EVGA Rechtliche Grundlage - Herstellergewährleistungsansprüche ohne Beleg

Selflex

Lieutenant
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März 2005
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Hallo,

Meine EVGA 8800GTX, die ich über EBay Privat ersteigert hatte(03/07), ging mir letztes Wochendende ohne ersichtlichen Grund kaputt.

Da ich beim Kauf keinen Beleg erhalten habe, und der Verkäufer mir schrieb das es beim Umzug verloren ging, habe ich mehr oder weniger die Sache darauf beruhen lassen.

Nachdem ich die Karte dann erhalten habe, wurde Sie auch gleich bei EVGA Registriert, um Support Unterstützung zu erhalten.

Heute habe ich mich mit EVGA mit Sitz in Bayern in Verbindung gesetzt und das Problem mit der Karte erläutert. Dabei habe ich erwähnt, dass ich leider nicht im Besitzt einer Rechnung bin, jedoch ein Überweisungsbeleg vom Privatkauf habe.

Der Supportmensch mit dem ich verbunden wurde, legte den hörer zu Seite und sprach mit seinem kollegem darüber, dabei konnte ich etwa das entnehmen.

(Supporter) "Eine EVGA ohne Quittung"
(Kollege) "Nein machen wir nicht mehr"
(Supporter) "Aber es ist eine 8800GTX"
(Kollege) .......


Danach waren die etwas leiser, sodass ich vom Gespräch zwischen denen nichts mehr enthorchen konnte :(

Danach:
Der Supporter sagte mir das ich die Karte einfach mal zusenden soll, damit er Sie sich mal anschaut und sagte mir das wenn ein irreparabler Defekt vorliegt, er schwierigkeiten habe mir die umzutauschen.


Meine Frage nun an euch, wie gut oder schlecht sind meine Chancen?


Mfg Selflex
 
Das ist eine klassische 50/50-Situation. Der Hersteller hat keine gesetzliche Verpflichtung, Garantieleistungen ohne Kaufbeleg zu erbringen. Wenn Sie das machen, dann nur aus Kulanz. Und da das vom jeweiligen Bearbeiter Deines Falls abhängt, kann hier niemand eine Wahrscheinlichkeitsaussage außerhalb von entweder/oder treffen. Außer eine sehr unseriöse... ;)
 
das hört sich nicht gut an, aber wie sieht es mit Gewährleistung aus?
Die Karte ist von EVGA und vorher soll Sie sonst sein, daher kann ich nicht glauben, dass ein billiges Stückpapier hier so wichtig ist. Ich kenne das von anderen Herstellern (Sapphire), da brauch man nur die Karte zusenden und gut ist. Oder der Festplatten Hersteller (Hitachi), die schicken sogar einen UPS Service und holen die die Festplatte ab und das ohne Rechnung?!

Mfg Selflex
 
Stop, lass uns hier mal was klar stellen: die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Wie er diese ausgestaltet, bleibt ganz ihm überlassen. Normalerweise sind die AGB des Herstellers bindend, aber nur für ein bestehendes Vertragsverhältnis. Der Beweis für das bestehende Vertragsverhältnis ist die Rechnung. Keine Rechnung, kein Vertragsverhältnis. Ergo: der Hersteller kann die Karte auf Kulanz reparieren, das Alter der Karte kann er über die Seriennummer feststellen. Einen Anspruch hast Du jedoch nicht, da Du keinen Nachweis über den Kauf hast.

Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht des Verkäufers, dem Käufer 24 Monate Mängel an der Sache zu beheben. Aber hier ist es noch schlimmer, denn Du kannst ja nicht einmal nachweisen, bei welchem Verkäufer Du die Sache erworben hast. Und wie gesagt, hier gelten nur gewerbliche Verkäufer, also keine krassen Hoschis bei eBay, die völlig ohne Risiko ihre gebrauchten Sachen verscherbeln.

Es ist natürlich nicht ausgeschlossen, dass Du auch beim Händler ohne Kaufbeleg etwas auf Kulanz erreichst, aber "lets put it simple": keine Rechnung, keine Ansprüche.
 
Naja schön gut, aber der gewinner würde dann der Hersteller sein, der dann eine defekte Karte in Umlauf bringt und keinen ersatz leisten muss für Käufer ohne Beleg.

Ich muss mich mal mit dem EBay verkäufer in verbindung setzen, ob er vielleicht an die Rechung vom Händler drann kommt.

Mfg Selflex


PS: gibt es vielleicht andere hier mit einer anderen kulanten Ansicht, bitte schreiben.
Eventuell auch mal ähnliche Fälle!
 
Selflex schrieb:
Naja schön gut, aber der gewinner würde dann der Hersteller sein, der dann eine defekte Karte in Umlauf bringt und keinen ersatz leisten muss für Käufer ohne Beleg.

Deshalb hat ein Käufer ja auch Anspruch auf einen ordentlichen Kaufbeleg. Wenn Du dann einen Deal mit einem Privatverkäufer machst, obwohl der keinen Kaufbeleg hat, dann kann ja der Hersteller nichts dafür. ;)

Deshalb zahlt man bei eBay ja auch oft weniger für Ware ohne Kaufbeleg...

Selflex schrieb:
PS: gibt es vielleicht andere hier mit einer anderen kulanten Ansicht, bitte schreiben.
Eventuell auch mal ähnliche Fälle!

Das kann vielleicht "singled minded persons" beruhigen, macht aber empirisch keinen Sinn. Denn wie gesagt ist Kulanz von der Person abhängig, die den Fall bearbeitet und da kann niemand etwas dazu sagen.
 
OK, danke dir für deine Aussagekräftige untermauerung Tankred ;)

Der Hersteller kann dafür nichts, und eine Karte von denen die nicht mal 1 Jahr alt ist, verendet dann, obwohl dafür bereits gezahlt wurde.

Verstehe die Logik nicht aber egal. Dann hoffe ich mal auf einen Bearbeiter der Kulant und koruppt ist! So nämlich hört sich das an, ungefähr wie in der Politik und beim Amt
wo sympati und tageslaune einem das Leben schwer machen kann ;)

Wie auch immer die Sache ausgehen mag, mehr wie verlieren kann ich dann wohl nicht mehr.
Ich werde berichten.

Mfg Selflex
 
Selflex schrieb:
Dann hoffe ich mal auf einen Bearbeiter der Kulant und koruppt ist!

Ein korrupter Bearbeiter hilft Dir nur, wenn er die Reparatur aufgrund einer Bestechung Deinerseits veranlasst (also Du ihm Kohle gibst). Um mal das Wort "kulant" zu verständlichen: Du hast keine Rechnung, also keinerlei Anspruch auf irgendwelche Leistungen von irgendjemandem. Der Hersteller kann also lediglich nett und zuvorkommend sein und quasi sagen "na, dann reparieren wir dem armen Kerl halt seine Grafikkarte, das macht uns nicht arm und verbessert unser Ansehen bei dem Kunden". Und das hat nichts mit dem Amt zu tun, wo Du eigentlich ein Recht bzw. Anspruch auf Dienstleistung hast, der schlecht gelaunte Beamte Dir aber ständig Steine in den Weg legt.
 
Ich wollte natürlich damit meinen kulant. Aber irgendwie auf kulanz hoffen ist nicht mein Stil, denn in der Regel habe ich kein Glück und daher die zweideutigkeit mit korruptheit in Verbindung gebracht.

Wie auch immer, danke Tankred, ich werde wohl mein Rechtsanwalt fragen, eventuell hat sich einiges geändert in der Hinsicht, zumal ich die Karte auf meinen Namen bereits als Einziger besitzer registriert habe um einen Support Anspruch zu bekommen, dabei musste ich auch keine Rechnung vorlegen, nur die SerienNummer. Aber ne, vielleicht sind die lulant und ich habe lück :lol:

Mfg Selflex
 
Zuletzt bearbeitet:
hast du schon mal bei EVGA geschaut: http://www.evga.com/support/lifetime/

  • All EVGA Products purchased ON or AFTER November 1, 2006 MUST be registered within 30 days from ORIGINAL DATE OF PURCHASE to receive limited lifetime warranty. (All products not registered within 30 days will ONLY receive a 1 year limited warranty.)
  • Removal and or Defacing of Serial/Part number sticker(s) on ANY EVGA products WILL void ALL warranties.
  • ALL Defective products sent in for RMA replacement MUST INCLUDE A COPY OF THE ORIGINAL INVOICE / RECEIPT. (Products NOT including invoice/receipt will be returned to the customer at customer’s expense.)
Da kann dein Rechtsanwalt wohl wenig machen.
 
Dann verkaufe ich Sie halt bei Ebay als Defekt weiter, bringt vielleicht noch was :evillol:
 
Der Hersteller kann dafür nichts, und eine Karte von denen die nicht mal 1 Jahr alt ist, verendet dann, obwohl dafür bereits gezahlt wurde.
Nach 6 Monaten bist Du in der Beweispflicht, dass der Schaden bereits bei der Auslieferung bestand, um eine Leistung vom Hersteller zu bekommen.
 
Nein, Du verwechselst da Garantie und Gewährleistung. Bei der Gewährleistung tritt die so genannte Beweisumkehr nach sechs Monaten ein und danach muss der Käufer beweisen, dass ein Mangel an der Sache bereits bei Kauf bestanden hat bzw. die Tendenz zu diesem Fehler bereits von Anfang an existent war. Gewährleistung ist aber eine rechtlich bindende Leistung des Händlers und hat mit dem Hersteller nichts zu tun. Der gibt nur Garantie und das freiwillig sowie zu den vom ihm frei festlegbaren Konditionen.
 
Herstellergewährleistungsansprüche ohne Beleg
steht in der Überschrift, also ist der Hersteller doch gar nicht verpflichtet eine Reparatur, Austausch oder sonstiges zu machen, dafür ist doch dann der Händler zuständig, was ja wohl ohne Beleg über den Kauf nicht geht.
 
Das ändert nichts daran, dass der Hersteller nichts mit Beweisumkehr zu tun hat.
 
noob-hunter schrieb:
https://www.computerbase.de/forum/threads/evga-alternate-verweigern-garantie-was-tun.205557/

Ich hab schon so meine erfahrungen mit EVGA gemacht. :freak:
Das war das erste und letzte mal das ich von EVGA was gekauft habe die Angelegenheit war sehr unseriös und unprofessionell.

Naja, so schlimm wie du es gerade beschreibst war es dann doch nicht! Ich habe mir dein Thema mal durchgelesen und komme zu dem Schluss, dass viele Köche die Suppe verderben können und deine Karte ein Softwarebug hatte ;)


Bei mir liegt aber definitiv ein Hardwarefehler vor, mal sehen wie es endet...


Mfg Selflex
 
Hoffentlich hast du wenigstens daraus gelernt, nächstemal auch bei ebay lieber 10,- EUR mehr zu zahlen aber dafür dann einen Kaufbeleg mit zu nehmen. ^^ Oder die Karte ohne Beleg nur so billig zu kaufen, dass es nicht weiter schlimm ist, wenn sie dann in absehbarer Zeit den Löffel abgibt.

In dem Fall hier hast du wirklich keine Ansprüche mehr. Die Seriennummer sagt ja nur aus wann das Ding gebaut wurde, nicht aber wann sie gekauft wurde. Somit lassen sie damit keine Gewährleistungs- oder Garantieansprüche mehr bestimmen (Außer vll die Seriennummer zeigt, dass selbst das Herstellungsdatum keine 6 Monate her ist). Ansonsten hast du ohne Kaufbeleg nichtmal gesetzliche Ansprüche denn wie willst du Nachweisen, ob die 6 Monate schon vergangen sind oder nicht? Da müsstest du schon dem Hersteller nachweisen, dass die Karte beim Kauf defekt war, was ziemlich unmöglich ist. Du kannst ja ohne Kaufbeleg nichtmal nachweisen, dass du der rechtmässige Eigentümer der Karte bist.....

Also mehr als auf Kulanz hoffen ist schlicht nicht mehr drin, daran ändert auch die Registrierung nichts.

Merke: der Kaufbeleg ist nicht nur für solche Sachen wichtig sondern für ne ganze Menge mehr. Auf ihn zu verzichten ist grob fahrlässig.
 
Hallo Community,

heute nachdem ich nach der Arbeit nach Hause kam, bemerkte ich ein Paket von EVGA USA,
Misstrauisch und mit gewisser neugier mit Hoffnung auf ein Happyend, ries ich das Paket auf und inliegend dann die Überraschung. Eine nagelneue Originalverschweißte Evga 8800GTX mit schwarzem PCB ;)

Was soll ich sagen, meine nächste Grafikkarte wird definitiv eine EVGA mit Beleg werden!!!

Mfg Selflex
 
Zuletzt bearbeitet:
Junge junge, da hast Du mal echt Schwein gehabt! Herzlichen Glückwunsch und viel Spaß mit Deiner neuen Karte! :)
 
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