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Ribery88
Gast
Xyn schrieb:wieso nur in den ersten sechs Monaten? Der Gesetzgeber ändert doch nur nach sechs Monaten die Beweislast mehr auch nicht. Also so stimmt deine Aussage nicht.
Ja und den Beweis kann ein Laie/Käufer nicht ohne weiteres erbringen!
Meine Aussage stimmt schon, ich bin davon ausgegangen, dass hier die Leute noch
ihr Hirn einschalten und wenn es ein Gewährleistungsfall ist, somit auch Anspruch auf eine Ersatzlieferung oder Reparatur haben, was aber in den meisten Fällen, die nach sechs Monaten auftreten, eher die Ausnahme ist.....
Aber ich stimme dir zu, ich hätte schreiben können, sofern ein Gewährleistungsfall vorliegt, dass der Käufer das Wahlrecht hat zwischen einer Reparatur oder Ersatzlieferung zu wählen.
Ergänzung ()
Revan335 schrieb:Oh.
Ja dieses Jahr fanden die statt.
Letztes Jahr gehörte der noch meinem Bruder, der ist jetzt aber im Ausland.
Dann musst du auf die Kulanz von Acer oder Saturn hoffen.
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