EVGA Garantie 3080TI - auch nach Lüfterschaden ?

W0lfenstein

Commander
Registriert
Apr. 2007
Beiträge
3.066
Moin.
Hoffe bin hier richtig.

Also, ich habe meine 3080TI verkauft die den Wasserkühler noch drauf hatte, gegen Ende der Auction habe ich noch ergänzt den Lüftkühler mitzuschicken da er ja wegen Garantie benötigft wird. Mehr schrieb ich über den Luftkühler nicht.
Die Karte hatt auch 10Jahre Garantie bei EVGA. Er hatt orginal Rechnung und die 10Jahre Garantie Dokumente.

So, wie gesagt karte Verkauft, Wassergekühlt in OVP.
Im Karton selber dann in einer Plastiktüte den Lüftkühler und drumherum braunes papier. Auch auf den Karton geschrieben, vorsicht zerbrechlich.

Nun schickte mir der Käufer Bilder das da einige lammellen verbogen sind, was vorher bei mir nicht der Fall war.
Der Kühler wurde in den Auktion auch nicht erwähnt, nur das er nun mit geschickt wird.
Habe scho oft Pc Teile verkauft. Gab nie Probleme.

Normal isses ja bei EVGA so, du kannst quasie alles machen was du willst. Nur wenn es um Garantie geht muss der Luftkühler wieder drauf. Giltet dass dann noch wenn der Luftkühler leichte schäden hatt ?

Habe im EVGA Forum auch scho gefragt, aber noch keine Antwort erhalten....

Der Käufer will nun nun rückabwicklung-was ich aber verneine. Es war gut verpackt und wie die Post damit umgeht kann ich nix für .
Noch dazu evtl. wars kein Transportschaden sondern seine schuld...wer weiss das scho.

Ich frag mich nur wie da bei EVGA die Garantie greift. Es heist ja nur bei RMA orginalkühler drauf.
Hatte ja vorher immer EVGA Karten, musste aber nie RMA in anspruch nehmen.

Danke für die Infos
 
Wie wurde den bezahlt? Wenn das Geld in trockenen Tüchern ist würde ich mich erstmal queer stellen, ansonsten würde ich sagen das er die Lamellen wieder bisschen gerade biegen soll, selbst wenn sie verbogen sind sollte das kein Einfluss auf die Funktionalität sein.

Warum nicht bei EVGA mal anrufen? Ein Hersteller Forum wäre für mich die letzte Option irgendwas zu fragen.
 
Die erweiterte Garantie von EVGA ist nicht übertragbar (laut Moderator im EVGA-Forum).
Das Ganze betrifft dann eh nur die Standardgarantie, falls die noch nicht abgelaufen ist.
 
Die Frage ist doch auch, ob die Garantie überhaupt übertragbar ist. Viele Hersteller gewähren Garantieleistungen nur dem Erstkäufer. Erstrecht bei erweiterten Garantien.

Ansonsten: Du hast geschrieben, dass der Kühler mitgesandt wird aber nicht den Zustand erwähnt. Damit hast du dich meiner Ansicht nach angreifbar gemacht.
 
Fujiyama schrieb:
Wie wurde den bezahlt? Wenn das Geld in trockenen Tüchern ist würde ich mich erstmal queer stellen, ansonsten würde ich sagen das er die Lamellen wieder bisschen gerade biegen soll, selbst wenn sie verbogen sind sollte das kein Einfluss auf die Funktionalität sein.

Warum nicht bei EVGA mal anrufen? Ein Hersteller Forum wäre für mich die letzte Option irgendwas zu fragen.

Über Ebay halt. Ganz normal. Er meinte es würde die Kühlleistung beeinflussen...

Und ich hab den Kühler nur kurz vor Ende mit reingeschoben weil er eben dabei sein muss für den Fall eines RMAs. Da muss die Karte jas wieder auf Luftkühlung umgebaut werden. EVGA Standart.
Ich schrieb nur, Lüfter ist dabei weil benötigt. Sonst schrieb ich über den Lüfter nix.

Karte hatt auch noch 1 Jahr Garantie bei Caseking
 
Ebay und Verkaufen ist natürlich immer schwierig da man der Depp ist wenn beim Verkauf was schief läuft.
Ja minimal wird es die Kühlleistung beeinfluss, aber das dürfte nicht der rede wert sein. Da müsste schon der Kühlkörper massiv anders sein das sich das negativ auf die Kühlleistung auswirkt.

Für die Garantie bei CaseKing wird übrigens eine Abtritterklärung vom Erstbesitzer benötigt.
 
das ist bei ebay immer ein Dilemma mittlerweile, egal wie man das Geld erhalten hat ( von eBay , dient mittlerweile als treuhändler) wird dir das Geld wahrscheinlich wieder abgebucht leider. ich hatte einen fall . da habe ich eine karte als "defekt- bastlerware" verauft. er behauptete ware nicht beschrieben ( konnte es wahrscheinlich nicht reparieren) und hat de veranlasst und recht bekommen.

mein Fazit daraus, lieber abholen Kleinanzeigen und 30€ weniger aber kein ärger als Ebay !!!

bitte halt uns am laufenden @W0lfenstein
 
Fujiyama schrieb:
Wie wurde den bezahlt? Wenn das Geld in trockenen Tüchern ist würde ich mich erstmal quer stellen
Kannst du mir bitte einen Link zum deinem eBay-Profil schicken, damit ich niemals bei dir kaufe?

Du denkst, dass ein in eine Plastiktüte verpackter Lamellenkühlkörper heile bleibt, wenn auf dem Karton "Achtung, zerbrechlich!" drauf steht?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Piep00 und minimii
W0lfenstein schrieb:
Es war gut verpackt und wie die Post damit umgeht kann ich nix für .
So einfach ist das nicht.

Ein Unternehmen / Online-Shop ist erst mal immer für die Schäden verantwortlich die beim Versand entstehen und kann diese dann beim Transportunternehmen wieder geltend machen.

Leider ist das bei privat zu privat nicht so eindeutig geregelt. Theoretisch trägt da der Käufer das Transportrisiko, aber nur wenn das Paket nicht ordnungsgemäß verpackt wurde. Für eine ordnungsgemäße Verpackung gibt es aber keine klare Regelung. Man kann selbst der Meinung sein das die Verpackung ausreichend war, nur im Ernstfall ist man letztendlich dann vom Anwalt und Richter abhängig ob die das auch so sehen.
 
Bei Verkauf von privat an privat ist der Gefahrenübergang wenn der Käufer bezahlt hat.
Es ist also ein Problem des Käufers.
Der Originalkühler ist nur ein Bonus ohne Funktionsgarantie oder Zustand.
Darum Bezahlung nur mittels Überweisung auf Konto.
 
Er war nicht nur in Plastiktüte neben dem OVP in der sich die Wassergekühlte GK befand.
Er wurde angelehnt, drumherum braunes papier ( kennt ihr ja wenn ihr post bekommt).
Der Karton war auch gut ausgefüllt.
Kann nix dafür wenn die postboten mal wieder miese laune haben und den Karton durch die Gegend hauen.

Scho oft Pc Teile Verkauft, gab nie ärger, bis auf jetzt

Evtl. wars ja kein Transportschaden, evtl isses ihm runtergefallen ? Im Karton, oder beim auspacken ?
Man kann doch nicht pauschal sagen der Verkäufer ist schuld.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben