Fehlzeiten durch Patientenmangel!

IAlperI

Lieutenant
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Apr. 2006
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Nabend,
mein Problem, das ich habe ist folgender.
Ich arbeite in einer Praxis als Physiotherapeut und wir haben seit einer zeit Patienten mangel.
Meine Arbeitszeit beläuft sich auf 40std. in einer 4 Tage Woche.
Wurde aber, wenn keine Patienten mehr da waren, früher nachhause geschickt.
Nun will aber mein Arbeitgeber
, das ich die dadurch verursachten Minuszeiten, abarbeite.

Meine frage ist nun, darf er das von mir verlangen?
Ist er nicht dafür verantwortlich, meine 40std. vollzuhalten?

danke schonmal im vorraus.
 
Hallo zusammen,

@ IAlperI

Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag? Dieser ist zu allererst Bindend! Und wenn da nichts anderes drin steht, kann dein Arbeitgeber nicht von dir verlangen, die Zeit abzuarbeiten, wenn keine Kunden da sind!

Fehlt ja nur noch, daß er dir die Zeit für eine Tasse Kaffee auch anrechnet! Ist dein Arbeitgeber in einem Arbeitgeberverband? Bist du in der Gewerkschaft?

So long....
 
Es geht doch nicht das dir dein Arbeitgeber erst frei gibt und dann hinterher sagt, so das wird nachgearbeitet. Das müsste/sollte eigentlich vorher schon geregelt werden.
 
Biete deinem Arbeitgeber doch Lohnverzicht an.
Also wie Überstunden auszuzahlen, halt nur andersrum.
 
Schau zunächst mal in den Arbeitsvertrag. Da kann sowas geregelt sein. Ansonsten hat normalerweise der Arbeitgeber das Betriebsrisiko zu tragen. D.h. wenn er seine Arbeitnehmer nicht einsetzten kann, hat er Pech.
Im Regelfall sollte aber abgeklärt werden, wie wichtig das Arbeitsverhältnis ist. Wenn es ein kleiner Betrieb ist, kann ein verdorbenes Verhältnis zum Arbeitgeber schnell und effizient zur Kündigung führen.
 
Im Vertrag steht nur, das ich Überstunden & zumutbare Mehrarbeit leisten muss!

@r00dy
Hab ihn mal angehauen, ob ich nach 4 Jahren eine Gehaltserhöhung bekommen könnte.
NEIN

Also, ganz erlich ist es mir schei*** egal, ob er mich behält oder nicht!
Riskiere ich dadurch Steine in meinem zukunftigen Berufsweg? Z.b schlechtes Zeugnis usw.?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

@ IAlperI

Dein Arbeitgeber darf dich in keinem Fall beschneiden, weil eben keine Patienten momentan kommen. Das ist definitiv Illegal. Es gibt aber das Instrument der "Kurzarbeit", das gibt es aber nur für bestimmte Branchen und dein Arbeitgeber muß entsprechenden Antrag stellen, dann zahlt das Arbeitsamt einen entsprechenden Teil deines Lohnes.

Da in deinem Arbeitsvertrag nichts anderes steht, darf er dir nichts vom Lohn abziehen noch sonstige Abgeltung von dir verlangen. Ich war 14 Jahre Personalrat, du kannst dir sicher sein, daß dein Arbeitgeber hier willkürlich handelt bzw. Willkür Walten läßt mit dieser Forderung.

Meine Frage nochmals, bist du in der Gewerkschaft, ist dein Arbeitgeber im Arbeitgeberverband? Wenn nein, würde ich an deiner Stelle auf jeden Fall in die Gewerkschaft gehen, das Geld holst du in jedem Fall wieder herein, wenn mal etwas mit dem Arbeitgeber ist.

Sei nicht Dumm, geh ja nicht Freiwillig, wenn, dann sei auf eine Abfindung aus! Und was eine Bewertung bzw. Zeugnis deines Arbeitgebers angeht, das darf niemals zu deine Lasten ausfallen, aber das ist so eine Sache, weil es gewisse Formulierungen gibt, mittels welchen man eben erkennen kann, daß da was nicht so koscher war.

Aber auch in einem solchen Fall gibt es Lösungen, sei einfach bei deinem nächsten Arbeitgeber bzw. Vorstellungsgespräch Ehrlich und schildere das Gebaren, wie es war.

So long....
 
Zuletzt bearbeitet:
IAlperI schrieb:
Ich arbeite in einer Praxis als Physiotherapeut und wir haben seit einer zeit Patienten mangel.

Meine frage ist nun, darf er das von mir verlangen?
Ist er nicht dafür verantwortlich, meine 40std. vollzuhalten?
Wie viele Mitarbeiter hat die Praxis?

Meinst du dein Arbeitgeber ist nicht an einer vollen Praxis interessiert, oder bemüht sich darum?
Gerade kleine Unternehmen und Praxen sollten von ihren Arbeitnehmer auch eine gewisse
Flexibilität erwarten. Du hast anscheinend deinen Lohn bei weniger Beschäftigungszeit weiter
bekommen. Wenn die Arbeit wieder mehr wird, ist es m. E. nicht unseriös zu erwarten daß die
bezahlte Freizeit nachgeholt wird.
Hierzu sollten beide Seiten die +/- Stunden nach halten können.

Was wäre die Alternative? Streichung deiner Stelle bzw. Wandlung in eine 20h (50%) Stelle
mit entsprechend niedriger Entlohnung. Schließung der Praxis.

Ob dein Arbeitgeber das verlangen kann steht im Arbeitsvertrag. Trotzdem würde ich nach
einer einvernehmlichen Lösung suchen.

edit: Ich finde es interessant, wie man aus diesen Vorgaben dem Arbeitgeber definitiv Willkür
attestieren kann. Eine sehr voreingenommene Einstellung.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Lux

Da ich Physiotherapeut in einer relativ kleinen Praxis bin, haben wir keine Gewerkschaft.
Ich glaub schon das mein Chef in einem Verband ist....hab in des öfteren beim Treffen der DeutschTürkischen Arbeitgebervereinigung gesehn. Meine Mutter war da aber lange im Vorstand, und flegt gute kontakte.
Hab da auch meinen Chef kennengelernt. ^^
Ergänzung ()

@phil.

Ich hab noch Urlaubstage.
Da ich 40std. in 4 Tagen abreize, müssten doch 4 Urlaubstage = 40std. wert sein.
Könnte ich ihm nicht 4 Urlaubstage dafür anbieten.
 
Hallo zusammen,

@ IAlperI

Daß du in einer kleinen Praxis arbeitest hat keine Bewandnis. Für deinen Berufszweig ist die Gewerkschaft V.E.R.D.I. zuständig bzw. die Tarifverträge welche von VERDI ausgehandelt wurden, sind für dich von Rechtlicher Bedeutung als auch für deinen Arbeitgeber!

Frag doch deinen Arbeitgeber einfach mal, wie er sich das "Abarbeiten" vorstellt, wo ja schließlich keine Arbeit momentan da ist. Dann kannst du darauf reagieren. Mußt ja nicht gleich Antworten.

Ansonsten such eine Geschäftsstelle der Gewerkschaft VERDI auf und trete da ein. Die werden dich beraten und dir auch im Ernstfall Rechtsschutz gewähren. Für deinen Arbeitgeber sind jedenfalls die Tarifverträge geltend, die für deine Branche mit Verdi ausgehandelt wurden. Und sowas wie dies, was dein Arbeitgeber will, ist Illegal. Aber man kann ja auch ein wenig beigeben, so ist es ja nicht.

Es kommt eben darauf an, wie er sich das vorstellt und vor allen Dingen, sowas darf nicht zum Dauerzustand werden!

So long....
 
Zuletzt bearbeitet:
was passiert, wenn du Überstunden machst ?
bekommst du die
a) ausgezahlt
b) kannst die Zeit "abfeiern"
 
@S.a.M

Für Überstunden steht, das ich 7 € bekomme pro std.
Aber kann sie auch abbummeln, da ist er nicht so.
 
Du wurdest aufgrund von Patientenmangel nach Hause geschickt und erhielst volles Entgeld?
Jetzt wünscht dein AG, das du mehr Zeit aufbringst, weil Mehrarbeit vorhanden ist?
Gibt es dafür Mehraufwand?

Ich sage es mal so, du hast auf Arbeit zu sein, wie es im Vertrag steht.
Ist man mit dem Chef auch mal per Du und hat ein sozialgerechtes Arbeitsverhältnis, sehe ich es nicht kritisch entsprechend persönlichen Arbeitsbedürfnissen die Arbeistzeit zu regeln. Wir biegen also den Arbeitsvertrag, ohne diesen zu brechen.

Übrigens hat dein AG die Pflicht für Arbeit zu sorgen.
 
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@ Der Nachbar

Nein...im moment ist nicht Mehrarbeit vorhanden.
Er meinte nur, das ich die Fehlzeiten abstottern soll ( wie steht noch in den Sternen ).

Desweiteren ist mein Arbeitgeber in der 2ten Praxis....ich in seiner anderen Praxis.
Er hat das Zepter der Praxis, in der ich arbeite, einer sozusagen Vorarbeiterin abgegeben.
Die wiederum meinte das Behandlungsfreiezeiten, nicht in der Praxis zuvertrödeln sind.
= Sie schickt uns einfach nachhause und tragt Fehlzeiten ein.
Die Praxis
teilhaberin, die mitmir in der Praxis arbeitet, hat das stillschweigend akzeptiert.

Ich hab meinem AG auch gesagt, das ich nicht freiwillig nachhause geh. Und auch gerne Patienten annahme am Thresen machen würde, wenn ich Patientenfreiezeit habe, aber das die Vorarbeieterin dann rumzickt.
( OffTopic: Irgend wann klatsch ich ihr eine, auch wenn sie ne Frau ist. Terrorisiert die ganzen Arbeitskollegen. )

Er weiss auch, das ich vor der Arbeit nicht weglaufe.
Freitags hab ich generell frei und wenn eine Kollegin krank/Fobi ist...bin ich immer bereit einzuspringen.
 
Also, die ganzen tollen Vorschläge einer Gewerkschaft beizutreten würde ich mir mal ganz genau überlegen vor allem unter dem Aspekt

1. Es gibt bestimmt keinen Tarifvertrag für dich, Freiberufler haben keinen Arbeitgebrverband in dem Sinne der gewerblichen, der dann Tarifverträge mit Gewerkschaften aushandelt.

2. Darfst du schön 1% deines Bruttos jeden Monat abdrücken und bekommst maximal Rechtberatung, da Streikausfallgeld usw, auf dich nicht zutrifft. Ich denke eine Rechtsschutz bei der auch Arbeitsrecht drinn ist ist besser.

3. Hat die Praxis mehr als 10 Mitarbeiter (Halbtagsstellen auch nur halb zählen)? Nein, dann gibts auch keine Abfindung, da dein AG nicht unter das Kündigungsschutzgesetz fällt.



So jetzt mal zur Praxis

1. Wenn in deinem Vertrag keine flexiblen Arbeitszeiten geregelt sind, dann darf dir rechtlich nichts weggenommen werden, wenn du auf Veranlassung des AG (oder seines durch ihm bestimmten Vertreters) nach Hause geschickt wirst. Da kannst du drauf beharren. Tust du dies kannst du vorraussichtlich mit folgendem rechnen :

Eine Gehaltserhöhung wirst du nie sehen.
Wenn die Patientenzahlen dauerhaft niedrig bleiben, wirst du gekündigt bzw. kriegst eine Änderungskündigung auf Halbtags, bei unter 10 Mitarbeiten, auch keine Abfindung.
Du wirst nicht viel Spaß im Job haben.


Andererseits kannst du auch auf deinen Chef zu gehen und ihn fragen wie er sich denn die Abstotterei vorstellt. Z.B. durch dann unbezahlte Mehrarbeit, wenn wieder etwas zu tun ist. Das denke ist fair und entspricht einem flexiblen Arbeitszeitkonto.

Lohnverzicht? würde ich nicht akzeptieren, Argument, wie soll ich meine Miete bezahlen.

Aufrechnung mit Urlaub? Warum nicht ist ja wie ein Aufrechnen mit Überstunden.

Aber ganz wichtig, treffe eine verbindliche Regelung z.B. nur max 4 Minusstunden die Woche wenn nichts zu tun ist, wenn er oder die Schnalle mehr nach Hause schicken, deren Problem. usw.
 
Schön wenn man notwendige Informationen häppchenweise erhält.
Erst war es der (böse) Chef, nun die sogenannte Vorarbeiterin.
Und du verlangst eine seriöse, sachliche Auskunft?
 
Hallo zusammen,

@ Marvin_X

Wenn man solchen Mist verzapft wie du, sollte man am Besten ganz die Klappe halten! Sorry, aber du hast nicht die geringste Ahnung von Arbeitsrecht, noch von Gewerkschaften oder gar Arbeitgeberverbänden!

Es gibt sehr wohl für den Beruf bzw. den Berufssektor des Threaderstellers einen Tarifvertrag! Ich kann über deinen Mist den du verzapfst wirklich nur den Kopf schütteln!

Er bekommt eben nicht nur Rechtsberatung! Im Gegenteil, er kann sich sicher sein, daß die Gewerkschaft auf jeden Fall für ihn vor Gericht geht und alles Zahlt, wenn es zu Rechtsstreitigkeiten kommt mit seinem Arbeitgeber!

Ich selbst kann ein Lied davon Singen, hinsichtlich zweier Beruflicher Angelegenheiten existieren 2 Präzedenzurteile, geltend für die gesamte Bundesrepublik! Die Gewerkschaft hat diese Urteile durchgefochten für meine Wenigkeit, tatsächlich ist gerade die Gewerkschaft VERDI sogar noch nach dem Tod für meinen Vater aufgekommen, sowohl Rechtlich als auch Materiell! Es gibt nämlich auch Sterbegeld etc.. Du solltest dich mal besser erkundigen, bevor du hier solcher Art Blödsinn von dir gibst!

Außerdem übernimmt die Gewerkschaft auch alle Sozialrechtlichen Angelegenheiten, wenn es da mal Probleme gibt. Zum Beispiel wenn du Arbeitslos wirst und dir wird das Arbeitslosengeld falsch berechnet, wichtig vor allem wenn man Transferempfänger ist. Oder z. B. wenn man Schwerbehindert ist und auf Leistungen nach dem Schwerbehindertenrecht hinsichtlich Berufsförderung angewiesen ist. Insbesondere in letzterem Bereich haben die Gewerkschaften Prozeßrechtlich sehr viel für die Betroffenen erreichen können da die solcherartigen Gesetze der Arbeitsämter immer mehr aufgeweicht wurden und und und................!

Was eine evtl. Abfindung angeht, kommt es übrigens auf den Einzelfall an, im Fall des Threaderstellers ist das mit letzter Sicherheit nicht gänzlich beurteilbar weil seine Ausführungen nicht gerade dediziert sind!

Grundsätzlich hängen Abfindungen vom Einzelfall als auch vom Verhandlungsgeschick ab und gerade was letzteres betrifft, hat man da mit einer Gewerkschaft im Rücken erheblich bessere Karten!

Gewerkschaften sehe ich nicht als die "Heilsbringer" schlechthin, da gibt es sehr wohl auch einiges zu kritisieren, keine Frage. Nichtsdestotrotz sind Gewerkschaften insbesondere in den heutigen Zeiten wichtiger denn je!

So long.....
 
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Ja ist klar Luxmann,

kriegste Provision wenn da mal wieder ein Ahnungslose Opfer den Gerwerkschaften zu führst?

"Tarifvertrag gilt nur für den öffentlichen Dienst.
Im öffentlichen Dienst bestehen Tarifverträge die regeln, wie hoch die Vergütung von Physiotherapeuten (Krankengymnasten) ist. In der privaten Wirtschaft gibt es so etwas nicht, dort werden die Gehälter frei verhandelt und sind oft auch von anderen Faktoren abhängig, wie Qualifikation und regionalen oder wirtschaftlichen Belangen."

So und nun Sag mir was eine Rechtsschutzversicherung von dem ganzen Kram den du da erzählt hast außer den "Sterbegeld" nich leistet. Übrings fürs Sterbegeld darfste extra bezahlen du Experte.

"Gruppensterbegeldversicherung von verdi :
Bei Austritt sind Versicherungsbeiträge weg

finanztest 02/2004

Angebot: Die Gewerkschaft verdi bietet ihren Mitgliedern eine Gruppensterbegeldversicherung an. Dahinter stehen die Versicherer DBV Winterthur Lebensversicherungs AG, BHW und Volksfürsorge. Die Versicherung soll für Bestattungskosten bis zu 12 500 Euro aufkommen. verdi begründet das Angebot mit dem Wegfall des Sterbegeldes der Krankenkassen. Beim Eintrittsalter unter 75 Jahren ist noch eine Unfallzusatzversicherung enthalten. Stirbt der Versicherte durch einen Unfall, zahlt die Versicherung die doppelte Summe aus.

Höchsteintrittsalter ist 80 Jahre. Die Beiträge müssen bis zum 85. Lebensjahr entrichtet werden. Die Versicherer verzichten auf eine Gesundheitsprüfung. In den ersten zwölf Monaten nach Vertragsschluss wird die Leistung bei Fälligkeit nur anteilig ausgezahlt.

Vorteile: Die Beiträge für die verdi-Gruppensterbegeldversicherung sind günstiger als die für Angebote der meisten Wettbewerber. Eine 41-jährige Frau zahlt beispielsweise für eine Versicherungssumme von 5 000 Euro 7,38 Euro im Monat.

Nachteile: Bei einem Eintrittsalter über 50 Jahre können die Beiträge die versicherte Leistung übersteigen. Je länger der Versicherte lebt, um so teurer wird das. Wer eine solche Versicherung abgeschlossen hat und aus der Gewerkschaft austritt, zahlt nach verdi-Angaben künftig den normalen Beitrag – ohne Rabatt. verdi behält sich außerdem vor, die Versicherung zu kündigen, wenn der Versicherte aus der Gewerkschaft austritt. Die eingezahlten Beiträge sind dann verloren, wenn Abschluss- und Verwaltungskosten die bis dahin geleisteten Einzahlungen übersteigen.

Fazit: Sterbegeldversicherungen sind teure Zwitter aus Kapital- und Risikolebensversicherungen mit sehr langen Laufzeiten. Besser ist es, Geld in einem Bank- oder Fondssparplan anzulegen. Darauf können die Sparer zugreifen, wenn sie es zu Lebzeiten brauchen, zum Beispiel, um Krankheits- und Pflegekosten zu bestreiten. Für jüngere Menschen ist eine Risikolebensversicherung günstiger."

Zu den Abfindungen, hatte ich genug gesagt und da gibts auch nix mit Verhandlungsgeschick, unter 10 Mitarbeiter gar nix über 10 Mitarbeiter ein halbes Gehalt pro Dienstjahr, ist so schon im Gesetz geregelt bei Verzicht auf Klage. Die Richter geben dir in der Regel auch nicht mehr.

So und jetzt putz mal schön deine Fahne, der 1. Mai kommt bestimmt.

Edit.

Als ich das letzte mal mit Gewerkschaftenb zu tun hatte, haben sie dafür gesorgt dass ich einen Betrieb in die Insolvenz schicken muste, weil sie der Entlassung der Hälfte der Mitarbeiter, welches zur Sanierung notwendig gewesen wäre, nicht zugestimmt haben. Mit der Begründung, den 20 Leuten geht ja das Insolvenzausfallgeld verloren, Tja waren dann 40 arbeitslos statt 20, dass dazu.
 
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Hallo zusammen,

@ Marvin_X

Provision? Ich war 14 Jahre Personalrat im Öffentlichen Dienst sowie 5 Jahre Mitglied des Bezirkspersonalrates!

Du bist wirklich Ahnungslos sondergleichen! Für Physiotherapeuten ist die Gewerkschaft VERDI zuständig! Inwieweit für den Laden des threaderstellers ein offizieller Tarifvertrag gilt, hängt schlichtweg davon ab, ob der Arbeitgeber im Arbeitgeberverband ist! Normalerweise Zahlen nicht nur die Physiotherapeutischen Praxen nach Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes, dieser wird sogar normalerweise übernommen, sodenn der Arbeitgeber im Arbeitgeberverband ist!

Woher ich das so genau Weiß? Ganz einfach, mein bester Freund ist Physiotherapeut und hat eine eigene Praxis! Aber auch sonstig zahlen die Praxen welche ich kenne, nach den Tarifen des Öffentlichen Dienstes, ich kenne sogar nicht eine, für welche der entsprechende Tarifvertrag nicht gilt!

Man merkt, daß du noch nie einen Rechtsstreit austragen mußtest - wobei ich da für jeden froh bin der nicht in eine solche Lage kommt -!

Jedwede Private Rechtschutzversicherung wird penibel die Erfolgschancen Prüfen, welche die Angelegenheit hat, für welche dieselbe konsultiert bzw. Zahlen soll! Hinzu kommt, du hast keine Freie Anwaltswahl!

Die Anwälte des DGB - der Rechtsschutz der Gewerkschaften fällt unter das Dach des DGB - haben enorme Erfahrung und eine ungemeine Reputation bei Gerichten und ich kann dir aus eigener Erfahrung Sagen, daß da nicht groß gefackelt wird wenn ein Mitglied Probleme hat! Hast du mal die Prozesse in letzter Zeit verfolgt, wie z. B. den "Emiliy-Prozeß"? Was meinst du denn, wie die Dame den durchgekriegt hat bzw. wer den bis vor das Verfassungsgericht brachte? Genau, der DGB bzw. die Anwälte des DGB! Eine Private Rechtsschutzversicherung hätte niemals solange die Kosten getragen, spätestens nach der 2.ten Instanz wäre Feierabend gewesen, wenn überhaupt eine 2.te Instanz gezahlt worden wäre bei einer Privaten Rechtsschutzversicherung! Und solcher Artige Prozesse gibt es derzeit noch mehrere!

Was das Sterbegeld angeht, hör endlich auf hier solche Unwahrheiten zu verbreiten, sonst hetze ich dir Persönlich die Gewerkschaft auf den Hals wegen Verleumdung als auch Übler Nachrede du mieser Hetzer! Ich werde jetzt echt Sauer!

Das Sterbegeld verfällt eben nicht wenn man aus der Gewerkschaft austritt! Wie wäre es, wenn du hier mal den entsprechenden Passus wieder gibst? Na? Das Sterbegeld ist sogar bei manchen Gewerkschaften gestaffelt nach den Jahren der Angehörigkeit. Und überlege dir mal was du losläßt, wenn das Sterbegeld wegfällt bei einem Sterbefall, kann es ja wohl nicht ausgezahlt werden, oder wie sollen denn Angehörige Sterbegeld kriegen, wenn der betreffende Trauerfall nicht mehr lebt? Die Mitgliedschaft erlischt doch mit dem Tode! Ich kann kaum Fassen was du hier abläßt! Das Sterbegeld kriegen die entsprechenden Angehörigen, normalerweise die Frau.

Ich weiß wer hinter der Sterbegeldversicherung steht! Meine Wenigkeit hat es doch in Anspruch genommen, als mein Vater gestorben ist! Was du hier wiedergibst, "bei einem Eintrittsalter über 50 Jahre", ich lache mich schief, der Threadersteller ist Lehrling bzw. Auszubildender!

"Besser ist es, Geld in einem Bank- oder Fondssparplan anzulegen"

Ich lache mich echt Tot über dich! So so, die Gelder wären also in einem Bank- oder Fondsparplan bessern angelegt? Ach ja, was war denn in der Wirtschafts bzw ist in der Finanzkrise? Hast du mitgekriegt, wieviele Fonds Pleite gingen? Hast du mal mitbekommen, um wieviel Prozent die Rendite der Lebenversicherungs- als auch Privaten Rentenversicherungen in den Keller sind und noch immer sind? Zu allem Übel gibst du hier noch einen Bericht der Finanztest von 2004 wieder, zumal die Finanztest in der Vergangenheit selbst schon bewiesen hat, daß sie es nicht so ernst nimmt mit dem Aufführen von jeweiliger Bedingungen! Ehrlich, dir ist nicht mehr zu Helfen! Hast du mittlerweile mitbekommen, wie es mit Bank- und Fondssparplänen aussieht? Unfaßbar, du lebst offenbar auch noch hinter dem Mond!

Achja, was ich noch vergessen habe, es gibt sogar Krankengeld im Falle, wenn man ins Krankenhaus kommt, ja ja, genau, Richtig! Das ist aber auch von Gewerkschaft zu Gewerkschaft verschiedentlich gestaffelt!

Ich kann dir nur Sagen, daß die Gewerkschaft sowohl für meinen Vater als auch für meine Mutter aufgekommen ist! Beide sind an Krebs gestorben! Für meinen Vater hat die Gewerkschaft sogar noch einen Prozeß nach seinem Tode weiter geführt und ich kann auch nur das Beste berichten!

So so, du hast also das letzte Mal mit Gewerkschaften zu tun gehabt, als ein Betrieb in Insolvenz gehen mußte! Da sieht man mal, wie Ahnungslos du bist! Der Insolvenzplan hätte nie abgelehnt werden können, ohne die Mitbestimmung der Betriebsangehörigen! Oh Mann, du bist ahnungslos sondergleichen! zu 100 % waren die Angebote unannehmbar! Kannst du mir mal die Firma nennen, ich würde das gerne Überprüfen!

Was eine evtl. Abfindung angeht, kommt es übrigens auf den Einzelfall an, im Fall des Threaderstellers ist das mit letzter Sicherheit nicht gänzlich beurteilbar weil seine Ausführungen nicht gerade dediziert sind!

Grundsätzlich hängen Abfindungen vom Einzelfall als auch vom Verhandlungsgeschick ab und gerade was letzteres betrifft, hat man da mit einer Gewerkschaft im Rücken erheblich bessere Karten!


Was Abfindungen angeht, o. a. hatte ich schon geschrieben, es ist also keine dedizierte Aussage hierzu möglich. Ach ja, in welchem Gesetz ist denn geregelt, was Abfindungen angeht? Im BGB? Weißt du überhaupt, was das BGB ist?:evillol:

Ich hatte dir in meinem letzten Beitrag schon zitiert, daß ich die Gewerkschaften nicht für Heilsbringer schlechthin halte! Daß auch diese genug Fehler haben! Also laß deine ahnungslosen Schmähungen bei dir!

Eine Fahne habe und hatte ich auch nie. Du wirst es nicht Glauben, ich mußte sogar schon dafür Sorgen, daß ein Anwalt des DGB entfernt wurde, weil der der Gegenseite - Arbeitgeberseite - Informationen zukommen ließ, ein ziemlicher Einzelfall, der Mann war Alkoholiker! Wie schon bemerkt, auch eine Gewerkschaft hat ihre Macken! Wer hat das nicht?

Sorry wenn manche Zeilen etwas Hart Formuliert sind, ich will dich nicht Persönlich beleidigen, das liegt mir Fern. Aber ich habe den Eindruck, du siehst eben nur eine Seite, bist womöglich durch das Erlebnis betreffend der Insolvenz nicht Objektiv was Gewerkschaften angeht.

Wie schon gesagt, Gewerkschaften haben natürlich auch ihre Macken und es ist sicher nicht alles Gold was Glänzt. Keine Frage. Aber ernsthaft, wo wäre unsere Gesellschaft ohne Gewerkschaften? Und gerade in Zeiten von Niedrigstlöhnen, gar Hungerlöhnen wie z. B. manche Friseuses sie bekommen, sind Gewerkschaften wichtiger denn je, meiner Meinung nach.

So long....
 
Zuletzt bearbeitet:
jaja Luxmann, meinste ich sauge mir das mir dem Stebergeld aus den Fingern?

Hier der Link von der Stiftung Warentest du Besserwisser.

http://www.test.de/themen/versicher...d-Versicherungsbeitraege-weg-1151761-2151761/

Und das eine Versicherung zahlt, wenn man die auf den Todesfall abschließt und stirbt sollte wohl so sein.

Das ein Rechtstreit nach dem Tod weiter geführt wird ist auch selbstverständlich, da die Rechtsnachfolger in die Stellung des Verstorbenen eintreten.

Und zu deiner Kenntnis, eine Rechtsschutzversicherung muss immer einspringen, wenn du verklagt wirst, sie prüft nur wenn du klagen willst auf Erfolgschancen, aber das macht auch eine Gewerkschaft.

Ich finde leider überhaupt keine Vereinbarung zwischen Verdie und ZVK - Deutscher Verband für Physiotherapie. Du gibts mir jetzt bitte mal den Link zur Vereinbarung. Ach ja und selbst verständlich ist es bestimmt ein Flächentarifvertrag,

Ansonsten:

http://www.physio.de/physio/bat-rechner.php


Nur weil jemand sich bei den Zahlungen an den Tarifvertrag anlehnt, heißt das nicht das dieser umfänglich gültig ist .

Geseztliche normierung der Abfindung bei Verzicht auf Klage : §1a KSchG


Und du bist der größter Unwissende und Märchenerzähler den ich kenne,
Es gab einen Betriebsrat, also keine Anhörung der Arbeitnehmer sondern nur des Betriebsrates, der sich von der Gewerkschaft vertreten ließ jo und das Angebot war ganz einfach, 20 Mann raus ohne einen Cent oder 40 Mann raus mit 3 Monaten Inso-Geld. Die 20 Mann die ihren Job verloren haben, haben es der Gewerkschaft sehr gedankt.

Aber du ja selber im Personalrat warst, im öffentlichen Dienst, naja wirtschaftsfremd ohne ende.
 

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