drago-museweni
Admiral Pro
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Finde ich super das sie diesem Wahnsinn der Musikindustrie einen Dämpfer verpasst haben, so ein Admim/Anbieter kann ja schließlich nichts dafür was die Leute hochladen, und tauschen.
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Bueller schrieb:Das bedeutet also, dass die Strafbarkeit davon abhängt, was Google anzeigt. Seit wann ist denn das Verhalten eines Dritten relevant für die Strafbarkeit eigenen Verhaltens?
Nach der Logik dieses Urteils wäre auch das kein eigenes Anbieten, sondern nur Auflisten, kein zu eigen machen.
Nur weil das Produkt schlecht ist gibt das niemandem das Recht Musik oder was auch immer zu kopieren. Oder darf ich ruhigen Gewissens nen Opel klauen, weil ich Opel scheiße finde, und sowieso nie einen gekauft hätte?eikira schrieb:müssen sie halt mal wieder echte stars schaffen mit richtiger musik und guten filmen die auch halten. und nicht alle 3 monate nen möchtegern idol aus dem boden spriessen lassen
Bueller schrieb:Ich bin anderer Meinung und würde bei einer bewussten Verlinkung eine Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung sehen ...
Quelle: ComputerbaseRapidshare schrieb:Überdies könne über Filter und Abuse-Mitarbeiter gar nicht sichergestellt werden, urheberrechtlich geschütztes Material bei einem Rechtskonflikt auch zu erkennen. Weder auf der technischen noch auf der rechtlichen Seite sei dies bisher möglich. Selbst wenn Daten, deren Urheberrechte geschützt sind, entdeckt wird, könne nicht sichergestellt werden, dass es sich bei dem Upload nicht um eine Privatkopie im Sinne des § 53 des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz – UrhG) handele.
Der Vorwurf, der den meisten hier jedoch zu machen ist, ist, dass sie blind jubeln, weil ihnen das Ergebnis gefällt, sie aber gar nicht bedenken, was dieses Urteil auch für andere Fälle bedeuten könnte.
trabifant schrieb:Es ist nun mal bereits bestätigt, dass sogenannte Raubkopierer mehr CDs kaufen als Otto-Normalverbraucher.
rockys82 schrieb:Der letzte Satz ist der beste!
"Eine Revision gegen das Urteil ist nicht möglich."
Ein richtiger tritt in den Arsch der Musikindustrie und Ihre veraltenden methoden...
Bueller schrieb:... hochwahrscheinlich ... nahezu ...
Wer eine Website betreibt, die allein zum Ziel hat, darüber geschützte Werke anzupreisen, darf sich nicht wundern, wenn das als Beihilfe geahndet wird.
Feuchte Waldfee schrieb:Nur weil das Produkt schlecht ist gibt das niemandem das Recht Musik oder was auch immer zu kopieren. Oder darf ich ruhigen Gewissens nen Opel klauen, weil ich Opel scheiße finde, und sowieso nie einen gekauft hätte?
Klauen darf ich den natürlich nicht. Ich könnte den nachbauen, gemeinsam mit Familie und freunden nutzen. Nur gewerblich verkaufen dürfte ich nicht...
Folgt man der Argumentation des OLG, so muss man zukünftig im Zweifelsfalle vor jeder Verlinkung alle auf der Seite abgebildeten Personen um ihre Erlaubnis bitten.
The study estimates that 12 additional P2P downloads per month increases music purchasing by 0.44 CDs per year.
When viewed in the aggreggate (ie. the entire Canadian population), there is no direct relationship between P2P file sharing and CD purchases in Canada.