Erstwohnsitz bzw. Zweitwohnsitz

.daniel

Lt. Junior Grade
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Juni 2006
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Hallo Leute,

ich bin Anfang des Monats mit meiner Freundin in den Raum Karlsruhe gezogen. Dies ist aus beruflichen Gründen so. Meine Freundin macht eine Ausbildung zur MTA in Karlsruhe und ich mache zuerst noch ein FSJ in Karlsruhe.
Nun würde es mich interessieren, wie es am besten ist. Sollten wir die neue Wohnung als Erstwohnsitz oder als Zweitwohnsitz anmelden? Meine Freundin bekommt für ihre Ausbildung keinen Ausbildungslohn und wird daher Bafög beantragen. Kann sie da je nach Anmeldung der Wohnung noch ein bischen was herausholen?
Kindergeld wird denke ich unabhängig vom Wohnsitz weiter bezahlt oder?

Wäre dankbar für eure Hilfe.


Gruß Daniel
 
Deine Freundin kriegt Kindergeld unabhängig vom Wohnsitz.
Du natürlich nichts.

Da sie ne Ausbildung macht, wird sie wohl eher nen Fall für BAB sein. Da muss sie auf jeden Fall die neue Wohnung als Erstwohnsitz anmelden. Schon allein weil die Mietkosten eine Rolle bei der Höhe des BAB spielen.
 
Als MTA bekommt sie Bafög wenn es eine schulische Ausbildung(ist meist so) ist.
Dann sollte sie die Wohnung als Erstwohnsitz anmelden. So wird ihr die Miete angerechnet.
Dann kann sie sich auch von der GEZ befreien lassen wenn sie Bafög bekommt.
 
Für's Bafög ist es eigentlich egal, ob die Wohnung der Erst- oder Zweitwohnsitz ist.
Man bekommt auch Bafög, wenn die Wohnung als Zweiwohnsitz läuft und der Hauptwohnsitz z.B. bei den Eltern liegt.
 
Karlsruhe selbst treibt ja soweit ich weiss keine Zweitwohnsitzsteuer[1] ein, aber vllt ist das in der Stadt wo ihr genau hingezogen seit ja anders. Schaut da ggf. nochmal genau nach. Ansonsten ist es dann ratsam dort dann den Erstwohnsitz anzumelden damit man die Zweitwohnsitzsteuer nicht zahlen muss (idR. nicht grade wenig).
Ansonsten sollte, ausgegangen vom Meldegesetz, der Wohnort wo man sich hauptsaechlich aufhaelt der Hauptwohnsitz sein. Sein Wahlrecht uebt man auch nur am Hauptwohnsitz aus.

[1]: http://de.wikipedia.org/wiki/Zweitwohnungsteuer
 
Zuletzt bearbeitet:
Deine Freundin kriegt Kindergeld unabhängig vom Wohnsitz.
Du natürlich nichts.

So wie ich das durch googlen recherchiert habe, bekomme ich als FSJler auch weiterhin das Kindergeld. Würde mich wundern wenn das jetzt nicht so wäre.

Da die Ausbildung meiner Freundin, wie schon erwähnt, eine schulische Ausbildung ist muss sie das Bafög auch nicht zurückerstatten oder?
 
Nein, muss sie nicht. Und du solltest Kindergeld bekommen wenn du noch nicht über 27 bist.
Auch bei einem FSJ kann man gewisse Zuwendungen bekommen. Frag doch mal deinen FSJ-Träger.
 
Muss sie nicht? O_o Also jemand der studiert, muss Teile des Bafögs auch zurückzahlen. Meistens läuft es ja auch Hälfte Geschenk Hälfte zurückzahlen aus, aber nur bis zu 10k Euro oder irre ich mich da?


Was FSJLer angeht, muss ich zugeben nur geraten zu haben. Bundis und Zivis kriegen soweit ich weiß kein Kindergeld und deswegen habe ich das einfach so mal übertragen. Könnte mich natürlich auch irren.

edit: hab geguckt. ja.. hab mich auch gerirrt ^^
 
Bafög für schulische Ausbildungen muss nicht zurückgezahlt werden. Es handelt sich um eine 100% Förderung.
 
Ihr bekommt Kindergeld?
Bekommen nicht vielmehr eure Elternteile Kindergeld? Welches sie dann euch gütigerweise zur Verfügung stellen?

*duck* sorry musste sein ^^
 
dann eben so Shazaa :P
es geht halt darum das es weiterhin gezahlt wird ;)
 
Auf jedenfall musst die Wohnung als Hauptwohnsitz eingetragen werden damit die Wohnung beim Bafoeg deiner Freundin mit beruecksichtigt wird, eine Zweitwohnung wird dies glaub ich zwar auch - aber nicht in solch einem hohen Maße wie als waere es die Hauptwohnung - da, je nach Einkommen, die Eltern dann mehr blechen muessen.
Und bei Bafoeg kommt es eben stark drauf an wie viel die Eltern verdienen - im schlimmsten Falle fuer deine Freundin bekommt sie trotz eigener Wohnung fast nichts, wenn ihre Eltern ordentlich verdienen. Was die Eltern an Ausgaben haben, spielt dabei natuerlich keine Rolle (ist ja immer so wenn man Geld vom Staat will ^^).
Im besten Falle bekommt sie den hoechsten Satz, das muessen dann in etwa 380€ sein!
Bei Fachhochschule sind es schon in etwa 420€ (mer als ein ALG II Empfaenger bekommen kann ^^).
Bei beiden muss nichts zurueck gezahlt werden!
Anders siehts aus wenn man den "Meister Bafoeg" Satz bekommt (ist von der schulischen Ausbildung abhaengig). Hier bekommt man zwar noch mehr, es muss aber auch ein Teil zurueck gezahlt werden. Ist z.B. bei der schulischen Ausbildung zum IT-Techniker der Fall.
Wie es bei Studium und Bafoeg ist weiß ich nicht.

Nun auf Kindergeld haben eure Eltern weiterhin Anspruch, das bis ihr 25 Jahre alt seit und weiterhin schulisch oder mit einem Studium unterwegs seit.
Anspruch bis zum 27. Lebensjahr haben eure Eltern nicht, da ihr sicherlich nicht vor 1983 geboren seit!
Wenn ihr Arbeitslos seit haben eure Eltern Anspruch auf Kinderbeld bis euer 21 Lebensjahr.
 
also im prinzip verdient der vater von meiner freundin alleine. die mutter arbeitet auf 400€ basis als masseurin. außerdem hat meine freundin noch 3 geschwister.
wir haben vorher schon mal mit dem bafögrechner im internet ausgerechnet was sie bekommen sollte. klar kann man sich darauf nicht verlassen, aber als anhaltspunkt sollte man ihn doch nehmen können.
 
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