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solange man nichts kaputtgemacht hat, könnte man schon so viel diskutieren, dass die Strafverfolgungsbehörden sicher nicht die größte Lust daran haben, das auch noch zu verfolgen.
Was würdest du sagen, wenn ich deine private Wohnung durch deine Haustüre mit einem Endoskop begutachte?
Sorry. Aber das muss auch eine Straftat sein, denn sonst dürfte ich ja ungestraft jede beliebige Wohnung ausspionieren.
Nur weil es ein Kellerraum ist, ändert nichts an der Sache, meiner Meinung nach.
Dann kann gern der, der es wissen muss (oder meinetwegen auch gern du selbst), mit mir darüber diskutieren; vielleicht hat der ja auch ein Argument dafür. Bis jetzt sehe ich keines, im Gegenteil.
Ergänzung ()
Skywalker1992 schrieb:
Die Strafverfolungsbehörden vielleicht nicht.
Aber der Besitzer vom Keller schon.
Was soll mir das sagen? Ich gehe im einen Fall davon aus, dass es nicht strafbar ist, und im anderen davon, dass die Strafbarkeit sehr ungewiss ist; wo, wie gesagt, das Kind ohnehin in den Brunnen gefallen ist, würde ich mir darüber jetzt also die geringeren Sorgen machen. Daran ändert es auch nichts, dass den Kellerbesitzer es vielleicht noch ein bisschen mehr interessiert als die Strafverfolgungsbehörden.
Er macht sich Gedanken, was passiert, wenn raus kommt, dass er durch eine verbotene Methode raus bekommen hat, wo sein Fahrrad ist.
Datenschutz wird in der heutigen Zeit sehr ernst genommen.
Ich kann mir gut vorstellen, dass ein Anwalt vom Nachbar dir durchaus die Hölle heißt macht, wenn raus kommt, dass du seinen Keller ausspioniert hast.
Ich hab ihn so verstanden, dass er sich Sorgen darüber macht, wie er sich der Polizei gegenüber verhalten soll, weil er sich Sorgen macht um seine Strafbarkeit. Und die sehe ich, soweit bisher nur ein eindringendes Endoskop im (Keller-)Raum steht, bisher noch nicht; allein mit einem Gegenstand in einen fremden Raum einzudringen, ist kein Hausfriedensbruch.
Dass man als Nachbar zivilrechtlich Ärger machen kann, hab ich ja schon eingeräumt; ich sah aber nicht, dass das eine ernsthafte Sorge des TE ist, schließlich hatte er ja auch gute Gründe und es besteht in der von ihm beschriebenen Situation auch nicht unbedingt erkennbar eine Wiederholungsgefahr.
Ergänzung ()
Rein praktisch kann man dem ja, wie ohnehin schon gesagt wurde, möglichst aus dem Weg gehen, indem man kein unnötig belastendes Zeug erzählt. Ich bin auch ganz klar dafür.
Wollte lediglich die abstrakt geschilderten, vom Fall losgelösten rechtlichen Thesen nicht so stehenlassen.
Was würdest du sagen, wenn ich deine private Wohnung durch deine Haustüre mit einem Endoskop begutachte?
Sorry. Aber das muss auch eine Straftat sein, denn sonst dürfte ich ja ungestraft jede beliebige Wohnung ausspionieren.
Nur weil es ein Kellerraum ist, ändert nichts an der Sache, meiner Meinung nach.
Wohnung ungleich Gemeinschaftskeller im Mehrfamilienhaus?! Äpfel und Birnen. Wohnungen sind natürlich besonders geschützt - Stichwort privater Lebensraum und Rückzugsmöglichkeit.
Rein praktisch kann man dem ja, wie ohnehin schon gesagt wurde, möglichst aus dem Weg gehen, indem man kein unnötig belastendes Zeug erzählt. Ich bin auch ganz klar dafür.
Die Polizei, bzw. ein Gericht wird wohl kaum einen Durchsuchungsbefehl für den Keller ausstellen, ohne danach zu fragen, warum der TE weiß, dass sich darin sein Fahrrad befindet.
Das was der TE gemacht hat, ist den Keller vom Nachbar zu durchsuchen, aber ohne Durchsuchungsbefehl.
Also ich finde das was er gemacht hat, nicht unbedenklich.
Also grundsätzliche Bedenken in dieser Richtung kann ich allerdings nachvollziehen. Nur wenn es nun schon einmal so gekommen ist, wie geschehen, und ich auch sowieso nicht weiß, wie er überhaupt auf diesen Keller gekommen ist, will ich das gar nicht unbedingt weiter bewerten.
Irgendeine Geschichte, die halbwegs auch zur Wahrheit passt, wird man da schon erzählen können; wir/ich sage ja nicht, dass er gar nichts sagen soll.
Dann hat er halt gesehen wie das Fahrrad in den Keller gebracht wurde.
Ist ja egal wann das geklaut wurde, der Dieb kann es ja theoretisch jeden Tag rein und raus schieben.
Dann hat er halt gesehen wie das Fahrrad in den Keller gebracht wurde.
Ist ja egal wann das geklaut wurde, der Dieb kann es ja theoretisch jeden Tag rein und raus schieben.
Das spielt keine Rolle weil das keiner nachweisen kann oder siehst du das anders?
Wenns nach euch hier ginge würde er sein Fahrrad nie zurück bekommen weil ihr erstmal alles kaputt Diskutieren müsst^^
Man kann auch echt einfach alles kompliziert machen. Ich hätte einfach direkt danach die Polizei gerufen und gar nichts gesagt. Hier geht's mal wieder nur um Täterschutz.
"Hallo? Ist dort die Polizei? Mein Fahrrad wurde geklaut und ich habe per Zufall mitbekommen, dass das bei meinem Nachbarn <soundso> im Keller steht! Ich möchte Anzeige wegen Diebstahl erstatten."
Eben, der Polizei kann man grundsätzlich mal alles erzählen. Strafbar wirds erst, wenn man in einer offiziellen Vernehmung (nach Aufklärung der Rechte und Pflichten) absichtlich die Wahrheit verdreht.
Kommt allerdings nicht gut, wenn man seine Geschichte ändert.