Fernabsatzgesetz, frage ...

Bullz

Commander
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Okt. 2008
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Also ich habe vor mir um 110 euro ein 2.1 Set für meine Wohnung zu kaufen. Wie das mit Boxen ist kann man nie wissen wie sie sich effektiv in dem Raum anhören werden. Das ist eine reine Wissenschaft etc

Jetzt habe ich einem Shop angeschrieben ob ich eventuell bei nicht gefallen mein Geld zurückbekomme. Würde die Dinger sauber auspacken, schnell testen. Da passiert kein Kratzer oder sonst was...

Er meinte das er 20 euro abziehen muss, okay ich verstehe ihn, er muss das wieder verkaufen...

Wenn ich aber auf die AGBs klicke die auf der Homepage fett stehen das

Die Kurze Edition
2 Wochen Rücktrittsrecht, und er mir nur was abziehen darf für " Mängel " abziehen darf.

Ich komme mir jetzt ein wenig verarscht vor. Entweder er erfüllt es, so wie es auf der Homepage steht, oder er ändert es einfach ab, oder er macht seinen Laden zu wenn er nicht zu dem stehen kann was er niederschreibt.

Habe ich irgendetwas vergessen und ich bin im Unrecht ?
 
Ob die abziehen dürfen, wie viel die abziehen dürfen etc. is ne schwierige Frage, da gibts soweit ich weiß keine festen regeln.
Möglichkeit: Schau ob die genau die Boxen, oder andere bei Amazon.de findest. Sollten se nicht gefallen hast du da keine Probleme, Amazon erstatte ohne Abzüge den kompletten Kaufpreis.
 
Ich würde jetzt nicht mehr bei diesem Laden kaufen, weil die sich jetzt denken könnten, dass die jemanden vor sich haben, den sie veräppeln könnten.
Das FAG ist dafür da, dass man die Ware so testen kann. Ein Warentest zu Hause verursacht per se natürlich keine Mängel am Gerät (außer du kaufst dir online was zu essen, beißst ab und schickst es zurück ;)).

Du kannst das 2.1 Set natürlich auspacken (ohne die Verpackung zu vernichten), anschließen, testen und bei Nichtgefallen wieder einpacken, zurückschicken, damit vom KV zurücktreten und die ganze Summe zurückerstattet bekommen.
 
bin nun immer noch nicht schlauer ? Ist das Regelkomform was dieser Shop machen will oder nicht ? ich kaufe nicht bei ihm mir gehts ums Prinzip. Wenn mir der Gesetzgeber das Recht verschaft meine Ware zurückzugeben und dafür 100 % des Kaufpreises zurückbekommen, das soll er sich gefälligst dran halten oder den Shop zumachen... das regt mich echt ein wenig auf. Wenn ich zu schnell fahre darf ich auch meine Strafe zahlen und kann nicht nebenher 20 euro abziehen wegen " einfach so "
 
Er zieht ja nicht X % "einfach so" ab, sondern weil er das Gerät dann eben nicht mehr für 100 %, sondern nur noch für 100 - X % verkaufen kann.

Wenn dir das nicht gefällt, musst du das Gerät im Laden vor Ort anschauen - viel mehr als anschauen sollst du bei bestellten Teilen aus dem Internet eben auch nicht machen; das Fernabsatzgesetz ist nicht dazu da, die Ware 14 Tage testen zu können.

Ein Mangel ist halt auch, dass das Gerät dann nicht mehr originalverpackt ist, und wer weiß, was du alles damit angestellt hast.
 
Ja Mr. Snoot, das war der Hintergedanke des Gesetzgebers: Er wollte dem Kunden, der quasi die Katze im Sack kauft, eine Möglichkeit geben, den Kaufvertrag problemlos rückgängig zu machen.

Das Öffnen einer Verpackung, das Anschließen eines Geräts und das 'übliche' Testen stellt definitiv keinen Mangel dar.
Wobei das wohl kaum jemand macht.
Vielleicht nicht bei Hardware, wo man sich stundenlang drüber schlau gemacht hat. Aber wenn du Klamotten oder ähnliches kaufst, haben wir genau diesen Fall. Bonprix z.B. gibt so eine Art Gutschein über 3€ für jede nicht zurückgeschickte Bestellung aus, damit der Kunde sich mit dem anprobieren & kostenlosen zurückschicken etwas zurückhält.

Aber das ist sicher eine Mentalitätseinstellung des Händlers. Kleidung ist in billigen Folien eingepackt, die der Händler einfach austauschen kann. Markenhardware im eigenen Karton, aufgerissen vom Kunden, ist da natürlich etwas anderes. Juristisch kann man vielleicht sagen, dass der Karton als Zubehör zum Produkt gehört und ein Mangel daran vielleicht ein Mangel am Produkt selber darstellt, aber da bin ich mir nicht sicher. Aber alle Verpackungen, die ich bislang gesehen habe, ließen sich bis auf das Schutzsiegel problemlos öffnen und schließen. Und wenn das Siegel zerbrochen ist, ist das das Problem des Händlers, klar.

Und hier geht auch oft nur um Beträge, wo der Anwalt nicht lohnt. Wenn man bei jeder Rücksendung 10% abzieht, kann noch etwas mehr gefahrlosen Profit machen. Daher sollte man solche Fälle auch immer sofort in irgendeinem Forum bekanntgeben, damit so ein Händler gemieden werden kann.
 
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