Fernabsatzgesetz/defekte Ware: Portokostenrückerstattung?

M

Mr. Snoot

Gast
Hio,

muss der Händler die Portokosten zurückerstatten, die ich bei der Bestellung gezahlt habe?

Es geht mir nicht um die Portokosten, die ich evtl. für das Zurücksenden zahlen müsste.

Wie sieht das beim Fernabsatzgesetz aus, und wie bei einem defekten Artikel, den man zurückschickt aber nicht ersetzt haben will, sondern eben das Geld zurück?
 
Hier solltest Du alles finden was Du suchst:
http://www.fernabsatzgesetz.de/

Auf den ersten Blick sehe ich nicht, dass der Händler Dir die Portokosten zurückerstatten müsste. Du musst dem Versender auch erst zwei Nachbesserungsversuche eingestehen, bevor Du vom Kaufvertrag zurücktreten kannst aufgrund von Mängel an der Beschaffenheit der Ware. Du kannst auch einfach so zurücktreten, dann darf der Händler dich aber auch für das Rücksendeporto zur Kasse bitten, sofern ich das Gesetz richtig verstanden habe. Also warte lieber noch ab, was andere sagen :) Bei einer Rücksendung wegen Mängeln ist der Händler aber verpflichtet, die Porto-Kosten zu tragen.
 
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