Fernsehkauf bei Real und Rückgabe

Ribery88 schrieb:
Umtausch in dem Fall kann auch BARGELD sein,
Was entsprechend nicht als "Umtausch", sondern als "Rückgabe" zu bezeichnen ist.
Das will jetzt hier schon noch geklärt haben. Ich frage morgen jemand der sich damit auskennt.

Ribery88 schrieb:
Umtausch bedeutet nicht gleich, dass die Ware in eine andere Ware umgetauscht werden MUSS.
Für mich schon, wozu gibt es sonst die Begriffe Umtausch und Rückgabe? Da könnte man ja gleich alles in einen Topf werfen. Ich weiß es nicht genau, aber das ist einfach meine logische Schlussfolgerung. Wie gesagt, ich frage morgen eine Wirtschaftslehrerin. Die sollte es ja wissen. Im Netz, findet man dazu leider auch nur 2 paar Schuhe.
 
Die Formulierung wird so gewählt worden sein, um Abstand zu den verbissensten Kunden zu halten. Denn Real wird wissen was sie dürfen. Leider wissen das die Verkäufer nicht so oft (besonders die Schlaumeier), aber man kann schliesslich um das gewünschte bitten.
 
ekin06 schrieb:
Was entsprechend nicht als "Umtausch", sondern als "Rückgabe" zu bezeichnen ist.
Das will jetzt hier schon noch geklärt haben. Ich frage morgen jemand der sich damit auskennt.

Für mich schon, wozu gibt es sonst die Begriffe Umtausch und Rückgabe? Da könnte man ja gleich alles in einen Topf werfen. Ich weiß es nicht genau.


Wo steht denn drin, dass Umtausch in Ware sein MUSS, genau hier liegt der springende Punkt....Umtausch in Bargeld geht doch auch?!

Ich tausche die Ware gegen Bargeld aus.....UMTAUSCH
 
Ein "Umtausch" in Bargeld ist bei Nicht-Online Läden reine Kulanz, erst wenn die Nachbesserung fehlschlägt kann man sein Geld zurückerhalten.

Diese freiwilligen Rücknahmen bleiben freiwillig, es muss kein Geld ausgezahlt werden, es dürfen Gutscheine sein - alles andere wäre auch blöd vom Unternehmen.
 
In der Regel wird das beworbene Rückgabe- oder Umtauschrecht Vertragsbestandteil und damit hat der Kunde dann auch das Recht, die Kaufsache zurückzugeben bzw. umzutauschen.
 
Dieses freiwillig eingeräumte 'Recht' kann aber auf eine Auszahlung in Form eines Gutscheins beschränkt werden, Bargeld ist nicht zwingend die Folge. Auch wenn dieses freiwillig eingeräumte Rückgabe mit dem Kaufvertrag bestandteil des KV wird, muss dennoch kein Bargeld fließen.
 
^^
Ach was! :D
Aber welcher Laden wird schon vorab vereinbaren, das Bargeld ausgezahlt wird, bzw. wenn nichts vereinbart wird, kann Bargeldauszahlung abgelehnt werden.
 
Es muss nicht explizit vereinbart sein, denn Erklärungen sind im Zweifel auszulegen, §§ 133, 157 BGB.

"Umtausch
Umtausch ohne Wenn und Aber: Da machen Sie garantiert nichts falsch. Sollte Ihnen ein
bei uns gekaufter Artikel nicht gefallen, können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen zurückgeben.
Wir tauschen um. Ohne Wenn und Aber."

Im Wege der Auslegung würde ich bsw. bei einer solchen Formulierung zu dem Ergebnis kommen, dass dort nur der Rücktausch gegen Geld in Frage kommen kann.

Letztlich ging es mir nur darum zu zeigen, dass sich ein Verkäufer bei seinen Zusagen an diesen festhalten lassen muss und nicht etwa nach eigenem Ermessen verfahren kann.
 
Doc Foster schrieb:
..."Umtausch
Umtausch ohne Wenn und Aber: Da machen Sie garantiert nichts falsch. Sollte Ihnen ein
bei uns gekaufter Artikel nicht gefallen, können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen zurückgeben.
Wir tauschen um. Ohne Wenn und Aber."....

Ohne wenn und aber - wo ist da das Versprechen nach Geld zurück? Es gibt einem Umtausch, aber noch lange kein Geld. Diesen feinen Unterschied solltest du beachten. Dort steht, wir tauschen um, nicht "sie kriegen ihr Geld zurück.

Auslegung im Zweifel? Es gibt keinen Zweifel, weil sie sagen "wir tauschen um", nicht "wir nehmen zurück". Auslegung ist keine Sache von "ich denke mir mal aus was mir am besten passt und was ich will".

Umtausch ist keine Rückgabe oder Rückabwicklung eines Kaufvertrages, Geld zurück ist reine Kulanz, auch bei einem Umtausch.

http://de.wikipedia.org/wiki/Umtausch

Ein Geld zurück gibt es hiernach bei mangelhafter Ware, nicht bei einwandfreier. Geld zurück ist ein Rücktritt, kein Umtausch. Wenn du schon mit Paragraphen kommst, könntest du wenigstens mal den Begriff Umtausch nachschlagen.


http://www.test.de/themen/steuern-r...-fuer-Kaeufer-und-Verkaeufer-1609347-1610398/
Versprechen ist Gesetz

Was der Händler in der Werbung verspricht, wird dann quasi zum Gesetz. Beispiel: Wenn im Laden Schilder hängen mit dem Hinweis „2-Wochen-Geld-zurück“, muss der Händler das auch einlösen, wenn der Kunde den Umtausch wünscht. Hat der Händler dagegen nur einen Gutschein versprochen, muss er beim Umtausch kein Bargeld erstatten. Die Bedingungen für den Umtausch sind Verhandlungssache. Was der Händler dabei anbietet, muss er später auch halten. Ist nichts vereinbart, kann der Kunde nur auf den guten Willen des Händlers hoffen.

Ohne wenn und aber ist kein Versprechen "Geld zurück", sonder lediglich auf ein anderen Produkt im Tausch.
 
Und ich frag noch einmal:

Was ist eigentlich draus geworden. War er im Laden und für unsere Klugscheißer hier ist es interessant was er nun bekommen hat.
 
Feuerferkel schrieb:
...War er im Laden und für unsere Klugscheißer hier ist es interessant was er nun bekommen hat.

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, weil unsere Diskussion ins allgemeine und nicht mehr direkt auf den Shop angewandt wurde, hättest du gemerkt beim lesen, soviel zum Klugscheißer :D
 
Doc Foster schrieb:
"Umtausch
Umtausch ohne Wenn und Aber: Da machen Sie garantiert nichts falsch. Sollte Ihnen ein
bei uns gekaufter Artikel nicht gefallen, können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen zurückgeben.
Wir tauschen um. Ohne Wenn und Aber."

Im Wege der Auslegung würde ich bsw. bei einer solchen Formulierung zu dem Ergebnis kommen, dass dort nur der Rücktausch gegen Geld in Frage kommen kann.

@Fu Manchu

Hier könnte man, das zurückgeben auch als Rückgabe deuten, somit wären wir wieder bei der Ausgangslage...Umtausch kann auch unter Umständen Geld zurück sein...
Umtausch heißt aber nicht, dass der Kunde nur gegen Ware sein "Umtauschrecht" in Anspruch nehmen kann....
 
Fu Manchu schrieb:
weil unsere Diskussion ins allgemeine

Das hilft aber weder dem Fragesteller noch seinem Bekannten weiter und dient nur eurer Selbstbeweihräucherung.
 
^^
es dient der allgemeinen Information und evtl dem nächsten, der einen solchen Beitrag eröffen möchte. Denn das ist hier beileibe nicht der erste, der diese Frage stellt. Und wohl auch nicht der letzte.
 
Bekannter hat sein Fall geschildert und da das TV sowieso im Lager stand wurde das Geld problemlos erstattet.
 
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