eMail-Adressen verbergen auf Homepages

torfnase

Cadet 2nd Year
Registriert
Apr. 2008
Beiträge
16
Hallo !

Ich habe eine private Homepage, auf der ich im Impressum meine eMail-Adresse angebe.
( sonst macht das Impressum ja auch keinen Sinn )

Das zieht die Spam-Mail-Bots/Harvester mächtig an.

1. Versuch: die Mail-Addy auf ein 3D-*.png-Bildchen von 32 Bit Farbtiefe anzugeben ( mit Bryce 5 gemacht ).
-> 44 Spams in der 1. Woche, 62 Spams in der 2. Woche

2. Versuch: die Mail-Addy auf 1-Bit Farbtiefe heruntergerechnet , also Schwarz/Weiss mit diversen Störpixeln:
-> 93 Spams in der 1. Woche, 2 Spams in der 2.Woche
( Das sieht gut aus - dachte ich, also habe ich es so gelassen - in der 3. Woche hatte ich 433 (!) Spams )

3. Versuch ( war früher mein Favorit, aber Spammer lernen auch dazu ): Encrypting ( z.B. über http://www.homepage-buttons.de/tools/email-adresse-verstecken.html )
-> 2 Spams in der 1. Woche, 83 in der 2. Woche, 72 in der 3. Woche

4. Jetzt habe ich die eMail-Addy angegeben mit ( Beispiel ): "John Doe at web . de"
Mächtig unkonfortabel, für die faule Web 4.3 - Generation, andere verstehen das nicht mal.

Gibts noch andere Möglichkeiten ?

MfG: Torfnase
 
Hallo !

Das Java-Script benutzt doch genau das selbe wie die Encrypting-Dinger, oder irre ich mich ?
Ich habe auch schon CSS gesehen, aber das Ergebnis war immer das selbe.

MFG: torfnase
 
dann teile das bild mit der email-addy senkrecht und waagerecht in mehrere ungleiche teile auf, und setz es wieder zusammen
 
schreib doch einfach "blafasel(at)bundestag(punkt)de" oder so ähnlich ... wobei ich auch nie spam bekommen hatte, wenn ich die adresse als bild hatte.

-gb-
 
Ich habe eine private Homepage, auf der ich im Impressum meine eMail-Adresse angebe.
( sonst macht das Impressum ja auch keinen Sinn )
Wozu muss im Impressum Deine Mailadresse stehen? Hast Du eine private Homepage oder ist es eine Firmenseite?
http://www.internetrecht.justlaw.de/Anbieterkennzeichnungspflicht-Impressum.htm

Wenn es eine Firmenseite ist, musst Du ja die Mailadresse auch angeben um schnellen Zugriff über elektronische Anfragen zu gewährleisten, dann darfst Du sie auch nicht gegen Zugriffe schützen. Was spricht dann gegen eine extra Mail Adresse, wo sonst nichts ankommen soll, als nur die Anfragen von der Homepage, die kannst Du dann mit einem Spamfilter direkt entsorgen.
Privatleute benötigen ein so ausführliches Impressum nicht, da sie ja keine Waren anbieten/verkaufen wollen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo !

@werkam

Für meine private Hobby-Homepage ( eine andere als jetzt, denn die alte musste ich sofort "STILLEGEN" ) wurde ich 2005 abgemahnt, meine Recht-Schutz-Versicherung ( inzwischen gekündigt ) wollte den Fall nicht finanzieren - Deppen !.
Hat mich damals 460,- Euro gekostet.

@gustl87: "blafasel(at)bundestag(punkt)de" - Genauso werde ich das schreiben ! Danke !

( aber wie komme ich jetzt in den Bundestag ? )

MFG: torfnase
 
"Hast Du bei jedem neuen Versuch auch eine andere Adresse versucht?"

lÖl - Natürlich !
- Sonst würde sich das auch steigern, allerdings gehe ich bei den kostenlosen
Mail-Providern kreuz und quer.
Von daher ist das auch kein "repräsentativer" Test.

Sowas müsste potente Geldgeber haben wie etwa GROSSE Computer-Zeitschriften, oder Computer-Zeischriftem mit GROSSEM Maul !

MfG: torfnase
 
@gustl87: "blafasel(at)bundestag(punkt)de" - Genauso werde ich das schreiben ! Danke !
Dann bekommst Du ja auch eine Abmahnung, weil die Mailadresse nicht richtig ist.

Deine private Homepage wurde bestimmt nicht abgemahnt weil das Impressung gefeht/falsch war, sondern weil Du Sachen angeboten hast, die nicht so ganz legal waren.
 
Zitat:
@gustl87: "blafasel(at)bundestag(punkt)de" - Genauso werde ich das schreiben ! Danke !
Dann bekommst Du ja auch eine Abmahnung, weil die Mailadresse nicht richtig ist.

Deine private Homepage wurde bestimmt nicht abgemahnt weil das Impressung gefeht/falsch war, sondern weil Du Sachen angeboten hast, die nicht so ganz legal waren.

gefeht ? - verstehe ich nicht .

Legal war bei mir alles, ich hatte damals nur kein Impressum -

Das meinte ein Abmahn-Wahn-Links-Anwalt unter "Verstoß gegen was weiß ich" abmahnen zu können.

Anfang der 1990-er Jahre durften Disketten nicht als 3,5 Zoll - Disketten verkauft werden.
Diese mussten als 8,75 cm Disketten bezeichnet werden.

Wenn ich heute meinen 21 ZOLL-Monitor ansehe .... das ist Potenzial für Rechts-Verdreher !

Denn in EUROPA gilt dem Gesetz nach das metrische System !
 
@torfnase, hast du auch n link zu deiner ausaage wegen der disketten ?
mir ist darüber nichts bekannt, obwohl ich damals einen pc hatte.
auch google spuckt dazu nix aus
 
@torfnase, hast du auch n link zu deiner ausaage wegen der disketten ?
mir ist darüber nichts bekannt, obwohl ich damals einen pc hatte.
auch google spuckt dazu nix aus

Ich möchte S.a.M. nix böses unterstellen, aber das riecht für mich schon wieder nach Anwalt !
Ich rieche Anwälte 10.000 I.P.s Entfernung - Möglicherweise leide ich auch schon an Wahn-Vorstellungen ! Denn - gebranntes Kind scheut das Feuer !

Grüzi
 
Zuletzt bearbeitet: (toll)
Zurück
Oben