Etwas gesetzliches :D

nedim89

Lt. Commander
Registriert
Nov. 2006
Beiträge
1.676
Guten Tag,

und zwar hätte ich an die Leute die sich mit Gesetzen auskennen eine Frage :D

ein 14-jähriger mit dem Namen xy hat einen Vertrag für eine Firma ohne gesetzlichen Vertreter unterschrieben und trägt 1 Monat lang Zeitung für diese aus.
Da es aber für ihn nach "Wucher stinkt", kündigt er mit einem kurzen Schreiben (kündigungsfrist 2 Wochen) und schickt es per Post zu, sowie es ihm per Telefon von der Firma erklärt worden ist, trägt danach noch 2 Wochen Zeitung (logisch), ruft bei der Zeitungsfirma an um eine Bestätigung zu erhalten, die nette Dame erwidert ihm, dass es scheinbar gekommen sei.
Nach 5 Tagen kommt ein neuer Anruf, in der die nette Sekräterin bestätigt, dass dieses Kündigungsschreiben per Post nicht angekommen sei und meint, dass er noch 2 Wochen weiter Zeitung austeilen muss für die Firma und noch eine Kündigung ihr zuschicken muss...

da geht irgendwas nicht mit rechten Dingen zu, denn xy teilt Mittwochs 330 Zeitungen aus davor muss er jedoch noch 5 Verschiedene Prospekte á von 5-6 Geschäften ineinanderlegen, dies dauert ungefähr 2-3 Stunden und dann muss er das Ganze noch austeilen das dauert ungefähr 1.30 - 2 h... und erhält für das ganze Theater 50-60 Euronen... (daher auch die Kündigung)

mir scheint es so, dass es eine Reinlegerfirma ist, die Kinder reinlegen um guten Profit zu erzielen.

Ich bedanke mich schon mal im voraus für alle Antworten :D

Mfg
 
50-60€/Woche? oder pro Monat?
letzteres wäre Wucher...aber pro Woche ist das ein hervorragender Lohn für so eine Arbeit immerhin über 10€/Stunde.... das bekomm erstmal irgendwo ohne was gelernt zu haben geschweige denn auch nur bei der Arbeit denken zu müssen.
 
monatlich
 
Scheint wirklich ziemlicher Wucher zu sein, denn ich trage sonntags (~2h Arbeit / Duschen, und Z. in den Austragewagen packen inklusive) die Hälfte seiner Menge an Zeitungen aus (155), wobei die Prospekte schon bei Lieferung in den Zeitungen sind, und erhalte monatlich 45-60€.

Sage deinem Bekannten einfach er solle, wenn die 2 Wochen rum sind, aufhören die Zeitungen zu verteilen, denn er bekommt höchstwahrscheinlich auch seit der Kündigung kein Geld mehr. :mad:

Am besten aber vorher noch so oft anrufen, bis die Tante so genervt ist, dass sie dich freiwillig rausschmeisst. :evillol:
 
du trägst aber Sonntags aus, soviel ich gehört hab, grigt man Wochenende fast das doppelte

und wie schaut es mit dem Gesetz aus,

kann die Frau aus Faulheit einfach 5 Tage lang warten um ihn zu bestätigen, dass nichts angekommen ist?
 
Wenn du die Kündigung nicht als Einschreiben geschickt hast schaust du in die Röhre... die können einfach behaupten es sei nichts angekommen und du kannst das Gegenteil nicht beweisen... wenn die dann auf Erfüllung des Vertrags beharren biste in den Ars** gekniffen.
 
Eine Kündigung ist empfangsbedürftig. Es reicht also z. B. nicht, wenn Du einen Zeugen hast, der den Versand des Schreibens bestätigen kann. Einfacher wäre eine persönliche Übergabe gewesen, bei der man sich den Empfang auf einer Kopie per Unterschrift bestätigen lässt.

Wenn man ein Einschreiben schickt, dann bitte nicht den Rückschein vergessen.
 
ein 14-jähriger mit dem Namen xy hat einen Vertrag für eine Firma ohne gesetzlichen Vertreter unterschrieben und trägt 1 Monat lang Zeitung für diese aus.
Der Vertrag ist eigentlich nicht gültig. Was sagen die Eltern denn dazu?
 
Wollt ich grad sagen, den der Unterzeichner ist nicht geschäftsfähig.
Von daher müssen seine Eltern nur der Firma sagen, dass ihr Sohn den Vertrag ohne ihr Wissen unterzeichnet hätte und somit ist der Vertrag im Prinzip "schwebend unwirksam" und nicht rechtens solange die Eltern nicht eingewilligt haben.
 
Ich ging davon aus, dass die Eltern in irgendeiner Weise involviert waren und einverstanden waren. Wenn nicht, kann sich der Arbeitgeber den Vertrag wohl an die Backe tackern. Bei Nichtigkeit müsste man nur sehen, wie man an das Geld kommt.

Da könnte es sich anbieten, dem Arbeitgeber zu drohen, weil er ohne Wissen/Einverständnis der Eltern überhaupt versucht hat, einen Arbeitsvertrag mit einem 14-Jährigen zu schließen. Sofern er den bisher geschuldeten Lohn zahlt, könnte man ja von einer Mitteilung an die zuständigen Behörden absehen.
 
Kinder ab einem bestimmten Alter sind definitiv berechtigt einen Schülerjob, wie z.b. Zeitung austragen zu erledigen...Weiß nur nicht genau ab welchem Alter..14 oder 16...glaube eher 16, aber selbst dann handelt es sich meines Wissens nach nicht um einen "Arbeitsvertrag" wie wir ihn kennen!
Wenn man es auf dem Weg einer Kündigung macht, dann sollte man darauf achten, das diese auch ankommt, wenn hier in diesem Fall scheinbar abgezockt wird, dann sollte man sich darüber informieren ob ein 14järiger tatsächlich diese Arbeit leisten darf...wenn nicht, dann kann man eh sofort aufhören... Falls man aber den Weg über eine Kündigung geht, muss man sich etwas einfallen lassen. Man könnte z.b. das Arbeitsverhältnis aufgrund unüberbrückbarer Differenzen, oder fehlendem Vertrauen, oder falls geschehen ausbleibenden Zahlung kündigen und dies gilt dann ohne Frist, soweit ich weiß?!?
Ich Frage mich aber wieso er nicht sag ich mach hier schluss...was wollen die denn tun, außer sauer sein?!?! Vors Arbeitsgericht ziehen ;-)? Wohl kaum...wichtig ist jetzt nur, darf ein 14jähriger Junge einen "Arbeitsvertrag" schließen? Wenn nciht dann handelt es sich um einen Schülerjob, und da soll mal einer rechtliche Schritte einleiten, wenn der Schüler plötzlich einfach nicht mehr kommt!
 
Zurück
Oben