Fehlzeiten durch Patientenmangel!

Hallo zusammen,

@ Marvin_X

Was willst du mit Ergebnissen von 2004? Komischerweise kommst du jetzt mit der Stiftung Warentest!

Und das eine Versicherung zahlt, wenn man die auf den Todesfall abschließt und stirbt sollte wohl so sein.

Ja eben, wieso stellst du genau dies in deinem letzten Beitrag in Frage?

Das ein Rechtstreit nach dem Tod weiter geführt wird ist auch selbstverständlich, da die Rechtsnachfolger in die Stellung des Verstorbenen eintreten.

Falsch!! Da merkt man, daß du keine Erfahrung in solchen Dingen hast. Einerseits zum Glück, denn sowas wünscht man keinem. Aber andererseits kannst du es ja nicht besser Wissen, weil du eben eine solche Erfahrung nie machen mußtest, glücklicherweise.

In meines Vaters Fall war es noch nicht mal zu einem Prozeß gekommen, als er im Sterben lag, sondern es war noch das übliche Vorgeplänkel im Gange, wobei die Gegenseite - die BRD Deutschland - sogar gegen meinen Vater vorging, weil sie wußten, daß er mit Krebs im Sterben liegt, im Glauben, daß da nichts nachkommt! Die Gewerkschaft Verdi hat sich aber der Sache angenommen weil es da um Millionen Kraftfahrer des Bundes ging, die da erhebliche Beträge verloren hätten, wenn da nichts Passiert wäre, das Ganze war ein Präzedenzfall.

Bei einer Privaten Rechtsschutzversicherung kannst du total vergessen, daß nach dem Tode noch ein Recht auf Rechtsschutz für die Hinterbliebenen besteht! Jedenfalls kenne ich keine Rechtsschutzversicherung, welche nach dem Tod des Versicherten auf die Familie übergeht. Und ich habe z. B. trotzdem eine Rechtsschutzversicherung inkl. Arbeitsrecht gehabt bis 2006, den Vertrag habe ich immer noch, sowas kannst du völlig vergessen.

Selbstverständlich prüft jedwede Versicherung als auch Gewerkschaft die Erfolgschancen, aber die Private wird eben niemals aufkommen, wenn sie zu einem nicht besonders förderlichen Ergebnis kommt, das ist bei der Gewerkschaft vollständig anders! Erst Recht wenn es um Präzedenzfälle geht! Gerade was Präzendenzfälle angeht, kannst du die Privaten Rechtsschutzversicherungen komplett vergessen! Da gibt es nicht ein Beispiel, daß eine Private Rechtsschutzversicherung bis zum BVG komplett gezahlt hätte!

Nimm doch nur mal als Beispiel den "Emily-Fall", die ersten Instanzen gingen da ja verloren. Eien Private Rechtsschutzversicherung wäre spätestens nach der 2.ten Instanz abgesprungen bzw. hätte die rechtliche Deckung verweigert! Die entsprechende Gewerkschaft hat den Fall aber bis vor das BVG gebracht obwohl die ersten Instanzen verloren gingen und das ist kein Einzelfall. Denk mal an die Buletten-Sache.

Selbstverständlich ist der Flächentarifvertrag gültig, wenn das im Arbeitsvertrag enthalten ist, ein solcher Passus ist normalerweise in einem solchen Fall Pflicht! Bei meinem Freund ist das jedenfalls so. Auch bei meinem Hausarzt ist das so der Fall bei seinen Arzthelferinnen. Das ist sogar gängige Praxis.

Natrlich gab und gibt es einen Betriebsrat - oder Personalrat, je nachdem ob Personal- oder Betriebsverfassungsgesetz gültig ist - welcher bei Insolvenzen zustimmt oder eben nicht! Aber wer sitzt denn in dem Betriebsrat? Ich habe schlichtweg vorausgesetzt, daß klar ist, daß bei einer Insolvenz der Betriebsrat im Spiel ist! Das ist ja wohl völlig Lögisch und auch entsprechend des Insolvenzgesetzes sogar geregelt!

Jetzt hast du mir immer noch nicht das Unternehmen genannt, ich würde mich gerne da mal sachkundig machen. Wäre es möglich, daß du mir die entsprechenden Daten da zugänglich machst? Per PN, wenn dir das hier zu Öffentlich ist, was ich verstehen kann.

Ja, ich war im Öffentlichen Dienst Personalrat. Und ich kann dir versichern, der Öffentliche Dienst ist teils sehr viel restriktiver mittlerweile in Personalfragen, als die Private Wirtschaft! Diese Zeiten sind schon lange vorbei! Du hängst offenbar früheren Vorstellungen nach. Sehr viele Betriebe in Öffentlicher Hand sind übrigens Wirtschaftlicher, als ihre Privaten Konkurrenzbetriebe.

Wie schon bemerkt, du scherst alles über einen Kamm. Du solltest vielleicht die Dinge mal etwas dedizierter Betrachten. Was mich angeht, habe ich die Rosarote Sonnenbrille leider schon Früh während meiner Zeit als Personalrat absetzen müssen.

So long.....
 
Zuletzt bearbeitet:
@ .phil

Chef hat 2 Praxen, in einer Praxis ist eine Vorarbeiterin.
Da wo die Vorarbeiterin ist, arbeite ich.
Wegen Fehlenden Patienten, schickt sie mich früher nachhause.
( Übrigens, wenn der letzte Patient nicht kommt unentschuldigt [ also ich warte eigentlich noch auf ihn ], wird der P. ausgetragen und die zeit auch als Fehlzeit eingetragen ).

Nun sagt der Chef, ich müsse die Fehlzeiten nachholen.

Was istz daran so schwer zuverstehn?
 
Luxmann,

es hat keinen Sinn mit dir, lern mal was über Gesamtrechtsnachfolge, das man als Verdi-mitglied kein Sterbegeld bekommt weil man Mitglied ist, sondern weil man über Verdi eine Versicherung abgeschlossen hat, die man extra zu den 1% des Bruttos bezahlen darf und das Verdi dieses Versicherung einseitig kündigen darf, wenn mal als Mitglied ausscheidet. Deine Sterbegeldversicherung, kannste auch woanders abschließen.

Und jetzt ist der Flächentarifvertrag nur noch gültig wenn er im Arbeitsvertrag steht? Komisch eben war es noch eine Sache zwischen Arbeitgebrverband und Gewerkschaft.

Vergiss es, mahl deine Welt gewerkschaftsrot und finanzier den Gewerkschaftsbonzen ihre dickes Gehalt und ihre dicke Karre für 1% Lohnsteigerung, die man übrigens auch hat wenn man ausscheidet^^

Wenn du weiter diskutieren willst, bring links oder andere Beweise, dass es einen Tarifvertrag für die privaten Physiotherapeuten gibt (nicht öffentlicher Dienst) und somit IAlperI der Verdie eintritt mehr bringt als eine Rechtsschutzversicherung. Ach hab gerade gesehen, du zahlst auch 10% weniger bei manchen Musicals rolf.


Und was war mit KSchg1a, man muss auch mal dazu stehen wenn Mist sabbelt und nicht es einfach übergehen nach dem Motto, wird schon keiner merken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nach meinem Verständnis geht das überhaupt nicht.
Ich bin jetzt kein Arbeitsrechtler oder so, aber wenn du von einem Verantwortlichen nach Hause geschickt wirst, kann das doch keine Fehlzeit sein. Imho sind Fehlzeiten vom AN ausgehend (Krankheit, früher gehen, später kommen etc.). Zur Not bleibst du halt da, bis deine "normale" Arbeitszeit rum ist und lässt dich nicht nach Hause schicken. Wo kommen wir denn dahin, wenn einer dich nach Hause schickt und ein anderer die Zeiten nacharbeiten lassen will. Du hattest ja den Willen und die Möglichkeit, die volle Zeit zu arbeiten. Wenn dir die Möglichkeit vom Arbeitgeber (in dem Falle von der Vorarbeiterin) genommen wird, kannst du dafür nicht haftbar gemacht werden. Aber da kennt sich ein Rechtskundiger sicher besser aus.
 
Hallo zusammen,

@ Marvin_X

Sebstverständlich benötigt man mittlerweile eine extra Sterbeversicherung auch innerhalb einer Gewerkschaft. Wohlgemerkt mittlerweile, das war früher anders. Und auch wenn jetzt eine solche nötig ist, dieselbe ist immer noch günstiger als bei solcherartigen Privaten Versicherungen!

Du kannst offenbar nicht Lesen! Wenn der Arbeitgeber nicht im Arbeitgeberverband ist oder eben kein Flächentarifvertrag existiert - solche Branchen gibt es, z. B. Physiotherapeutische Praxen, ich hatte dir schon das Beispiel aufgezeigt mit meinem Freund der eine Praxis hat - gibt es sehr wohl Arbeitgeber, die sich einem jeweiligen Flächentarif anschließen, dies ist dann im entsprechenden Arbeitsvertrag entsprechend vermerkt.

Ich warte übrigens immer noch auf deine Angaben betreffend der von dir genannten Insolvenz. Das interessiert mich wirklich Brennend. Auf der anderen Seite, sagt es einiges über deine Sicht der Dinge aus, wenn du damit nicht herauskommst!

Mir ist vollkommen klar, daß du einer der Schnorrer bist, einer der Unsolidarischen Menschen, welche unserer Gesellschaft schlichtweg nur Schaden, kein Wunder daß die Egomanie in unserer Gesellschaft so groß geworden ist. Alleine schon deine Zeilen "für 1% Lohnsteigerung, die man übrigens auch hat wenn man ausscheidet" zeigen deinen Charakter auf!

@ WingX

Selbstverständlich ist es keine Fehlzeit wenn man wegen wneig Arbeitsaufkommen nach Hause geschickt wird. Der betreffende Arbeitgeber kann aber eines machen, er kann Kurzarbeit beantragen, das ist ja ein Instrument, welches genau wegen der Wirtschafts- bzw. Finanzkrise ausgeweitet wurde. Natürlich muß er da entsprechende Daten auf den Tisch legen damit. Das wäre jedenfalls eine Maßnahme für den Arbeitgeber.

Leider hat der Threadersteller selbst nur relativ oberflächliche Angaben gemacht, so daß eine wirliche Beurteilung doch relativ Schwierig ist. Jedenfalls eine Objektive.

So long....
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe mir jetzt nicht den ganzen Thread durch gelesen.
Aber du arbeitest nicht zufällig über eine Zeitarbeitfirma bei der Praxis?

Fals ja gilt:

§10 d) Ist die Arbeitsverhinderung unverschuldet eingetreten oder ist es dem Verleiher Vorübergehend nicht möglich, den Mitarbeiter bei einem Entleiher einzusetzen, so hat der Mitarbeiter Anspruch auf Weiterzahlung des Lohnes nach dem Lohnausfallprinzip. Bei Nichteinsatzzeiten durch den Verleiher kann der Mitarbeiter nicht verplifchtet werden, diese Zeiten nachzuarbeiten oder bezahlten bzw. unbezahlten Urlaub zu nehmen.
 
Nein, keine Zeitarbeit.
Hab ein Vertrag für 40std. die Woche.

Was hab ich den vergessen, um mich verständlich zumachen?
Fragt mich bitte...
ich weiss wirklich nicht, was ich noch andaten euch zukommen lassen sollte.:(
 
Luxmanl525 schrieb:
Hallo zusammen,

@ Marvin_X

Sebstverständlich benötigt man mittlerweile eine extra Sterbeversicherung auch innerhalb einer Gewerkschaft. Wohlgemerkt mittlerweile, das war früher anders. Und auch wenn jetzt eine solche nötig ist, dieselbe ist immer noch günstiger als bei solcherartigen Privaten Versicherungen!

Du kannst offenbar nicht Lesen! Wenn der Arbeitgeber nicht im Arbeitgeberverband ist oder eben kein Flächentarifvertrag existiert - solche Branchen gibt es, z. B. Physiotherapeutische Praxen, ich hatte dir schon das Beispiel aufgezeigt mit meinem Freund der eine Praxis hat - gibt es sehr wohl Arbeitgeber, die sich einem jeweiligen Flächentarif anschließen, dies ist dann im entsprechenden Arbeitsvertrag entsprechend vermerkt.

Ja es gibt tatsächlich Idioten die sich freiwillig im Arbeitsvertrag einen Tarifvertrag anschließen. ungefähr 0,001% aller Arbeitgeber die trariffrei sind das. Und selbst von solchen gibt es nur 0,001% die den ganzen Tarifvertrag übernehmen, die meisten übernehmen nur Bezahlungs- und Urlaubsregelungen.

Und juhu ich zahle 1% meine Bruttos um eine überflüssige Versicherung 10% billiger zubekommen.

Ich warte übrigens immer noch auf deine Angaben betreffend der von dir genannten Insolvenz. Das interessiert mich wirklich Brennend. Auf der anderen Seite, sagt es einiges über deine Sicht der Dinge aus, wenn du damit nicht herauskommst!

Mir ist vollkommen klar, daß du einer der Schnorrer bist, einer der Unsolidarischen Menschen, welche unserer Gesellschaft schlichtweg nur Schaden, kein Wunder daß die Egomanie in unserer Gesellschaft so groß geworden ist. Alleine schon deine Zeilen "für 1% Lohnsteigerung, die man übrigens auch hat wenn man ausscheidet" zeigen deinen Charakter auf!

Zur Insolvenz hatte ich alles geschrieben, must halt lesen.

Du hast dich immer noch nicht zum KSchG geäußert, zu kompliziert?

Du hast Recht, im Gegensatz zu dir sitze ich nicht im Personalrat eines öffentllichen Dienstes, wahrscheinlich von der Arbeit freigestellt und von meinen Steuergeldern bezahlt. Achne ihr seid ja so effektiv, viel besser als die Wirtschaft, dass Steuern überflüssig sind.

Ich halte 20 Familien mit meinen Kapital und meinen Wissen in Lohn und Brot, nur versuchen solche Pfollpfosten einem das Leben schwer zu machen, die auf Kosten des Staates im Personlrat sitzen.
 
Hallo miteinander,
bevor das hier jetzt in ein Pro-Contra Thread zum Thema Gewerkschaft ausartet, will ich was zum Topich beitragen:

Erhälst du jetzt einen Stundenlohn oder wirst du pauschal bezahlt. Ich denke, wenn das über Stunden läuft, kann man das ja leicht abrechnen, wobei hier ein ausführliches, offenes Gespräch mit dem Chef wohl das beste wäre. Dort könntest du wohl auch klären, ob unverschuldete Ausfallzeiten nicht z.B. 50% bezahlt werden, schließlich freut man sich ja auch mal über einen freien Nachmittag. So lange das Ganze freundlich und respektvoll geführt bringt das mehr als jetzt zu ner Gewerkschaft zu rennen. ich war während meiner Ausbildung leider in einer und ausser dem gebetmühlenartigem aufzählen ihrer Vortele, war von betriebsratseite nicht viel zu hören.
 
Bekomme Std.Lohn.
Ich werd mal mit dem Chef reden...und ihm paar Tage Urlaub als ausgleich anbieten.
 

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