Steuersoftware für 4 Jahre zurück liegendes Kalenderjahr

Schmart1

Cadet 2nd Year
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Kurz zu meinen Umständen:
Bin 2015 geschieden worden, also wieder in Steuerklasse I gekommen. Unterhalt zahle ich seitdem nur an meinen studierenden Sohn. Ansonsten war ich bis Okt. 2022 Angestellter mit einem 20 km Arbeitsweg (eine Richtung) und ohne besondere Absetzmöglichkeiten (also z. B. Arbeitszimmer oder Arbeitsmittel), da alles vom Arbeitgeber gestellt wurde. Vorher machte ich zudem 4 Jahre lang Altersteilzeit (ATZ) mit Reduktion auf 50 % nach dem Blockmodell, d. h. 2019 - 2020 100 % Arbeitsleistung, 2021 - 2022 0 % Arbeitsleistung, aber gleiches Gehalt in den 4 Jahren.

In der Zeit ab der Scheidung KONNTE ich eine Steuererklärung machen, MUSSTE aber nicht. Ich habe auch keine mehr gemacht (was sicherlich ein Fehler war, aber das ist ein anderes Problem). Nun MUSS ich für 2022 wieder eine machen, da ich zu November in Altersrente gegangen bin. Allerdings wäre ich vorher auch schon erklärungspflichtig gewesen, da ich für die ATZ steuerpflichtige Zusatzleistungen bezogen habe. Das habe ich aber erst heute zufällig erfahren! Das Finanzamt hat das wohl noch nicht bemerkt und würde ansonsten sicherlich eine Nachzahlung fordern.

Ich will also, um reinen Tisch zu machen, jetzt in 2023 erst einmal einer Erklärung für 2019 machen (ich kann mich nur maximal 4 Jahre zurück erklären). Ich habe zwar schon mit Elster-Formular gearbeitet und bin auch bestimmt steuerlich keine "schwerer" Fall, trotzdem dachte ich, nun mal eine Steuersoftware zu versuchen, die mir die Erklärung bzw. das Verständnis derselben durch Zusatzhinweise irgendwie erleichtert.

Meine Frage dazu:
Gibt es (gute) aktuelle Steuersoftware, die auch die vergangenen Jahre (also zurück bis 2019) abdeckt, oder muss ich die speziellen älteren Versionen (hier also erst einmal die 2019er) einer solchen Software noch irgendwo auftreiben?
Sind so alte Versionen eigentlich noch problemlos zu finden - und falls "ja" wo?

Danke für jeden Tipp!
 
Hallo Schmart1,
eine Software die auch vergangene Jahre umfasst ist mir nicht bekannt. Ich nutze seit Jahren Wiso Steuerstart und bin damit sehr zufrieden als jemand, der auch nicht sonderlich schwierig ist und sich nicht mit den jährlichen Änderungen befasst.

Die älteren Versionen bekommst du bspw. günstig auf eBay.

Bedenke jedoch, dass nach einer gewissen Zeit sozusagen Strafgebühren (pro Monat?) anfallen aufgrund der verstrichenen Abgabefrist.
Ich würde daher an deiner Stelle erst einmal Wiso Steuerstart 2020 (für das Steuerjahr 2019) kaufen und schauen wie das Ergebnis ausfällt. Solltest du nachzahlen müssen, kannst du abschätzen, ob sich die nachfolgenden Jahre überhaupt lohnen.

Es gibt übrigens auch von Lidl und Aldi Steuersoftware die auf das Know-How von Wiso zurückgreifen soll und nochmals günstiger ist. Damit habe ich jedoch keinerlei Erfahrungen gesammelt. Ich weiß nur dass die Profile untereinander nicht kompatibel sein sollen.
 
https://www.steuer-web.de/testen
Kannst deine daten einfach mal eingeben, und schauen was heraus kommt.

alle wollen jährlich bezahlt werden, da sie ja auch jährlich anpassungen an die neuen Gesetzte machen müssen. Die alten Jahre findest eigentlich auch immer.
 
Danke für die Tipps!

Arion schrieb:
Bedenke jedoch, dass nach einer gewissen Zeit sozusagen Strafgebühren (pro Monat?) anfallen aufgrund der verstrichenen Abgabefrist.
Ich würde daher an deiner Stelle erst einmal Wiso Steuerstart 2020 (für das Steuerjahr 2019) kaufen und schauen wie das Ergebnis ausfällt. Solltest du nachzahlen müssen, kannst du abschätzen, ob sich die nachfolgenden Jahre überhaupt lohnen.
Das wäre natürlich ein Spiel mit dem Feuer. Denn je später ich dann z. B. vom FA aufgefordert werde, die Jahre nachzuerklären (das dürfen die bis 10 Jahre zurück tun!), um so mehr wachsen bei Nachzahlungen, die sehr wahrscheinlich sind, die ggf. zu zahlenden Verzugszinsen.

Zudem kann ich plötzliche negative Überraschungen, was meine Rücklagen angeht, in den nächsten beiden Jahren nicht gebrauchen, da ich meinen Sohn evtl. noch unterstützen möchte. Und dafür benötige ich eigentlich Planungssicherheit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Geh zu nem Steuerhilfeverein und lass dich beraten was du machen sollst.

Wie gesagt, kann an einfach die alten Steuersoftware Versionen nehmen. Ich meine ich habe daheim noch bis 16 oder so alle rumliegen.

Aber lass dich zuerst beraten!
 
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Das was Sky sagt. Kostet nicht viel und da hast du dann eine korrekte Beratung. Ich verstehe nicht wieso so viele das selber machen, ich komme bei z.b. der vlh immer mit mehr raus, als wenn ich das mit einer 10€ Software mache. Die holen auch dann noch was raus, wenn du selber denkst da geht gar nichts mehr.
 
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Schmart1 schrieb:
Das Finanzamt hat das wohl noch nicht bemerkt und würde ansonsten sicherlich eine Nachzahlung fordern.
Das Finanzamt kann das 10 Jahre rückwirkend.
Hat mich vor ~3 Jahren eine fette Stange Geld gekostet, denn das Finanzamt durfte noch satte 6%(?) Zinsen p.a. abrechnen. Ich glaube mittlerweile ist der Zins mit 1,5% deutlich geringer, aber rückwirkend müssten für die jeweiligen Jahre weiterhin 6% gelten.
https://www.computerbase.de/forum/t...klaerung-2011-muss-ich.1860653/#post-22914451
Konsultiere unbedingt einen Steuerberater/Steuerhilfe bezüglich dieser Jahre.
 
h00bi schrieb:
Das Finanzamt kann das 10 Jahre rückwirkend.
Danke, das weiß ich. Habe ich auch in meinem letzten Beitrag geschrieben.
h00bi schrieb:
Konsultiere unbedingt einen Steuerberater/Steuerhilfe bezüglich dieser Jahre.
Habe eine mir bekannte Dame aus einem Steuerhilfeverein befragt.

Die hat mich ja darauf hingewiesen, dass die "Lohnersatzleistungen", die ich während der ATZ zusätzlich zum normalen Gehalt erhielt, steuerpflichtig seien, der Arbeitgeber für diesen Teil keine Steuer abgeführt hat und ich daher seit dem Eintritt in die ATZ erklärungspflichtig gewesen wäre. Darauf hatte mich natürlich vorsichtshalber niemand hingewiesen! 😠

Ihr Tipp war, da ich ja freiwillig 4 Jahre zurück eine Erklärung abgeben kann, dies mit 2019, in dem meine ATZ startete, beginnend nachzuholen, weil mich sowieso irgendwann der Forderung des Finanzamts nach Erklärungen für die vergangenen 4 Jahre ereilen würde.

Sie selbst hat in ihrem Büro z. Zt. Land unter und in anderen sieht es auch nicht anders auch. Da ich aber kein komplizierter Fall bin, meinte sie, dass ich diese Erklärungen auch selbst anfertigen könne und gab mir noch 2, 3 Tipps mit (Anlage Kind wegen der Unterhaltsleistungen an meinen Sohn, Anteil einer Rechtsschutzversicherung der den Beruf betrifft, Fahrtkosten, Gewerkschaftsbeitrag, Schornsteinfeger (haushaltsnahe Dienstleistungen), was ich aber alles, bis auf die Rechtsschutzsache, schon kannte - das wär's dann aber auch schon.

Und ich habe mir jetzt für 2019 das "WISO Steuerstart 2020" für ca. 15 € besorgt. Ich hoffe ja, dass das übersichtlicher ist, als Elster. Da habe ich erst nach ca. 1 Std. bemerkt, dass ich die Zeile 15 aus der elektr. Lohnsteuerbescheinigung zwei Seiten weiter eintragen musste, weil ich an einer Stelle hängengeblieben war, wo der Betrag dieser Zeile unter ganz anderen Voraussetzungen eingetragen werden sollte.

Jetzt geht's auf Belegsuche ...
 
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Scythe1988 schrieb:
Ich verstehe nicht wieso so viele das selber machen

Ich suche schon länger nach einem Steuerberater für Einkommensteuererklärung. Hab mit mehreren telefoniert und alle meinten ich soll das selber machen. Die haben für die "einfachen" Fälle gerade keine Zeit, da mit Corona viel Arbeit bei gewerblichen Kunden angefallen ist und das besser bezahlt wird.
 
hallo7 schrieb:
Hab mit mehreren telefoniert und alle meinten ich soll das selber machen.
Das kann ich bestätigen (siehe meinen vorherigen Beitrag). Die sind alle mehr als ausgelastet - auch mit den Grundsteuererklärungen, die ja bis Ende Januar abgegeben sein müssen ...
 
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