RhinoDino
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Nov. 2015
- Beiträge
- 501
Es ist möglich Online-Tickets für Conventions zu bestellen, ohne handfeste Beweise für Gewerbe zu verlangen!
Wird man im nachhinein angeschrieben dass sie das zurücknehmen müssen?
Speziell bei mir gesehen, bin ich nur etwas verunsichert, weil ich mir nun eine Fachbesucherkarte für die Musikmesse bestellt hab und das ist auch schon ausdruckbar, direkt nach der Bezahlung.
Ich besitze jedoch auch ein angemeldetes Gewerbe seit über einem Jahr was im Bereich Gitarrenzubehör agiert.
In den AGB steht halt nur:
"Der Kunde muss Fachbesucher sein.
Fachbesucher sind Wiederverkäufer für Waren, die auf Messen der Exhibition ausgestellt werden.
Fachbesucher müssen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein."
Ist ja nicht so als würden nur Distributoren oder Händler hin gehen. Bsplw. gesponserte Bands obliegen nicht des § 14 BGB...
Zählts dann?
Wird man im nachhinein angeschrieben dass sie das zurücknehmen müssen?
Speziell bei mir gesehen, bin ich nur etwas verunsichert, weil ich mir nun eine Fachbesucherkarte für die Musikmesse bestellt hab und das ist auch schon ausdruckbar, direkt nach der Bezahlung.
Ich besitze jedoch auch ein angemeldetes Gewerbe seit über einem Jahr was im Bereich Gitarrenzubehör agiert.
In den AGB steht halt nur:
"Der Kunde muss Fachbesucher sein.
Fachbesucher sind Wiederverkäufer für Waren, die auf Messen der Exhibition ausgestellt werden.
Fachbesucher müssen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein."
Ist ja nicht so als würden nur Distributoren oder Händler hin gehen. Bsplw. gesponserte Bands obliegen nicht des § 14 BGB...
Zählts dann?