News Filesharing-Prozess: OiNK-Gründer freigesprochen

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Finde ich super das sie diesem Wahnsinn der Musikindustrie einen Dämpfer verpasst haben, so ein Admim/Anbieter kann ja schließlich nichts dafür was die Leute hochladen, und tauschen.
 
Bueller schrieb:
Das bedeutet also, dass die Strafbarkeit davon abhängt, was Google anzeigt. Seit wann ist denn das Verhalten eines Dritten relevant für die Strafbarkeit eigenen Verhaltens?

Das hab ich nicht gesagt. Mir ist schon klar was du sagen wolltest, nur war das Beispiel mit Google nicht passend.

Nach der Logik dieses Urteils wäre auch das kein eigenes Anbieten, sondern nur Auflisten, kein zu eigen machen.

Korrekt. Und ich persönlich kann das sogar nachvollziehen. Das Bereitstellen eines Linkes zu einem Link (etc.) der wiederum zu illegalem Material führt, kann nicht strafbar sein. Es gab doch mal den Fall, wo ein Blogger angeklagt wurde, pornographisches Material zu verbreiten, weil er per Link zu Wikileaks verwiesen hat und diese widerum auf eine Linkliste zu gesperrten Seiten in (ich glaube es war) Australien. Da merkt man doch erst wie absurd sowas werden kann. :freak:

Die Bereitstellung von Links kann nicht strafbar sein, weil man ab einem gewissen Grad der Verlinkung den Inhalt nicht mehr kontrollieren kann. Das fängt bei Torrentseiten an, hat man mittlerweile auch gegen Oneclickhoster begriffen und hört bei Google auf.

Ps: Und das hat bei mir mit Anti-/Symathie für irgendetwas nichts zu tun, sondern ist einfach logisch gesehen idiotisch.
 
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Vor allem um nochmal wieder auf diese Ladenvergleichsgeschit zu kommen... Dei MI interssiert es herzlich wenig wenn die CD aus dem Laden geklaut wird, bezahlt wurde sie schon vom Ladeninhaber, also ob die CD nun gekauft oder geklaut wird, die MI verdeint daran, schon allein darum hinkt dieser Verlgeich gewaltig, mal ganz davon abgesehen das ein Diebstahl oder Raub juristisch ganz anders definiert ist als kopieren, naja das aktuelle Urherberrecht ist eh nicht das gelbe vom Ei, schon der Name stimmt so nicht ganz, denn egal wer das Vertriebsrecht an dem Stück "geistigem Eigentum" ist,
der Urheber bleibt immer der Künstler selber und keine Firma oder GEMA oder sonst wer, die sind höchstens Vertreiber des Eigentums, soviel zur Wort-Klugscheisserei meinserseits ;)
 
@kopi80

Du denkst immerhin das Urteil konsequent zu Ende, bist dir bewusst, dass eine Verlinkung auch auf andere Inhalte führen kann als harmlose Musik. Ich bin anderer Meinung und würde bei einer bewussten Verlinkung eine Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung sehen, aber auch ich bin kein Jurist. Darüber kann man sicherlich trefflich streiten und die unterschiedlichen Meinungen der Justiz bestätigen, dass es so einfach eben nicht ist.

Der Vorwurf, der den meisten hier jedoch zu machen ist, ist, dass sie blind jubeln, weil ihnen das Ergebnis gefällt, sie aber gar nicht bedenken, was dieses Urteil auch für andere Fälle bedeuten könnte.
 
eikira schrieb:
müssen sie halt mal wieder echte stars schaffen mit richtiger musik und guten filmen die auch halten. und nicht alle 3 monate nen möchtegern idol aus dem boden spriessen lassen
Nur weil das Produkt schlecht ist gibt das niemandem das Recht Musik oder was auch immer zu kopieren. Oder darf ich ruhigen Gewissens nen Opel klauen, weil ich Opel scheiße finde, und sowieso nie einen gekauft hätte?

Wer das Produkt nicht will, braucht es erst recht nicht klauen/kopieren. Wer es haben will, soll dafür bezahlen. So einfach ist das.

Und von wegen "Gute Musik würde man auch kaufen"; solange es etwas umsonst gibt, wird auch niemand dafür bezahlen. Selbst wenn die Musik bei iTunes & Co. nur noch die Hälfte kosten würde, würde weiterhin kopiert werden. Wenn die Preise sinken wird als nächstes Argument vermutlich die schlechte Qualität als Grund zur Raubkopie angegeben.
 
Bueller schrieb:
Ich bin anderer Meinung und würde bei einer bewussten Verlinkung eine Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung sehen ...

Nun versuche aber mal die bewusste Verlinkung (juristisch nennt sich das glaub ich Vorsatz) zu beweisen. Das setzte voraus, der Betreiber würde jeden Inhalt jedes Links kennen (Konjunktiv). Das dies technisch aber gar nich realisierbar ist, sollte klar sein. Wenn am Tag ca. 40 Links auf der Seite gepostet würden -was bei Torrentseiten eher wenig ist-, dann müsste man alle 40 Inhalte runterladen und überprüfen (das kann schnell mal in den Terabytebereich gehen). Dass dieser Aufwand auch speziell für Oneclickhoster niemals zu bewerkstelligen ist, hatte ich ja bereits erwähnt.

Rapidshare schrieb:
Überdies könne über Filter und Abuse-Mitarbeiter gar nicht sichergestellt werden, urheberrechtlich geschütztes Material bei einem Rechtskonflikt auch zu erkennen. Weder auf der technischen noch auf der rechtlichen Seite sei dies bisher möglich. Selbst wenn Daten, deren Urheberrechte geschützt sind, entdeckt wird, könne nicht sichergestellt werden, dass es sich bei dem Upload nicht um eine Privatkopie im Sinne des § 53 des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz – UrhG) handele.
Quelle: Computerbase

Noch interessanter wirds ja erst bei Metalinks, wo also hinter dem Link nicht auch gleich ein Inhalt sondern weitere Links zu finden sind. Das kann ein Seitenbetreiber nicht mehr überblicken.

Der Vorwurf, der den meisten hier jedoch zu machen ist, ist, dass sie blind jubeln, weil ihnen das Ergebnis gefällt, sie aber gar nicht bedenken, was dieses Urteil auch für andere Fälle bedeuten könnte.

Ja da stimme ich durchaus zu. Kinderpornographie und anderen widerlichen Dingen könnten somit Tür und Tor geöffnet werden. Wobei ich glaube, dass die sich auch von einem anderen Urteilsspruch nicht beeinflussen ließen.
 
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Was sind des für hanebüchende Kinderpornographieargumente? Was hat der Fall damit zu tun? Es ist nun mal bereits bestätigt, dass sogenannte Raubkopierer mehr CDs kaufen als Otto-Normalverbraucher. Wer auf der Seite nicht zu Gange war, sollte sich da auch kein Urteil zur dortigen Verfahrensweise und Inhalten bilden. Ich habe auf oink eine Menge entdeckt, was ich später auch gekauft habe. Ausnahmen bestätigen immer die Regel und es gibt natürlich genug Menschen, die nur saugen um des Saugens Willen.

Über Urheberrecht lässt sich vortrefflich streiten, allerdings sind jegliche Analogien einfach hinfällig. Jeder Fall wird nun mal vor Gericht neu bewertet, sonst könnten wir "Raub"-kopierer auch gleich lynchen. Ihr werft dem Gründer der Plattform das vor, was seine Nutzer verzapft haben. Ihr fahrt doch auch Auto, obwohl es die Umwelt belastet. Den Hersteller verklagen, darauf kommt doch auch keiner. Soviel zum Thema Analogien.
 
trabifant schrieb:
Es ist nun mal bereits bestätigt, dass sogenannte Raubkopierer mehr CDs kaufen als Otto-Normalverbraucher.

Ich hätte gerne einen Link/Quelle zu dieser "wissenschaftlichen Studie" aus der du zitierst. Bis dahin sage ich: Mumpitz! :freak:
 
rockys82 schrieb:
Der letzte Satz ist der beste!

"Eine Revision gegen das Urteil ist nicht möglich."

Ein richtiger tritt in den Arsch der Musikindustrie und Ihre veraltenden methoden...


Das ist eigentlich gar kein Tritt für die Musikindustrie. Hier haben die Richter nicht etwa eine Revision gesondert verboten und dadurch der Musikindustrie den Hahn abgedreht.

Hier greift ganz einfach das Prinzip der "Double jeopardy", das im amerikaninschen Rechtssystem Verwendung findet. Nach diesem Prinzip kann man wenn man einmal von einer Anklage freigesprochen wird nicht noch einmal für diese Anklage vor Gericht gezogen werden.


Insgesamt ist dieses Urteil nur zu begrüßen. Ein Ende wird der Spuk allerdings erst haben, wenn die neuen politischen Strömungen, wie z.B. die verschiedenen Piratenparteien endlich mal genug Gewicht bekommen um radikale Änderungen am Urheberrechtsgesetz durchzusetzen. Es kann ja schließlich nicht sein, dass die MI sich weiterhin auf ein Rechtssystem berufen darf, das zu einer Zeit geschaffen wurde, als Schallplatten noch den Gipfel der technischen Entwicklung darstellten.
Heute im Zeitalter der unendlichen Kopierbarkeit über das Internet ist so ein System einfach nicht mehr tragbar.
Und wenn man sich mal ansieht, wieviel von dem Verkaufspreis eines Albums tatsächlich beim Künstler ankommt, dann kann man schon verstehen, warum die die Content Mafia abschaffen wollen.

Sollen die Künstler sich eben wieder durch ihre Live Auftritte finanzieren. Das würde uns vielleicht auch endlich mal wieder von der Plage der Wegwerf-Popmusik mit ihren One-Hit-Wonders befreien, wo's nur darum geht für ne Woche ordentlich Platten zu verkaufen . Live würde die innerhalb kürzester Zeit keiner mehr sehen wollen. Dann würden wenigsten mal die ernsthaften Künstler wieder gestärkt.
 
@dhschrei
Der Grundsatz des "double jeopardy" hat nichts mit einer Revision zu tun. Das eine bezeichnet das Verbot einer Doppelbestrafung oder eines Doppelverfahrens, das andere ein Rechtsmittel, das im selben Verfahren Anwendung findet.

Weiter halte ich es für fraglich, ob das Urheberrecht sich der Realität anpassen muss, denn nur weil ein millionenfacher Rechtsbruch möglich ist, bedeutet das nicht, dass der Rechtsbruch deshalb abgeschafft werden müsse. Vielmehr muss das Gesetz wirkungsvoller durchgesetzt werden, was mich zum nächsten Punkt führt.

@kopi80
Die Unkenntnis des Inhalts eines Links ist dann für mich unbeachtlich, wenn die Setzung des Links in bewusster Vornahme geschah, dadurch eine Urheberrechtsverletzung nicht nur möglich, sondern hochwahrscheinlich zu machen. Im Klartext, ich kann mich nicht herausreden, wenn ich genau weiß, dass alles außer einer Urheberrechtsverletzung nahezu ausscheidet. Wer eine Website betreibt, die allein zum Ziel hat, darüber geschützte Werke anzupreisen, darf sich nicht wundern, wenn das als Beihilfe geahndet wird. Bei Rapidshare sieht das insofern anders aus, weil dort der Nutzer selbst den Link setzt und Rapidshare nicht selbst. Zwar sind auch dort automatisierte Handlungen des Anbieters erforderlich, hier würde ich aber eher auf die Kenntnis ähnlich wie bei der Forenhaftung abzielen, also bei Kenntnisnahme entsteht Haftung oder Löschung.

Wie schwierig und komplex diese Fragen sind, ist erkennbar, wenn man sieht, dass noch in keinem Land der Erde eine einheitliche Rechtsprechung vorliegt, weil die Gerichte alle Schwierigkeiten haben, den Sachverhalt auszulegen. Ich würde mir eine klare Haftungsregelung wünschen. Auch unter dem Gesichtspunkt, dass weit schlimmere Inhalte ebenfalls davon erfasst würden.
 
Bueller schrieb:
... hochwahrscheinlich ... nahezu ...

Das nennt man bei Gericht Idizien. Und ein Indiz ist kein Beweis.

Wer eine Website betreibt, die allein zum Ziel hat, darüber geschützte Werke anzupreisen, darf sich nicht wundern, wenn das als Beihilfe geahndet wird.

Nun offenbar wird es das ja nicht. ;) Meine obige kurze Anmerkung könnte ein Grund dafür gewesen sein. Und noch einmal: Das "Anbieten" eines Links (oder um es deutlich zu machen: einer Sprungmarke, die aus Zeichen besteht) kann nicht strafbar sein.

Das sieht man auch ganz deutlich an der Rechtssprechung zur -wo wir schon dabei sind- Kinderpronographie. Du kannst hunderte Links dazu anklicken, aber erst sobald man dir den Inhalt auf deinem PC nachweisen kann, hast du dich strafbar gemacht. Das impliziert auch hier, dass der Link ansich nicht das Problem ist sondern die Inhalte dahinter.
 
Feuchte Waldfee schrieb:
Nur weil das Produkt schlecht ist gibt das niemandem das Recht Musik oder was auch immer zu kopieren. Oder darf ich ruhigen Gewissens nen Opel klauen, weil ich Opel scheiße finde, und sowieso nie einen gekauft hätte?

Klauen darf ich den natürlich nicht. Ich könnte den nachbauen, gemeinsam mit Familie und freunden nutzen. Nur gewerblich verkaufen dürfte ich nicht...
 
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@kopi80

Das Setzen eines Links kann sehr wohl strafbar sein. Nämlich dann, wenn ich mir den Inhalt dahinter zu eigen mache. So hat der Heise Verlag vor Jahren einen Prozess verloren, bei dem das Verlinken zu einer Firma, die Software zur Umgehung von Kopierschutzverfahren anbot, untersagt wurde.
Auch bei der Berichterstattung zu einem Anwalt war bereits eine Verlinkung strafbar und wurde durch das OLG München untersagt.

http://www.heise.de/newsticker/meld...-Persoenlichkeitsrechte-verletzen-159165.html

Edit: nebenbei sind solche Urteile auch der Grund dafür, warum in Foren wie diesem solche Links umgehend von den Moderatoren gelöscht werden. Das Risiko einer Abmahnung wäre zu groß.

Wichtig ist, was mit der Verlinkung bezweckt wird, weshalb all die pauschalen Disclaimer auf vielen Seiten auch völlig unnütz sind. Mache ich mir als Betreiber den Inhalt hinter dem Link zu eigen, muss ich auch dafür haften. Bei einem Torrentlink ist das wiederum nach meiner Auffassung dann der Fall wenn bei näherer Betrachtung alles andere ausgeschlossen werden kann außer der Wille, dass ich den Verstoß gegen das Urheberrecht billige oder sogar fördern will. Dies ist natürlich durch das Gericht auszulegen, aber das ist schließlich auch dessen Aufgabe.
 
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Ich zitiere mal den Anwalt aus deinem Link:

Folgt man der Argumentation des OLG, so muss man zukünftig im Zweifelsfalle vor jeder Verlinkung alle auf der Seite abgebildeten Personen um ihre Erlaubnis bitten.

Dies würde dann (meiner Ansicht nach) ebenso für jedweden anderen Link gelten, was mich wieder zu meiner ursprünglichen Argumentationskette führt.

Du wirst doch zugeben, dass die gerichtliche Entscheidung äußerst zweifelhaft ist. Aber vllt. hast du ja auch einen Link wie die Sache am Ende ausgegangen ist? Würde mich interessieren.

Edit: Bei Foren ist die Sachlage auch wesentlich einfacher. Hier kontrolliert man nur das Ziel des Links. Draufclicken -> Sachverhalt geklärt. Wie ich weiter oben schrieb ist das bei mehreren hundert oder tausend Gigabyte Downloadcontent nicht realisierbar (nochmal siehe Rapidshare).
 
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@kopi80

Die Revision zum Urteil war nicht zugelassen und die darauf folgende Nichtzulassungsbeschwerde hatte keinen Erfolg. Ich bin allerdings wie Du der Meinung, dass hier ein Fehlurteil vorliegt, da es besonders den presserechtlichen Kontext völlig ausser Acht lässt.

Ich führte das Beispiel auch nicht auf, um die generelle Unzulässigkeit eines Links zu beweisen, sondern nur, um darzustellen, dass Links nicht per se einfach nur Links sind, die keine Wirkung entfalten.

Die Problematik bei Torrents liegt ja auch darin, dass der Verlinker am eigentlichen P2P Vorgang nicht teilnimmt, sondern nur "vermittelt". Als Anhaltspunkt kann trotzdem dienen, dass sich in Deutschland bisher noch niemand getraut hat, solch ein Portal zu starten. Alle wandern ins Ausland ab, weil sie die Konsequenzen fürchten.

@trabifant

abgesehen von den Einschränkungen, die die Verfasser teils selbst aufführen, wie lassen sich die Umsatzeinbrüche bei steigenden Downloads erklären? Den Studien zufolge müsste es der Industrie ja glänzend gehen, weil viel herunter geladen wird. Dieses logische Problem kann keine Studie aufklären.
 
@ trabifant

Erstmal danke für die Links. Solche Studien waren mir bis jetzt tatsächlich unbekannt.
Aber ...
(ich gebe zu, ich hab jetzt noch nicht alles gelesen - mach ich aber gleich noch) Wenn ich mir folgendes durchlese:

The study estimates that 12 additional P2P downloads per month increases music purchasing by 0.44 CDs per year.

... dann muss ich ehrlich gesagt lachen. Das bedeutet ja, statistisch lade ich mir 24 Songs illegal runter bevor ich mir ein knappes Album kaufe. :lol: Also wie man das als positive Auswirkung von P2P auslegen kann, kann ich mir nur so erklären, weil da -rein statistisch gesehen- am Ende eine positive -und sei es noch so kleine Zahl- rauskommt.

Natürlich bezieht sich diese Studie auch wieder nur auf 2000 Kanadier. Wenn man die gesamte kanadische Bevölkerung betrachtet, relativiert sich das auch gleich wieder:

When viewed in the aggreggate (ie. the entire Canadian population), there is no direct relationship between P2P file sharing and CD purchases in Canada.

@ bueller

Danke für die Ergänzung zum Urteil. Ich halte es ehrlich gesagt für Schwachsinn.

Das Betreiber solcher Seiten "abwandern" stimmt natürlich. Gerade bei solch unklarer Rechtslage wäre es ja dumm hier zu bleiben. Es wird Zeit, dass sich die Enquete-Kommission mal damit beschäftigt und mal grundlegend klärt, wer wofür in welchem Umfang haftbar gemacht werden kann. Wie man sieht trifft es ja nicht nur "die Bösen" sondern auch die Presse.
 
Seit dem ich im Studium wochenlang,monatelang Programme schreibe für diverse Projekte,oft auch in einem Team, merke ich selbst welches wertvolle Gut elektronische Daten beinhalten.

Meiner Meinung nach erkennt man oft nicht wieviel Arbeit und "Kosten" drin stecken, wie komplex alles aufgebaut ist und welche Abhängigkeiten zu anderen Beteiligten bestehen,weil man selbst nicht daran aktiv beteiligt war.

Schlimm finde ich Jubelschreie zu verkünden an diejenigen die sich in der grauen Rechtszone bewegen und mit ihrer Art all die Mühe eines Künstlers/Programmierers/Firma zu nichte machen .

Es geht nicht darum als aussenstehender und dahingegend unwissender Mensch zu beurteilen das diese Personen/Firmen zuviel verdienen oder kein Anrecht darauf haben ,nur um eine persönliche Rechtfertigung ihrer kriminellen Aktivität zu besitzen.

Ich befürworte daher die Abmahnungen und das Sperren solcher Seiten.
 
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