Ich würde Deine "Erfindung" erstmal näher beschreiben - also um was es sich grob handelt.
1. Ist es ein technischer Vorgang? Falls ja, dann ist ein Patent die geeignete Schutzform
2. Ist es ein Apparat/Gegenstand? Falls ja, so ist der Gebrauchsmusterschutz die richtige Schutzform.
Im Prinzip ist Deine "Erfindung" effektiv nur etwas wert, wenn es sich um einen bislang unbekannten technsichen Vorgang handelt, der einen Fortschritt darstellt - ein Gebrauchsmuster bringt nur was wenn Du als Firma diese Gegenstände vertreibst und Dich vor Plagiaten schützen willst - vor verbesserten oder abgewandelten Nachbauten schützt es aber nicht.
Somit wird Deine Erfindung nur bei "1." Dir im Endeffekt etwas bringen.
Wo Du diese Erfindung machst ist egal, die Uni kann aber automatisch Rechte daran erwerben, falls die Regularien der Uni dies vorsehen. Daher würde ich vor der Veröffentlichung Deiner Arbeit den Patentschutz beantragt haben, so dass dies eben nicht passiert. In Deiner Arbeit würdest Du Dich dann auf Deine Erfinung mit Patent Nr. xxx berufen und diese beschreiben - so kommst Du elegant um das Problem herum.
An Geld brauchst Du 1500 Euro für eine Patentierung innerhalb der EU.
Da sind enthalten: Patenantrag, Kollisionsprüfung, (Patent)Anwalt, laufende Patentkosten für das erste Jahr.
Wende Dich also mit Deinem Vorhaben an eine Kanzlei die sich auf die EIntragung von Patenten (NICHT Marken) spezialisiert hat - findest Du über Google genug.
Dann besprich mit dem Anwalt Deine Erfindung und lass sie eintragen - hier wird Dich der Anwalt entsprechend informieren was genau im Patenantrag zu stehen hat.
Ihr solltet natürlich eine "Geheimhaltungsvereinbarung" schließen bevor Du Dich mit ihm darüber austauschst.
Das wars soweit.
Alle Angaben sind als Tipps zu verstehen, basieren auf persönlichen Erfahrungen und ersetzen keine rechtliche Beratung!
Grüße
Fallaxia