Einwahl mit zweiten PC kostet trotz flat

Last-dino

Cadet 4th Year
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Dez. 2006
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Hallo,
wie ich in einem anderen Thread besreits geschieben habe habe ich es endlich geschafft mit meinen beiden Rechnern gleichzeitig ins Netz zu gehen.
Muss dazu sagen, das ich eine 1&1 DSL flat habe.
Habe zwei Rechner über einen Hub miteinander verbunden, der Hub ist an dem alten DSL-Modem der Telekom angeschlossen.
Da ich einfach zu doof bin über Rechner EINS, der fast ständig mit dem Netz verbunden ist, mit den zeiten Rechner ins Netz zu gehen habe ich mir gedach: Wähls Dich einfach mit den 2Rechner ebenfalls über Deine Zugangsdaten ein. Oh Wunder ,es funktioniert...
Bis ich jetzt auf meiner Onlinrechnung sehe, das ich für jede Minute, die ich mich mit den
zweiten Rechner einwähle 1,3 Cent bezahlen muss. Leider habe ich den Rechner auch mal über Nacht laufen lassen, incl. Dauerverbindung, so dass ich auf knapp 60 Stunden kam...
Nirgends ein Hinweis oder eine Warnung von 1&1. Was mein Ihr, kann ich gegen die Zusatz
gebühren vorgehen ? Wenn ich dann noch bedenke, das ich für eine gedrosselte 3000er Leitung (mehr ist hier auf dem Lande nicht möglich) den Preis einer 6000er bezahle, gibt mir diese Geschichte doch sehr zu denken.
Also soll ich da nachhaken oder die ganze Geschichte unter "Blödheit kostet" abhaken...?
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Einwahl mit zweiten PC kostet trotz flate...

Ist eigentlich normal. Manch Provider sperrt eine zweite Einwahl mit den Zugangsdaten (z.B. T-Online), andere lassen sich die Paralleleinwahl bezahlen. Dagegen wirst du nicht vorgehen können, da das mit Sicherheit in den AGB bzw. Preislisten steht.

Kauf dir einen Router, dann kannst du mit beiden Rechnern gleichzeitig ins Netz.

Du darfst das ganze unter "Blödheit kostet" ad acta legen.
 
So einfach würde ich mich nicht geschlagen geben. Wie Du korrekterweise angemerkt hast, muss dem Kunden dieser Umstand bekannt sein, d.h. die Mehrkosten müssen entweder im Vertrag oder den AGB stehen. Da würde ich nachsehen und wenn da nichts vermerkt ist, dann würde ich das Geld auch zurückfordern.
 
Tankred schrieb:
(...) d.h. die Mehrkosten müssen entweder im Vertrag oder den AGB stehen.

Es wird in den AGB und auf der Webseite mehrfach darauf hingewiesen... Insofern würde ich's als 'blöd gelaufen" abhaken...

Für das Geld hättest Du vermutlich schon ne einfachen Router bekommen :(

C U
Falko
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Fullquote eingekürzt.)
blöd gelaufen, aber trotzdem extrem dreist!!!

aber gut zu wissen, denn ich mach das auch ständig, jedoch ist es bei hansenet in der flat mit drin sich über 2 PCs einzuwählen...! wieso auch nicht, man erhält ja auch nicht doppelte bandbreite oder doppellte leistungen oder sowas!

MFG
 
Wieso hast du eig. keinen bei 3DSL? Da hättest du für 29€ die hammergeile FB 7170 dazu bekommen, die sonst 150€ kostet. Und wie machst du VOIP?

mfg

EDIT:@ 1668mib

Ja du hast recht eine sch... formulierung.
Der Router selber wählt sich ins I-NET ein und so können die angeschlossenen PCs ins I-NET.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieder ein Fall wo der Nutzer die AGB nicht gelesen hat und meint im geschehe Unrecht.
So far RTFM oder in diesen Fall RTFAGB.

Nutze einen Router, dann hast du die Probleme nicht mehr mit der Mehrfacheinwahl!
 
Also was heißt hier denn dreist?

Wenn man sowas vor hat, hätte man
a) vielleicht im Forum nachfragen können...
b) die AGBs des Vertrags nochmal durchlesen sollen...
c) mal beim Provider nachfragen, wenn alles nicht hilft.

Du könntest vielleicht hoffen, dass sie aus Kulanz und der Einsicht, dass die Einwahl auf dem gleichen Haushalt geschah, die die Kosten oder evtl einen Teil erlassen, aber da müsste eigentlich schon Weihnachten und Ostern auf einen Tag fallen...

Die Argumentation wäre diese, dass bei der Einwahl über den selben Anschluss sich die Teilnehmer ja die Bandbreite teilen, es ist ja nicht vergleichbar wie die ISDN-Bündelung, dass man mehr Bandbreite erreichen kann. Da DSL sowieso Volumen-abhängig abgerechnet werden müsse auf Provider-Seite, könnest du ja argumentieren, dass du sicher nicht mehr Transfervolumen erreicht hast durch diese doppelte Einwahl...

Aber wie gesagt: Die Chancen sind extrem schlecht...

x-treme888 schrieb:
Dafür sind Router da, damit man sich mit 2 PCs gleichzeitig einwählen kann.
Eine meiner Meinung nach etwas blöde Formulierung, bei der es sich ja fast so anhört, als dass sich die PCs selbst ins Internet einwählen, und es gibt auch keine "gleichzeitige Einwahl" (sonst würde es ja heißen, dass es zur gleichen Zeit mehr als nur eine Internet-Verbindung zum Provider gibt). Tatsächlich entbindet der Router ja sämtliche PCs im Netzwerk von der Einwahl-Pflicht, denn dieser übernimmt die Aufgabe... Mir ist schon klar. dass du das Prinzip eines Routers verstanden hast, aber eine ein wenig exaktere Ausdrucksweise würde sicher nicht schaden...
 
Zuletzt bearbeitet:
General O´Neill schrieb:
wieso auch nicht, man erhält ja auch nicht doppelte bandbreite oder doppellte leistungen oder sowas!

Doch, der Provider muss dir z.B. zwei IP-Adressen aus seinem IP-Pool bereitstellen. Also doppelte Leistung seitens des Providers.
 
Klarer fall von AGB nicht gelesen, fertig! Ich würde keine Kulanzregelung in Betracht ziehen.
Wäre es ein Fehler in der AGB Formulierung oder nicht aufgeführt okay aber so nein.
Zudem werden vom Provider 2 IPs bereitgestellt, dass kostet auch was. -> da war jemand schneller als ich :-)

@1668mib:
Das Argumentation interessiert den Provider wenig, es steht in den AGB, fertig basta!
Sei denn, es handelt sich um einen Abrechnungsfehler :-)
 
Selbst ohne router ist es doch nicht so schwer, über einen PC mit Inet Zugang einen anderen ins Netz zu bringen! Dass schafft sogar meine kleine Schwester, kein Witz!
Zahl lieber die paar Kröten, seh es als Lernprozesskosten und hol dir nen Router für paar Euro.
 
Deshalb spreche ich von Kulanz und den extrem geringen Chancen... aber mehr als "Nein" sagen kann 1&1 auch net...

@BaRcA23: Den ersten Satz kannst du dir sparen, denn wenn du aufmerksam gelesen hättest, hättest du erkennen können dass er aus irgendwelchen Gründen auch immer daran gescheitert ist. Und die Einrichtung ist meines Wissens nach nicht geschlechts- oder gar altersabhängig, sondern hat viel mehr damit zu tun, wieviel Erfahrung man überhaupt mit dem Thema Computer usw hat...
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer? Der Threadersteller? Wenn man VoIP nutzt, ist man bereits im Internet und meldet sich im Internet an einem SIP-Server an, der für VoIP zuständig ist. Dazu braucht man keine mehrfache Einwahl ins Internet.
 
In diesen Fall würde ich (und ich bin schon sehr gutmütig und zuvorkommend) keine Kulanz einräumen. Wenn man die AGBs nicht liest ist man selber Schuld. Deswegen erst lesen, dann klicken und Verträge abschließen.

(um es mal auf den Punkt der Sachlage zu bringen [es ist nicht böse gemeint])

@Zipfelklatscher:
Du machst es dir einfach mit der Aussage, wollen wir wetten das es Umstände gibt wo es sehr komplex wird VoIP/SIP-Server zu konnektieren/Zugangs zu konfigurieren!?
 
Zuletzt bearbeitet:
TK-Shockwave schrieb:
@Zipfelklatscher:
Du machst es dir einfach mit der Aussage, wollen wir wetten das es Umstände gibt wo es sehr komplex wird VoIP/SIP-Server zu konnektieren/Zugangs zu konfigurieren!?

Ich wollte damit nur sagen, dass man, um VoIP zu nutzen, keine zweite Interneteinwahl starten muss. Ich hatte die vorhergehende Frage nicht so richtig deuten können. Mir ist schon klar, dass das mit VoIP nicht so simpel ist. ;)
 
Okay :-) Hätten wir das geklärt...weiter machen.. :-)
 
Zipfelklatscher schrieb:
Doch, der Provider muss dir z.B. zwei IP-Adressen aus seinem IP-Pool bereitstellen. Also doppelte Leistung seitens des Providers.

ok, da hast du natürlich recht, hatte ich eben nicht dran gedacht, aber mir wäre neu, dass das (und damit verbundener aufwand) solch eine abrechnung rechtfertigt..!? aber ist meine meinung!

aber klar, wenns im vertrag steht: pech gehabt!
 
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