Luxmanl525
Admiral
- Registriert
- Mai 2007
- Beiträge
- 9.343
Hallo zusammen,
@ Marvin_X
Was willst du mit Ergebnissen von 2004? Komischerweise kommst du jetzt mit der Stiftung Warentest!
Und das eine Versicherung zahlt, wenn man die auf den Todesfall abschließt und stirbt sollte wohl so sein.
Ja eben, wieso stellst du genau dies in deinem letzten Beitrag in Frage?
Das ein Rechtstreit nach dem Tod weiter geführt wird ist auch selbstverständlich, da die Rechtsnachfolger in die Stellung des Verstorbenen eintreten.
Falsch!! Da merkt man, daß du keine Erfahrung in solchen Dingen hast. Einerseits zum Glück, denn sowas wünscht man keinem. Aber andererseits kannst du es ja nicht besser Wissen, weil du eben eine solche Erfahrung nie machen mußtest, glücklicherweise.
In meines Vaters Fall war es noch nicht mal zu einem Prozeß gekommen, als er im Sterben lag, sondern es war noch das übliche Vorgeplänkel im Gange, wobei die Gegenseite - die BRD Deutschland - sogar gegen meinen Vater vorging, weil sie wußten, daß er mit Krebs im Sterben liegt, im Glauben, daß da nichts nachkommt! Die Gewerkschaft Verdi hat sich aber der Sache angenommen weil es da um Millionen Kraftfahrer des Bundes ging, die da erhebliche Beträge verloren hätten, wenn da nichts Passiert wäre, das Ganze war ein Präzedenzfall.
Bei einer Privaten Rechtsschutzversicherung kannst du total vergessen, daß nach dem Tode noch ein Recht auf Rechtsschutz für die Hinterbliebenen besteht! Jedenfalls kenne ich keine Rechtsschutzversicherung, welche nach dem Tod des Versicherten auf die Familie übergeht. Und ich habe z. B. trotzdem eine Rechtsschutzversicherung inkl. Arbeitsrecht gehabt bis 2006, den Vertrag habe ich immer noch, sowas kannst du völlig vergessen.
Selbstverständlich prüft jedwede Versicherung als auch Gewerkschaft die Erfolgschancen, aber die Private wird eben niemals aufkommen, wenn sie zu einem nicht besonders förderlichen Ergebnis kommt, das ist bei der Gewerkschaft vollständig anders! Erst Recht wenn es um Präzedenzfälle geht! Gerade was Präzendenzfälle angeht, kannst du die Privaten Rechtsschutzversicherungen komplett vergessen! Da gibt es nicht ein Beispiel, daß eine Private Rechtsschutzversicherung bis zum BVG komplett gezahlt hätte!
Nimm doch nur mal als Beispiel den "Emily-Fall", die ersten Instanzen gingen da ja verloren. Eien Private Rechtsschutzversicherung wäre spätestens nach der 2.ten Instanz abgesprungen bzw. hätte die rechtliche Deckung verweigert! Die entsprechende Gewerkschaft hat den Fall aber bis vor das BVG gebracht obwohl die ersten Instanzen verloren gingen und das ist kein Einzelfall. Denk mal an die Buletten-Sache.
Selbstverständlich ist der Flächentarifvertrag gültig, wenn das im Arbeitsvertrag enthalten ist, ein solcher Passus ist normalerweise in einem solchen Fall Pflicht! Bei meinem Freund ist das jedenfalls so. Auch bei meinem Hausarzt ist das so der Fall bei seinen Arzthelferinnen. Das ist sogar gängige Praxis.
Natrlich gab und gibt es einen Betriebsrat - oder Personalrat, je nachdem ob Personal- oder Betriebsverfassungsgesetz gültig ist - welcher bei Insolvenzen zustimmt oder eben nicht! Aber wer sitzt denn in dem Betriebsrat? Ich habe schlichtweg vorausgesetzt, daß klar ist, daß bei einer Insolvenz der Betriebsrat im Spiel ist! Das ist ja wohl völlig Lögisch und auch entsprechend des Insolvenzgesetzes sogar geregelt!
Jetzt hast du mir immer noch nicht das Unternehmen genannt, ich würde mich gerne da mal sachkundig machen. Wäre es möglich, daß du mir die entsprechenden Daten da zugänglich machst? Per PN, wenn dir das hier zu Öffentlich ist, was ich verstehen kann.
Ja, ich war im Öffentlichen Dienst Personalrat. Und ich kann dir versichern, der Öffentliche Dienst ist teils sehr viel restriktiver mittlerweile in Personalfragen, als die Private Wirtschaft! Diese Zeiten sind schon lange vorbei! Du hängst offenbar früheren Vorstellungen nach. Sehr viele Betriebe in Öffentlicher Hand sind übrigens Wirtschaftlicher, als ihre Privaten Konkurrenzbetriebe.
Wie schon bemerkt, du scherst alles über einen Kamm. Du solltest vielleicht die Dinge mal etwas dedizierter Betrachten. Was mich angeht, habe ich die Rosarote Sonnenbrille leider schon Früh während meiner Zeit als Personalrat absetzen müssen.
So long.....
@ Marvin_X
Was willst du mit Ergebnissen von 2004? Komischerweise kommst du jetzt mit der Stiftung Warentest!
Und das eine Versicherung zahlt, wenn man die auf den Todesfall abschließt und stirbt sollte wohl so sein.
Ja eben, wieso stellst du genau dies in deinem letzten Beitrag in Frage?
Das ein Rechtstreit nach dem Tod weiter geführt wird ist auch selbstverständlich, da die Rechtsnachfolger in die Stellung des Verstorbenen eintreten.
Falsch!! Da merkt man, daß du keine Erfahrung in solchen Dingen hast. Einerseits zum Glück, denn sowas wünscht man keinem. Aber andererseits kannst du es ja nicht besser Wissen, weil du eben eine solche Erfahrung nie machen mußtest, glücklicherweise.
In meines Vaters Fall war es noch nicht mal zu einem Prozeß gekommen, als er im Sterben lag, sondern es war noch das übliche Vorgeplänkel im Gange, wobei die Gegenseite - die BRD Deutschland - sogar gegen meinen Vater vorging, weil sie wußten, daß er mit Krebs im Sterben liegt, im Glauben, daß da nichts nachkommt! Die Gewerkschaft Verdi hat sich aber der Sache angenommen weil es da um Millionen Kraftfahrer des Bundes ging, die da erhebliche Beträge verloren hätten, wenn da nichts Passiert wäre, das Ganze war ein Präzedenzfall.
Bei einer Privaten Rechtsschutzversicherung kannst du total vergessen, daß nach dem Tode noch ein Recht auf Rechtsschutz für die Hinterbliebenen besteht! Jedenfalls kenne ich keine Rechtsschutzversicherung, welche nach dem Tod des Versicherten auf die Familie übergeht. Und ich habe z. B. trotzdem eine Rechtsschutzversicherung inkl. Arbeitsrecht gehabt bis 2006, den Vertrag habe ich immer noch, sowas kannst du völlig vergessen.
Selbstverständlich prüft jedwede Versicherung als auch Gewerkschaft die Erfolgschancen, aber die Private wird eben niemals aufkommen, wenn sie zu einem nicht besonders förderlichen Ergebnis kommt, das ist bei der Gewerkschaft vollständig anders! Erst Recht wenn es um Präzedenzfälle geht! Gerade was Präzendenzfälle angeht, kannst du die Privaten Rechtsschutzversicherungen komplett vergessen! Da gibt es nicht ein Beispiel, daß eine Private Rechtsschutzversicherung bis zum BVG komplett gezahlt hätte!
Nimm doch nur mal als Beispiel den "Emily-Fall", die ersten Instanzen gingen da ja verloren. Eien Private Rechtsschutzversicherung wäre spätestens nach der 2.ten Instanz abgesprungen bzw. hätte die rechtliche Deckung verweigert! Die entsprechende Gewerkschaft hat den Fall aber bis vor das BVG gebracht obwohl die ersten Instanzen verloren gingen und das ist kein Einzelfall. Denk mal an die Buletten-Sache.
Selbstverständlich ist der Flächentarifvertrag gültig, wenn das im Arbeitsvertrag enthalten ist, ein solcher Passus ist normalerweise in einem solchen Fall Pflicht! Bei meinem Freund ist das jedenfalls so. Auch bei meinem Hausarzt ist das so der Fall bei seinen Arzthelferinnen. Das ist sogar gängige Praxis.
Natrlich gab und gibt es einen Betriebsrat - oder Personalrat, je nachdem ob Personal- oder Betriebsverfassungsgesetz gültig ist - welcher bei Insolvenzen zustimmt oder eben nicht! Aber wer sitzt denn in dem Betriebsrat? Ich habe schlichtweg vorausgesetzt, daß klar ist, daß bei einer Insolvenz der Betriebsrat im Spiel ist! Das ist ja wohl völlig Lögisch und auch entsprechend des Insolvenzgesetzes sogar geregelt!
Jetzt hast du mir immer noch nicht das Unternehmen genannt, ich würde mich gerne da mal sachkundig machen. Wäre es möglich, daß du mir die entsprechenden Daten da zugänglich machst? Per PN, wenn dir das hier zu Öffentlich ist, was ich verstehen kann.
Ja, ich war im Öffentlichen Dienst Personalrat. Und ich kann dir versichern, der Öffentliche Dienst ist teils sehr viel restriktiver mittlerweile in Personalfragen, als die Private Wirtschaft! Diese Zeiten sind schon lange vorbei! Du hängst offenbar früheren Vorstellungen nach. Sehr viele Betriebe in Öffentlicher Hand sind übrigens Wirtschaftlicher, als ihre Privaten Konkurrenzbetriebe.
Wie schon bemerkt, du scherst alles über einen Kamm. Du solltest vielleicht die Dinge mal etwas dedizierter Betrachten. Was mich angeht, habe ich die Rosarote Sonnenbrille leider schon Früh während meiner Zeit als Personalrat absetzen müssen.
So long.....
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