Sunshine_10
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Bei mir kam nachdem ich direkt den Nachweis eingeschickt habe kein Formular zum Ausfüllen.
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Mal ganz im Ernst: Diese Musterungspraktiken, würden sie Frauen betreffen, wäre undenkbar in Deutschland! Ein Sturm der feministischen Entrüstung würde über die KWEA's und die Politiker hinwegfegen. Es wäre von Missbrauch, Vergewaltigung, Sexismus und Diskriminierung die Rede - Die Hölle wär' los!
Also habe ich dann erstmal ca. 2 Jahre Ruhe vom Bund? Nice.
Wir wandern nämlich Anfang nächsten Jahres aus.
Chilldown schrieb:Dir ist schon klar solange du deutscher Staatsbürger bist trotzdem Wehrplichtig bist selbst wenn du auf dem Mars wohnst? Ich weiß ja nicht wie krass wie Deutschland drauf ist aber den türkischen Freund meiner Cousine haben die erst mal in Deutschland gecasht und in der Türkei durfte er erst mal zur Strafe ein paar Tage in den Bunker.
Sind auch Deutsche im Ausland wehrpflichtig?
Auch Deutsche im Ausland sind grundsätzlich wehrpflichtig. Männliche Personen
haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen
Kreiswehrersatzamtes einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger
als drei Monate verlassen wollen. Das Gleiche gilt, wenn sie über einen genehmigten
Zeitraum hinaus im Ausland verbleiben oder einen nicht genehmigungspflichtigen
Auslandsaufenthalt über drei Monate ausdehnen wollen.
Zuwiderhandlungen stellen einen Passversagungsgrund dar. Nur mit der erforderlichen
Genehmigung ruht bei Wehrpflichtigen, die ihren ständigen Aufenthalt von
Deutschland ins Ausland verlegt haben, die Wehrpflicht.
Die Wehrpflicht ruht auch bei Auslandsdeutschen, die ihren ständigen Aufenthalt
und ihre Lebensgrundlage bereits im Ausland haben, sofern Tatsachen die Annahme
rechtfertigen, dass sie beabsichtigen, ihren ständigen Aufenthalt im Ausland
beizubehalten. Das gilt insbesondere für Deutsche, die zugleich die Staatsangehörigkeit
eines anderen Staates besitzen. Jemand begründet seinen ständigen
Aufenthalt dort, wo er sich mit dem Willen niederlässt, auf Dauer zu bleiben und
den Schwerpunkt seiner Lebensverhältnisse zu bilden. Wer wirtschaftlich von natürlichen
oder juristischen Personen in der Bundesrepublik Deutschland abhängig
ist und dorthin weiterhin persönliche Bindungen unterhält (z.B. in Ausbildung befindliche
Männer zu den Eltern) hat seine Lebensgrundlage nicht im Ausland.
Die Wehrpflicht ruht nicht bei denjenigen Wehrpflichtigen, die sich zwar mit Genehmigung
ständig im Ausland aufhalten, deren Lebensgrundlage aber