Einzelteile eines PC der auf einen "Schwung" gekauft wurde verkaufen? Garantie?

ace-drink

Lt. Commander
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Hi

Ich habe meinen PC, den ich nun schon wieder verkaufen will, am 5.1.10 bei Mindfactory.de bestellt. Alles Einzelkomponenten.
Auf der Rechnung sind die Komponenten und deren Preise drauf aber nur ein Gesamtbetrag.

Wie ist das nun, wenn ich jetzt erstmal nur die CPU und Graka verkaufe?

Kann ich da eine Kopie der Rechnung mitschicken und für den Fall, dass was sein sollte in der Garantiezeit, kann der Käufer dann zu mindfactory gehen und eben nur diese eine Komponente fordern?

Oder verfällt Garantie gar bei Weiterverkauf? Zumindest die des Händlers? Nicht alle Hersteller bieten ja eine direkte RMA an (z.b Sapphire nicht, nur über Händler).

Würd gern bei Ebay verkaufen.

Bitte um Erfahrungen
 
nein das ist kein Problem. Gib dem Käufer eine Kopie der Rechnung und er wird die komplette Garantie inkl RMA für die jeweilige Komponente bekommen.

Gruss
 
Sicher?

Habe die letzte Stunde damit zugebracht zu googlen und auch sowas gefunden wie.

"Garantie bei Verkauf in 2te Hand weg, da der HÄndler meinte, das Anspruch nur vom Originalkäufer besteht""

Hoffe du hast Recht
 
Bitte Garantie- und Gewährleistung trennen.

Garantie ist meistens über den Hersteller geltend machbar und manche Hersteller schließen durchaus Garantieleistungen aus zweiter Hand aus.
 
Genau, die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche kann nur der ursprüngliche Käufer ggü. seinem Vertragspartner geltend machen.
Allerdings lassen sich diese Rechte auch abtreten. M.W. schließ MF aber abgetretene Gewährleistungsansprüche per AGB aus.
Ob eine solche Klausel wirksam ist, steht auf einem anderen Blatt.
 
Mir gehts jetzt explizit um die Hersteller Garantien. VBei vielen habe ich gefunden, dass sie eben keine Endkundengarantieabwicklung machen, sondern nur über den Händler, bei dem gekauft wurde.
Ja also grad Beispiel Grafikkarte. Sapphire sagt auf ihrer Seite das sie Garantie nur über den Händler abwickeln. Eben keine Gewährleistung.

So eine Garantie könnte ein KÄufer mit REchnung von mir aber beantragen oder geht das eben auch nicht?

Wäre ja riesiger Mist. Dann müsste ich es ja verkaufen als "keine Garantie mehr" o obwohl grad mal 5 Monate alt.
 
Das mit der Garantie hängt ganz vom Hersteller ab, bzw. der Händler entscheidet dann, ob er's weiterleitet. Lässt sich aber mühelos umgehen.

Du kannst z.B. Deinem Handelspartner anbieten, notfalls die Garantie für ihn abzuwickeln, wenn sich der Händler (als Mittelsmann des Herstellers) querzustellen droht. Die anfallenden Kosten dafür trägt Dein Handelspartner dann natürlich selber.

So kannst Du guten Gewissens mit der Garantie werben.
 
Abtrittserklärung beilegen, dann sollte es keine Probleme geben. Sollte in etwa so aussehen:

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Abtrittserklärung


Musterstadt den 10.10.2010

Hiermit trete ich,
Max Musterverkäufer wohnhaft in der Musterstr. in Musterstadt,
alle Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag vom 5.1.10 (Rech Nr.) zwischen mir und der Mindfactory AG an
Maria Musterkäufer wohnhaft in der Musterstr. in Musterstadt ab.

Musterkäufer erklärt, dass er die Gewährleistungsansprüche gegenüber der Mindfactory AG annimmt.

Name Verkäufer / Name Käufer

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cya
cr@zy
 
Bei Gewährleistung die ja über den Händler abgewickelt wird, brauch man die von cr@zy erwähnte Garantie-/Gewährleistungsabtrittserklärung. Diese muss ausgefüllt dem (nächsten) Käufer übergeben werden, damit jener Gewährleistungsansprüche beim Händler geltend machen kann.

Bei Mindfactory ist dies möglich und nicht per AGB ausgeschlossen!

Der Ware muss dann also die Abtrittserklärung und eine Kopie vom Lieferschein/Rechnung beigelegt werden. Falls auf der Rechnung mehrere Produkte gelistet sind, zählt man dann in der Abtrittserklärung einfach die Ware/n auf, welche weiterverkauft werden. Die Erklärung muss selbst unterschrieben werden und dann bei Erhalt vom Käufer unterschrieben werden.

Im Anhang eine Beispiel-Abtrittserklärung:

PS: Datei ist von forum.effizienzgurus.de, aber da müsstest du dich extra anmelden.
 

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