Ferienjob - Steuern zurück ?

[Chefkoch] schrieb:
@globalplayer: hast du überhaupt LOHNsteuer (Kirchensteuer/Solidaritätszuschlag) gezahlt?!

Ja, hab ich. Ansonsten wäre der ganze Aufwand hier ja ziemlich umsonst. ;)


Shiro <Kamui> schrieb:
Dann unten bei "Angaben warum Du sonst nichtbeschäftigt warst" schriebst Schüler usw. rein.

Hab alles, nur wo finde ich diesen Punkt ?
 
Danke !
Wenn ich Schüler reinschreiben reicht das ja oder ?
(Schulbescheinigung lege ich bei)
 
AW: Re: Ferienjob - Steuern zurück ?

So...es ist mal wieder soweit.

Nur hab ich dummerweise gerade keine Schulbescheinigung zur Hand.
Brauch ich die überhaupt notwendigerweise oder geht das auch ohne? :confused_alt:
 
AW: Re: Ferienjob - Steuern zurück ?

ja brauchts du...
 
AW: Re: Ferienjob - Steuern zurück ?

Damn...:D

Mal schauen, ob ich das morgen am letzten Schultag noch organisiert bekomme. :D
 
AW: Re: Ferienjob - Steuern zurück ?

sollte kaum n problem sein...normalerweise haben die Sek´s n Vordruck wo nur der Name eingetragen werden muß..Stempel drauf und fertig. Isn Aufwand von max 2 Minuten...
 
AW: Re: Ferienjob - Steuern zurück ?

Jo...bisher hats eben immern paar Tage gedauert.

Heute hatte ich sie allerdings nach 2 Minuten. :D


Hab ich denn dann nun alles?

-> Hauptbogen + Anlage N
-> Schulbescheinigung
-> Lohnsteuerkarte 2005
(die allerdings hinten vom Arbeitgeber nicht ausgefüllt wurde, da dieser die Daten elektronsich übermittelt, hab allerdings noch in einem extra Brief, die übermittelten Daten zugesandt bekommen, muss ich diesen dazu legen, oder reicht die Lohnsteuerkarte?)
 
Jup, sollte alles dabei sein!

Viel Spaß mit der Kohle :lol:
 
Hiho, hab zu dem Thema mal ne Frage.

Welches Formular von meinem Finanzamt hier muss ich ausfüllen um Lohnsteuer zurück zu bekommen. Am Liebsten würde ich nur kurz den Betrag eintragen, Name unso, dann die Lohnsteuerkarte beipacken und vielleicht noch die beiden Gehaltsabrechnungen. Sind dann insgesamt so 120€.

Aber ich weiß eben nicht, welches Formular ich da wählen muss.
 
Ich grabe meinen alten Thread nochmal aus für eine ähnlich gelagerte Frage.

Was bedeutet es, wenn gesagt wird "diese und jene Kosten sind (aus welchen Gründen auch immer) steuerlich absetzbar"?

Ist damit die Mehrwertsteuer gemeint? Oder auf was bezieht sich das?
 
Das liegt immer daran welche Kosten Du meinst und für wen sie steuerlich absetzbar sind. Als Endverbraucher kannst Du die MwSt nicht absetzen, nur als Unternehmer, der verwaltet nur die Steuer für den Staat, nimmt sie ein und gibt sie weiter, ist also für Unternehmer ein durchlaufender Posten, mit den MwSt-Einnahmen von 19% verrechnet er seine bereits gezahlten MwSt/UST-Aufwendungen, den Rest gibt er weiter ans FA. Steuerlich absetzbar sind z.B. für Unternehmen, Anschaffungen die für die Firma sind und über einen bestimmten Zeitraum abgesetzt werden. Also Unternehmer kauft PC fürs Büro, wird als Wirtschaftsgut in die Firma eingebracht und über eine Zeitraum von XX Jahren abgeschrieben, bis der Restwert dann auf 1€ steht. Somit hat er die Kosten für den PC abgesetzt, wenn er den PC nun für 100€ verkauft, weil er einen Neuen kauft, muss er den erzielten Mehr-Preis von 99€ allerdings wieder versteuern. Leider ist es lange her, das ich das in der Schule durchgenommen habe, aber so ungefähr läuft das ab.
 
Zuletzt bearbeitet:
"Steuerlich absetzbar" bedeutet schlicht und einfach, daß die entstandenen Aufwendungen steuermindernd geltend gemacht werden können, sie werden also vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Mit der Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer hat das überhaupt nichts zu tun, diese ist nur in besonderen Fällen steuerlich absetzbar, im Regelfall gehört sie entweder gar nicht zu den Aufwendungen (vorsteuerberechtigte Personen) oder sind irrelevant (nicht vorsteuerberechtigte Personen).

greetings, Keita
 
Hier mal ein Beispiel, um das deutlicher zu machen:

Du hast in einem Jahr 20.000,- € verdient.

Dafür müsstest du jetzt Steuern zahlen.

Hast du allerdings etwas für 200,- € gekauft, das zu "von der Steuer absetzen" kannst, so sind es nur noch 19.800,- € die als Einnahme zählen.
 
Das wäre schön, wenn es so einfach wäre. Du musst als erstes mal unterscheiden, das nicht alles was Du kaufst auch steuerlich absetzbar ist. Absetzbar ist z.B. Berufsbekleidung, die Du für die Arbeit benötigst oder wenn Du LKW Fahrer bist, den Führerschein den Du dazu benötigst, Beiträge zur Gewerkschaft, Spenden an Parteien/ähnliches, Vorsorgeaufwendungen, usw. Dann muss aber erst mal die Pauschale überschritten werden, die bei jedem Steuerzahler angerechnet wird, Werbungskosten und Sonderausgaben. Erst wenn die Pauschalen überschritten werden (Nachweise sammeln), kannst Du auch etwas ansetzen, was dann vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird. Meistens ist man mit den Pauschalen schon gut bedient, man muss schon viele Ausgaben haben um darüber zu liegen.
 
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