Film aus Mediathek herunterladen

Klassikfan

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Ich hab ein Problem.

Da die Öffentlich-Rechtlichen Programme dazu verurteilt wurden, ihre vom Gebührenzahler (also auch mir!!!) bezahlten Inhalte nach einer kurzen Zeit von ihren Onlineangeboten zu entfernen - also zu vernichten, würde ich mir gern eine Reportage herunterladen, so lange sie noch greifbar ist. Soweit alles LEGAL!

Zu diesem Zweck habe ich mir das Programm Mediathekview besorgt. Denn FlashGet, Downloadhelper etc. können nichts ausrichten.
Mein Problem ist etwas kurios: Ich finde den Film mit dem Programm nicht! Dabei ist er da! Sogar in drei Auflösungen:

http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=5398260

Wie komme ich nun als Gebührenzahler zu meinem Recht auf Privatkopie zu privaten Zwecken?
 
per och und nen gepflegten f*** auf den müll geben.
 
bubel922 schrieb:
Ich würde Jdownloader nehmen.

Hier der Link Jdownloader

Einfach installieren und link kopieren

Hab ich auch schon versucht. Klappt aber leider nicht. JDownloader "verbindet" schon seit drei Stunden... :(
 
Da haben sich doch die Privatsender beschwert und Recht bekommen,
nun darf in der Mediathek nur noch 14Tage lange gespeicher bleiben, dein Video ist vom 15.09.2010.


Mhh, nun kann ich es doch noch sehen.

Such nach streamtransporter der kann das, hab es gerade geteste.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kartenlehrling schrieb:
Da haben sich doch die Privatsender beschwert und Recht bekommen,
nun darf in der Mediathek nur noch 14Tage lange gespeicher bleiben, dein Video ist vom 15.09.2010.

Ich weiß. Das ist beinahe eine Art Bücherverbrennung...

Nichtsdestotrotz ist das Video nach wie vor in der Mediathek, und es gibt auch verschiedene Fristen für verschiedene Inhalte. Sport muß wohl schon nach 24 Stunden gelöscht werden, für andere Inhalte gelten andere Fristen. Mal 7 Tage, mal etwas mehr...
 
Zuletzt bearbeitet:
hast du es nun?

Ich hab jetzt hier ein ca. 700mb grosse .flv file.
 
Klassikfan schrieb:
Wie komme ich nun als Gebührenzahler zu meinem Recht auf Privatkopie zu privaten Zwecken?

Du interpretierst das Recht auf eine Privatkopie falsch und gehst auch von falschen Voraussetzungen aus.

- Schon vom Ansatz her falsch ist die Annahme, dass Du ein Recht am Original erwirbst, nur weil Du Rundfunkgebühren bezahlst.

- Wenn man genau hinschaut, dann ist die Verwendung der Software "MediathekView" auch schon illegal. Illegal deshalb, weil die eigentlich vorhandenen Kopiersperre bei den Angeboten der Öffentlich Rechtlichen Sender, umgangen wird.

...


Christine A.
 
Kartenlehrling schrieb:
hast du es nun?

Ich hab jetzt hier ein ca. 700mb grosse .flv file.

Jepp!

Vielen Dank!
Ergänzung ()

Christine A. schrieb:
Du interpretierst das Recht auf eine Privatkopie falsch und gehst auch von falschen Voraussetzungen aus.

- Schon vom Ansatz her falsch ist die Annahme, dass Du ein Recht am Original erwirbst, nur weil Du Rundfunkgebühren bezahlst.

- Wenn man genau hinschaut, dann ist die Verwendung der Software "MediathekView" auch schon illegal. Illegal deshalb, weil die eigentlich vorhandenen Kopiersperre bei den Angeboten der Öffentlich Rechtlichen Sender, umgangen wird.

...


Christine A.

Das ist die gleiche, sachlich falsche Begründung, die gern vorgeschoben wird.

§1 jeder darf Kopien zu rein privaten Zwecken anfertigen
§2 dabei darf kein "wirksamer" Kopierschutz umgangen werden

Hier steht das Urheberrecht mit sich selbst im Konflikt. Denn, gibt das Recht auf die Kopie, dann darf kein Kopierschutz verwendet werden. Oder aber die Umgehung desselben zu privaten Zwecken muß erlaubt sein.

Ich kann nichts dafür, daß unsere bekloppten Politiker unlogische, verfassungswidrige und damit unwirksame Gesetze beschließen.
Und da rede ich noch gar nicht von Kuriosa, daß etwa ein nach dem Gesetz "wirksamer Kopierschutz" mitunter schon durch das Abschalten der Autostartfunktion "umgangen" werden kann.

Im Übrigen: Die Sendung im Fernsehen mitzuschneiden, ist erlaubt. Warum der Mitschnitt derselben "Sendung" im Internet verboten sein soll, mußt du mir jetzt mal schlüssig erläutern.
 
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