ayngush
Commander
- Registriert
- Okt. 2007
- Beiträge
- 2.152
Das Auslassen von Dingen ist ja wohl keine Wahrheit verdrehen.
Edit: Und sollte die Polizei im Keller tatsächlich das Fahrrad entdecken kann man sich immer noch zwei Dinge überlegen:
1. man zieht die Anzeige zurück und gut ist es
2. man belässt es bei der Anzeige, viel wird da wohl kaum noch auf einen selbst zukommen, wenn das Diebesgut im Keller aufgefunden wird... Was für ein "Kreuzverhör" erwartet ihr da?
Edit: Und sollte die Polizei im Keller tatsächlich das Fahrrad entdecken kann man sich immer noch zwei Dinge überlegen:
1. man zieht die Anzeige zurück und gut ist es
2. man belässt es bei der Anzeige, viel wird da wohl kaum noch auf einen selbst zukommen, wenn das Diebesgut im Keller aufgefunden wird... Was für ein "Kreuzverhör" erwartet ihr da?