Fahrrad geklaut, im femden Keller entdeckt

Das Auslassen von Dingen ist ja wohl keine Wahrheit verdrehen.

Edit: Und sollte die Polizei im Keller tatsächlich das Fahrrad entdecken kann man sich immer noch zwei Dinge überlegen:
1. man zieht die Anzeige zurück und gut ist es
2. man belässt es bei der Anzeige, viel wird da wohl kaum noch auf einen selbst zukommen, wenn das Diebesgut im Keller aufgefunden wird... Was für ein "Kreuzverhör" erwartet ihr da?
 
In jedem Falle sofort die Polizei informieren wenn es klare Anhaltspunkte gibt, dass es sich um dein Eigentum handelt. Nicht warten! Aber nicht den Notruf, sondern das nächstgelegene Polizeirevier. Und immer ehrlich sein. Damit bin ich persönlich bisher am weitesten gekommen.
 
ayngush schrieb:
"Hallo? Ist dort die Polizei? Mein Fahrrad wurde geklaut und ich habe per Zufall mitbekommen, dass das bei meinem Nachbarn <soundso> im Keller steht! Ich möchte Anzeige wegen Diebstahl erstatten."

Wahrlich kompliziert, die Geschichte.

Problem ist, dass er es schon bei der Polizei gemeldet hatte und später erst die Untersuchung mit dem Endoskop gemacht hat.
 
Wenn da noch weiter diskutiert wird, ist das Rad schon zweimal über den Flohmarkt und verschrottet.
 
Ich glaub ehr der TE ist der Langfinger und hat Angst, dass seine Nachbarn das spitz bekommen ;)
 
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Skywalker1992 schrieb:
Problem ist, dass er es schon bei der Polizei gemeldet hatte und später erst die Untersuchung mit dem Endoskop gemacht hat.
Das ist doch auch kein Problem, dann ruft man da an und sagt, dass man gesehen hat, dass das Rad dort im Keller steht und die Anzeige bereits vorliegt und die bitte mal eine Streife vorbeischicken mögen, damit die mal beim Nachbarn klingeln und nachfragen, ob er bereit wäre die Polizisten mal in seinen Keller schauen zu lassen (muss er natürlich nicht ohne Anordnung zur Durchsuchung aber fragen kostet ja nichts).

Man muss ja nicht sagen, "wie" man das gesehen hat. Kann ja auch per Zufall beim vorbeigehen, während die Tür ein kleinen Spalt auf war gesehen worden sein (oder, oder, oder).
Man soll dabei auch nicht lügen. Man muss ja nur nicht erzählen, dass man mit einer Endoskopkamera gezielt danach die Nachbarskeller abgesucht hat.

"Ich habe mein Rad im Nachbarskeller gesehen." entspricht da ja wohl der Wahrheit.

Und selbst wenn, würden sie die meisten Polizisten, so wie ich sie bisher kennengelernt habe, wohl eher über die Nummer mit der Endoskopkamera kaputtlachen...
 
Die Frage ist, ob sich auch ein Richter, der den Besuchungsbefehl ausstellen muss, darüber kaputt lachen würde?
 
ist das eine robuste Türe? Meine Kellertüre ist so ein wackeliges teil das es aufspringt wenn man "ausversehen" dagegen Stolpert :-D
 
Irgendwie sinnlos der Thread. Der TE ist täglich online und meldet sich hier seit 2 Wochen nicht mehr :rolleyes:
 
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florian. schrieb:
Ich glaub ehr der TE ist der Langfinger und hat Angst, dass seine Nachbarn das spitz bekommen ;)
von einem nachbar das Fahrrad klauen, wie bescheuert muss man sein? :D

außer man hat die absicht das zeug zu geld zu machen aber dann hätte er hier sicher nicht gefragt^^
Ergänzung ()

ayngush schrieb:
Das ist doch auch kein Problem, dann ruft man da an und sagt, dass man gesehen hat, dass das Rad dort im Keller steht und die Anzeige bereits vorliegt und die bitte mal eine Streife vorbeischicken mögen, damit die mal beim Nachbarn klingeln und nachfragen, ob er bereit wäre die Polizisten mal in seinen Keller schauen zu lassen (muss er natürlich nicht ohne Anordnung zur Durchsuchung aber fragen kostet ja nichts).

Man muss ja nicht sagen, "wie" man das gesehen hat. Kann ja auch per Zufall beim vorbeigehen, während die Tür ein kleinen Spalt auf war gesehen worden sein (oder, oder, oder).
Man soll dabei auch nicht lügen. Man muss ja nur nicht erzählen, dass man mit einer Endoskopkamera gezielt danach die Nachbarskeller abgesucht hat.

"Ich habe mein Rad im Nachbarskeller gesehen." entspricht da ja wohl der Wahrheit.

Und selbst wenn, würden sie die meisten Polizisten, so wie ich sie bisher kennengelernt habe, wohl eher über die Nummer mit der Endoskopkamera kaputtlachen...
wenn die tür dicht ist dann wird die polizeit sicherlich mal fragen wie er das denn bitte gesehen ahben soll und bei der Story dass die tür mal einen spalt weit offen war, muss er dicke eier haben.

ich habe vor einigen Wochen auch was dummes gemacht.

2 Autos vor mir gabs ein auffahr Unfall. vorderes Auto rollte dann rechts auf die wisse und der auffahrende hatte nen Schrotthaufen. ich musste ausweichen und habe zumindest die auffahrende gesehen wie sie rumgefurwerkt hat im Auto. Airbag war auf, kein blut.

bin dann langsam weiter gefahren und hab geschaut ob die anderen hintermir stehen bleiben da ich ja ausweichen musste.

ich bin abends dann zur Polizei und habe das genauso geschildert weil ich ein schlechtes gewissen hatte weil ich genau weiß dass man bei einem unfall helfen muss.

war aber alles halb so schlimm, keiner war verletzt, nur blechschaden. man hat sich bedankt für die aussage weil man auch helfen konnte bzgl unfall hergang und fertig
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Joa, Glück gehabt, klingt nach klassischer Unfallflucht und womöglich unterlassene Hilfeleistung.

Im vorliegenden Fall muss man's aber nicht komplizierter machen, als es ist.
 
Exakt.

Wobei im vorliegenden Fall vermutlich die Exkulpation gelten kann, dass innerhalb einer ausreichenden Frist nachträglich Feststellungen ermöglicht wurden.
 
Wenn der Airbag aufgeht auf jeden Fall stehenbleiben.

Ich bleibe immer stehen, und das war bisher auch immer möglich, denke aber man würde mir es eventuell höher anlasten weil ich bei der Feurwehr bin wenn ich nicht halten würde.

Es braucht auch manchmal jemand "fachkundigen" der die ganzen Leute koordiniert, damit alles seinen Gang geht bis Hilfe eintrifft.
 
Jop. Zumindest anhalten und Notruf wählen und wichtige Daten durchgeben (wie viele Beteiligte, wo, wie schlimm sieht es aus) muss drin sein.

Unfallbeteiligter ist nicht nur, wer Schädiger oder Geschädigter ist, sondern eben auch Zeugen und anderweitig "Beteiligte".
 
Eine Zeuge ist nicht zwangsläufig Unfallbeteiligter. Unfallbeteiligter ist derjenige, der zum Unfallgeschehen beigetragen haben kann. Ein unbeteiligter Zeuge ist definitiv kein Unfallbeteiligter i.S. des 142 StGB.
 
Ein Unbeteiligter ist also ein Unbeteiliger. Diese Juristensprache ist großartig.^^
 
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