Ersteigerung auf eBay - Falsches Produkt geliefert - streiten?

Nö, in aller Regel gar keine. Aber das ist ja letztlich irrelevant, wenn man den Verkäufer dazu motivieren möchte, den korrekten Artikel zu besorgen und zuzusenden oder für eine Selbstbeschaffung die Kosten zu übernehmen.

Wer etwas verkauft, das er nicht hat und das er auch nie vor hatte für den Verkauf zu besorgen, kann dann womöglich sogar strafrechtliche Relevanz besitzen.
 
Furi schrieb:
€dit - Alternative: Via Käuferschutz Sache klären, Preis + VK zurückerstatten lassen und Verkäufer kann das Produkt zurückerhalten, sobald er Differenzbetrag + zusätzliche VK überwiesen hat. Vorausgesetzt der Käuferschutz macht das mit.
Nein, du musst die Ware erst wieder zurückschicken und die Sendungsnummer bei Paypal hinterlegen.
Die Kosten der Rücksendung musst du vorstrecken aber kannst sie später wieder erstattet bekommen.
Dafür gibt es eine neue Option bei Paypal obwohl der Verkäufer diese Kosten eigentlich tragen müsste.
 
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Danke @0ssi, das wusste ich so nicht: Habe etwas ältere Beiträge zu diesem Thema gelesen, worin es hieß, der Verkäufer müsse die Versandkosten / Versandmarke vorstrecken.
Deswegen hatte ich mir nun sogar Sorgen gemacht, da der Verkäufer das Teil als "Päckchen" versendet hat, obwohl Versand per DHL Paket vereinbart war (siehe Auktionsbeschreibung). Würde das Teil - nach meinem vorherigen Kenntnisstand - auf dem Rückweg verlustig gehen (oder gegangen werden), weil mir der Verkäufer nur einen Versandschein für ein Päckchen ausgestellt hätte, wäre das ein neues Problem geworden.

Kurzes Update: Nach meiner Bitte auf Austausch gegen das korrekte Modell kam bislang keine Antwort. Ich habe daher dasselbe nochmal über den Käuferschutz verlangt, jetzt bin ich gespannt, ob er innerhalb der Frist antwortet. Ich geb ein Update, wenn es etwas neues gibt.
 
Ziemlich riskant von ihm es ohne Sendungsnummer zu verschicken denn wenn du behauptet hättest,
daß gar keine Ware angekommen wäre dann hätte er keinen Nachweis für den Paypal Käuferschutz !
Scheinbar wirklich ein unwissender Verkäufer aber trotzdem ärgerlich wegen der verlorenen Zeit. :freak:
 
@0ssi Ja, das mit dem falschen Versand ist mir erst hinterher aufgefallen. Fast 10€ für den Versand bezahlen und dann nur Päckchen bekommen, ist schon sehr frech. Wenn der VK das immer so abzieht, braucht er sich nicht zu wundern, wenn die Päckchen plötzlich abhanden kommen.

Aber egal, hier ist der Ausgang dieser Geschichte: Kurz und knapp, ich habe einen Fall bzgl. Rücksendung eröffnet, in die Nachricht aber reingeschrieben, dass ich gerne das richtige Produkt hätte. Vom VK keine Antwort. Ebay Käuferschutz eingeschaltet - die haben den VK ebenso angeschrieben und auch keine Antwort erhalten. Gestern wurde der Fall geschlossen und das Geld kam (vollständig inkl. VK) auf mein Konto. Ich sage Danke - die Dashcam schenke ich jetzt meinem Vater, der hat ein Auto, wo die passen müsste. Den Ausgang hätte ich so nicht erwartet, der VK hat sich mit dem Ignorieren der Nachrichten sicher keinen Gefallen getan, gerade in diesen Zeiten.

An euch alle hier: Vielen Dank für eure Hilfe!
 
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Furi schrieb:
Ich sage Danke - die Dashcam schenke ich jetzt meinem Vater
Du bist nach wie vor zur Rückgabe des Artikels verpflichtet, solang dir der VK nichts Gegenteiliges mitteilt.

Manche Leute machen auch Urlaub, oder sind aus sonstigen Gründen (Krankheit, Schicksal, was weiß ich) nicht zu erreichen, gerade zu den momentanen Zeiten muss man eventuell mit Krankheit rechnen.

Einfach weggeben oder behalten wäre eventuell sogar eine Straftat, je nach dem welches Recht/welcher Rechtsstand hier gilt. Du hast Rechte und Pflichten, wie der VK auch.
 
Furi schrieb:
Ich sage Danke - die Dashcam schenke ich jetzt meinem Vater, der hat ein Auto, wo die passen müsste. Den Ausgang hätte ich so nicht erwartet, der VK hat sich mit dem Ignorieren der Nachrichten sicher keinen Gefallen getan, gerade in diesen Zeiten.
Vorsicht ! Du bist zwar noch im Besitz der Ware aber rein rechtlich gesehen ist es nicht mehr dein Eigentum
denn dir wurde der Kaufpreis erstattet welcher beim Verkäufer eingezogen wurde. Er müsste dir jetzt einfach
die Rücksende Kosten bezahlen und dann bist du eigentlich verpflichtet ihm seine Ware zurück zu schicken !

Wie lange er dafür Zeit hat bzw. wie lange man die Ware aufheben muss, kann ich dir aber nicht genau sagen.
 
Dann könnte der TE ja womöglich dasselbe Spiel spielen. Erstmal ignorieren und überlegen, wie er weiter vor geht.
 
Wenn ihr euch den Thread nochmal in Erinnerung ruft - ich hab ja explizit nachgefragt, ob es sich um exakt dieses Modell handelt - ist das dann nicht sogar eine bewusste Falschlieferung? Oder gilt das im Privatverkauf nicht?

Der VK hat im übrigen weiterhin Artikel eingestellt und verkauft, während er mich ignoriert hat. Wäre natürlich wichtig zu wissen, wie lange der VK Zeit hat, um nun darauf zu reagieren, wenn es sich nicht um eine bewusste Falschlieferung gehandelt hat.
 
Völlig egal wie du das siehst oder was der VK zwischenzeitlich getrieben hat. Es gibt da so eine Kleinigkeit namens "Gesetze". Dir gehört die Sache nicht, punkt. Dein Link bezieht sich auf ein Defizit, was ggf. gegenüber dem VK auszugleichen wäre. Ist hier nicht der Fall. Du hast alles, er hat nichts.
 
Das ist das Problem des VK, nicht des TE. Der VK wurde offensichtlich mehrmals aufgefordert aktiv zu werden, hat er ignoriert. Der TE ist keineswegs verpflichtet Ware, die er nicht wollte "einzulagern" wenn der VK nicht mehr reagiert.

Steht übrigens auch in den "Gesetzen".
 
Ach ja. Es gibt Gesetze bzw. allgemein Normen, und dann gibt es die faktische Realität. Nämlich Normen so umzubiegen, dass man selbst den größten Vorteil daraus hat.

Der Verkäufer scheint das Spiel zu spielen. Warum es dem TE verwehren wollen?
 
Mustis schrieb:
Das ist das Problem des VK, nicht des TE. Der VK wurde offensichtlich mehrmals aufgefordert aktiv zu werden

Steht übrigens auch in den "Gesetzen".

Ja, weil eBay Nachrichten nämlich total rechtsverbindlich sind...
 
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