit der Möglichkeit einer Nachzahlung.
Bei 5/5 kann es keine Nachzahlung geben, man bekommt höchstens etwas wieder. Dafür hat man halt im Monat die höheren Abzüge.
Unterm Strich zahlt man bei beiden Varianten jedoch die gleichen Steuern wenn man den Lohnsteuerjahresausgleich macht (bzw. Einkommensteuererklärung).

Ist im Grunde nur eine Frage der Vorliebe... monatlich mehr (mit evtl. Nachzahlung), oder monatliche höhere Abzüge (dafür eine garantierte Rückzahlung bei Ausgleich).

Es gibt viele Leute die denken, dass sie mit der 3/4 Lohnsteuerklasse weniger Steuern zahlen, aber sparen von Steuern ist mit einem Wechsel in eine andere Lohnsteuerklasse schlicht und ergreifend nicht möglich.

Wenn dir die Nachzahlung nicht passt, dann bleibt nur der Wechsel auf 5/5.
 
Die Steuerklasse hat nur indirekt eine Auswirkung darauf, ob man nachzahlen musst oder nicht. Pauschalisieren kann man das nicht. Über die Steuerklasse kannst du nur regeln ob du jeden Monat mehr Geld oder weniger Geld hast. Und am Ende des Jahres wird dann abgerechnet. Es findet also ein Abgleich statt zwischen dem was du gezahlt hast und was du hättest zahlen müssen.

Eine Steuerklasse von 5/5 ist meines Wissens nach nicht möglich als Verheirateter. Und das ist man mit Steuerklasse 3. Also entweder nimmt man 5/3 oder 4/4. Wobei 5/3 eher für Leute ist, bei denen der Ehepartner deutlich mehr verdient als der andere (60%zu 40% ist ca. die Schwelle). 4/4 nimmt man, wenn beide annähernd gleich viel verdienen. Anders siehts jetzt aus, wenn du getrennt lebend mit Kind etc bist. Dann kommen noch andere Steuerklassen in Betracht (2 zB).

Wahrscheinlich bist du aber nicht Einkommenssteuerpflichtig. Und wenn du nicht sicher bist, lass die Steuererklärung einfach weg. Das Amt wird sich schon höflich melden :)
 
mheil, wenn du keine Ahnung hast halt dich bitte zurück, fast alles was du gesagt hast ist falsch, angefangen damit, dass es 3/5 ist und 4/4 und der angeblich nicht vorhandenen Sparmöglichkeit bei Steuerklassenwechsel, Stichworte Steuerprogression und Freibetragsübertrag.
 
Also soweit ich weiss wird Ende des Jahres, also bei der Steuererklärung abgerechnet, und das quasi unabhänging von den gewählten Steurklassen. Kannst auch einen ungünstigen Fall von 5/3, also Mehrverdiener 5 und Geringverdiener 3, nehmen => bekommst am Ende halt viel zurück, hast aber am Ende jeden Monats weniger.

Aber wodurch man genau Erklärungspflichtig wird, weiss ich leider nicht. Wäre aber interessant zu erfahren.

Würde aber auch einfach Abwarten und auf eine Aufforderung warten => kommt keine, dann auch nichts machen.
 
Sorry, die Steuerklassen habe ich ein wenig durcheinandergebracht.

Bei einer gemeinsamen Veranlagung wird sowieso das gesamte erziehlte Einkommen versteuert.

Die Steuerprogression ist ganu diejenige, welche du durch deine jährliche Erklärung/Ausgleich eben ausgleichst.
Klar, im Monat spart man etwas durch einen Wechsel, aber übers Jahr gesehen gleicht sich das spätestens mit der Rückzahlung wieder aus.
 
Lies dir bitte genau durch, was Steuerprogression bedeutet und dann auch gleich noch folgende Begriffe: Eingangssteuersatz, Spitzensteuersatz. Keins der drei kann man auch nur annähernd ändern oder ausgleichen.

Beispiel:
Einkommen 20.000 € und 60.000 €
(4/4): Lohnsteuer: 2.027 + 15.451 = 17.478 €
(5/3): Lohnsteuer: 5.126 + 9.774 = 14.900 €
kleiner Unterschied, hm?

Dazu kommt die Wahl der Getrennt- oder Zusammenveranlagung, was wiederum einen nicht unerheblichen Unterschied macht.
 
Dann schlage ich dir mal vor dass du dir die Begriffe Splittingtabelle und Splittingtarif mal genauer anschaust.

Wie ich schon gesagt habe, man bekommt vieleicht mit 3/5 monatlich mehr, zahlst halt weniger Steuern, aber mit 4/4 bekommst du am Ende des Jahres genau diese "zuviel" gezahlten Steuern zurück.


Das man mit 3/5 Steuern spart ist und bleibt ein moderner Mythos.
Wenn du es immernoch nicht glaubst, frag einen Steuerberater deines Vertrauens.
Ergänzung ()

Um auf den Punkt zurück zu kommen.
Bei Lohnsteuerklasse 3 ist eine Abgabe der Einkommenssteuererklärung / Lohnsteuerjahresausgleich Pflicht.

Nachzulesen unter:
Wikipedia

§149 Abgabenordnung
§25 EStG
§56 EStDV
 
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