Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
esims.ch Mahnung ... ernst zu nehmen? Bezahlen?
- Ersteller EXP
- Erstellt am
privacy
Captain
- Registriert
- Aug. 2004
- Beiträge
- 3.238
https://www.computerbase.de/forum/t...alsche-daten-18-und-kein-geld-was-nun.224332/
Hier hatten wir denselben Fall schonmal. Du kannst dich ja mal mit dem User in Kontakt setzen.
Gruß Denis
Hier hatten wir denselben Fall schonmal. Du kannst dich ja mal mit dem User in Kontakt setzen.
Gruß Denis
Pixelgamer
Lt. Commander
- Registriert
- Feb. 2006
- Beiträge
- 1.308
Da Sie mittels Ihrer Anmeldung einen rechtsgültigen Vertrag mit uns eingegangen sind, erhalten Sie diese Mahnung.
Da wirst du wohl bezahlen müssen, man sollte halt vor der anmeldung immer das kleingedruckte lesen.
brazzo2005
Ensign
- Registriert
- Nov. 2005
- Beiträge
- 215
Rechtschutzversicherung?
Verbraucherschutz-Zentrale?
Hier im Forum wird dir wohl keiner wirklich weiterhelfen können....
Verbraucherschutz-Zentrale?
Hier im Forum wird dir wohl keiner wirklich weiterhelfen können....
Zuletzt bearbeitet:
Mind-master
Cadet 2nd Year
- Registriert
- Aug. 2004
- Beiträge
- 18
http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/07/21/vorgehen-bei-ungewollten-internet-abo-vertragen/
http://files.speicherplatte.de/bizz_fass_ohne_boden_xentria_ag_15-08-2006.wmv
Verbraucherzentrale Berlin (25.04.2006):
(...) Den Verbrauchern rät die Verbraucherzentrale weiterhin, standhaft zu bleiben und sich nicht einschüchtern zu lassen. Insbesondere wenn sich die Forderungen gegen Minderjährige richten, haben die Betreiber dieser Seite keine Chance. Die Erfahrung lehrt auch, dass solche dubiosen Geschäftemacher den Weg zum Gericht scheuen und darauf bauen, dass sich ein Großteil der Betroffenen einschüchtern lässt und letztlich zahlt, um vermeintlichen Ärger zu vermeiden. Lassen Sie diese Strategie nicht aufgehen!
Nach dem schriftlichen Bestreiten eines Vertrages besteht zunächst kein weiterer Handlungsbedarf mehr. Der Anbieter dürfte zwar mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um den Betroffenen zur Zahlung zu bewegen. Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert.
http://files.speicherplatte.de/bizz_fass_ohne_boden_xentria_ag_15-08-2006.wmv
Verbraucherzentrale Berlin (25.04.2006):
(...) Den Verbrauchern rät die Verbraucherzentrale weiterhin, standhaft zu bleiben und sich nicht einschüchtern zu lassen. Insbesondere wenn sich die Forderungen gegen Minderjährige richten, haben die Betreiber dieser Seite keine Chance. Die Erfahrung lehrt auch, dass solche dubiosen Geschäftemacher den Weg zum Gericht scheuen und darauf bauen, dass sich ein Großteil der Betroffenen einschüchtern lässt und letztlich zahlt, um vermeintlichen Ärger zu vermeiden. Lassen Sie diese Strategie nicht aufgehen!
Nach dem schriftlichen Bestreiten eines Vertrages besteht zunächst kein weiterer Handlungsbedarf mehr. Der Anbieter dürfte zwar mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um den Betroffenen zur Zahlung zu bewegen. Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert.
Leon
Banned
- Registriert
- Okt. 2002
- Beiträge
- 8.915
Ganz so einfach ist es nicht, Leute!
Die Links oben besziehen sich auf die Seiten, auf denen man es nicht sehen konnte. Ich habe mir die Seite angeschaut und da steht unten in normal großer Schrift ALLES drinne, was man wissen muss. Sorry aber lesen sollte man schon, was da steht.
Falls er bei der Registrierung irgendwo einen Haken gesetzt hat, dass er die AGB's gelesen hat und einverstanden ist, geht er, sofern er geschäftsfähig ist einen Vertrag ein, und der ist GÜLTIG!
Das gleiche gilt, wie z.B. auch für div. Bezahldienste, wie Hausaufgaben.de oder ähnliche Anbieter. Bestätigt man seine Eingabe mit der "Berüchtigten" OK- Eingabe, als man tippt OK in ein Feld, hat man ebenfalls Pech! Auch hier gilt, man hat einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen.
Das fiese an der Sache ist, wenn man nicht regelmäßig seine Mails abruft oder im Urlaub ist und erst 14 Tage später in seinem Postfach die Bestätigungsmail liest, ist es eben Essig mit Rücktritt.
Da kann keine Verbraucherzentrale oder ähnliches helfen. Das was da jemand zusammengeschrieben hat in dem Link, ist für mich icht so nachvollziehbar.
Ist leider so.
Die Links oben besziehen sich auf die Seiten, auf denen man es nicht sehen konnte. Ich habe mir die Seite angeschaut und da steht unten in normal großer Schrift ALLES drinne, was man wissen muss. Sorry aber lesen sollte man schon, was da steht.
Falls er bei der Registrierung irgendwo einen Haken gesetzt hat, dass er die AGB's gelesen hat und einverstanden ist, geht er, sofern er geschäftsfähig ist einen Vertrag ein, und der ist GÜLTIG!
Das gleiche gilt, wie z.B. auch für div. Bezahldienste, wie Hausaufgaben.de oder ähnliche Anbieter. Bestätigt man seine Eingabe mit der "Berüchtigten" OK- Eingabe, als man tippt OK in ein Feld, hat man ebenfalls Pech! Auch hier gilt, man hat einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen.
Das fiese an der Sache ist, wenn man nicht regelmäßig seine Mails abruft oder im Urlaub ist und erst 14 Tage später in seinem Postfach die Bestätigungsmail liest, ist es eben Essig mit Rücktritt.
Da kann keine Verbraucherzentrale oder ähnliches helfen. Das was da jemand zusammengeschrieben hat in dem Link, ist für mich icht so nachvollziehbar.
Ist leider so.
Zuletzt bearbeitet:
Mind-master
Cadet 2nd Year
- Registriert
- Aug. 2004
- Beiträge
- 18
Wenn ein Gewinnspiel in Aussicht gestellt wird, muss niemand mit einem Vertragsabschluss
rechnen, schon von daher kann kein Vertrag zu Stande gekommen sein.
http://forum.boocompany.com/viewtopic.php?t=87&postdays=0&postorder=asc&start=315
http://www.dialerschutz.de/abo-fallen-gratis-angebote.php
http://www.netzwelt.de/forum/showthread.php?t=38384&page=123&pp=10
http://www.verbraucherzentrale-berlin.de/vz/html/modules/xfsection/article.php?articleid=469
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=13717
rechnen, schon von daher kann kein Vertrag zu Stande gekommen sein.
http://forum.boocompany.com/viewtopic.php?t=87&postdays=0&postorder=asc&start=315
http://www.dialerschutz.de/abo-fallen-gratis-angebote.php
http://www.netzwelt.de/forum/showthread.php?t=38384&page=123&pp=10
http://www.verbraucherzentrale-berlin.de/vz/html/modules/xfsection/article.php?articleid=469
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=13717
devastor
Commander
- Registriert
- Juni 2003
- Beiträge
- 3.055
Was für ein Problem habt ihr ? Es steht dort klipp und klar das man sich damit einverstanden erklärt die 96 € zu bezahlen wenn man sich anmeldet. Wer das macht, nicht richtig liest und hinterher nicht zahlen will weil er zu dumm ist sich vorher die Bedingungen durchzulesen ist selbst schuld und muss eben zahlen....!!!
CHEE KO PEK
Lieutenant
- Registriert
- Nov. 2004
- Beiträge
- 604
ok, zunaechst eine persoenliche frage, die aber von erheblicher bedeutung sein kann. wie alt warst du im fraglichen zeitpunkt und wie alt bsit du jetzt ?
zweitens, wie und wann hast du eine widerrufebelehrung erhalten ? lass mal sehen bitte.
dritten, hast du in erinnerung, wie die internetseiten ausgesehen haben, als du dich dort angemeldet hast ? hat sich da was seither veraendert, wenn du sie dir zum vergleich heute mal ansiehst. screenshots duerften nicht vorhanden sein vom damaligen internetauftritt, oder ?
meien persoenlcihe recherche im interent deutet daruf hin, dass die seiten erst keurzlich neu aufgebaut worden sind, sollte also keine hinweis auf agb, widerruf, kosten dergelichen vorhanden gewesen sein, bist du auf einen billigen trick hereingefallen. wie auch immer, der ansprcuhstller muss beweisen, dass seine agb wirksam vertragsbestandteil geworden sind udn das alle voraussetzungen vorliegen, die seinen anspruch begruenden.
also, etwas mehr infos bitte
zweitens, wie und wann hast du eine widerrufebelehrung erhalten ? lass mal sehen bitte.
dritten, hast du in erinnerung, wie die internetseiten ausgesehen haben, als du dich dort angemeldet hast ? hat sich da was seither veraendert, wenn du sie dir zum vergleich heute mal ansiehst. screenshots duerften nicht vorhanden sein vom damaligen internetauftritt, oder ?
meien persoenlcihe recherche im interent deutet daruf hin, dass die seiten erst keurzlich neu aufgebaut worden sind, sollte also keine hinweis auf agb, widerruf, kosten dergelichen vorhanden gewesen sein, bist du auf einen billigen trick hereingefallen. wie auch immer, der ansprcuhstller muss beweisen, dass seine agb wirksam vertragsbestandteil geworden sind udn das alle voraussetzungen vorliegen, die seinen anspruch begruenden.
also, etwas mehr infos bitte
Zuletzt bearbeitet:
Ähnliche Themen
- Antworten
- 9
- Aufrufe
- 2.799
- Antworten
- 20
- Aufrufe
- 4.657