Film öffentlich zeigen.

Dome87

Commodore
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Hallo!

Es geht um ein Familienmitglied. Dieses muss für eine Veranstaltung einen Film öffentlich zeigen. Der entsprechende Datenträger wurde mit samt dem Recht zum öffentlichen Vorführen bestellt, wird aber vermutlich nicht rechtzeitig ankommen.

Darf man nun auch einen normalen Datenträger nehmen oder den Film gar streamen, da die Gebühren ja bezahlt werden oder geht das wirklich nur mit dem Datenträger zusammen mit der Lizenz?

Vielen Dank!
 
Effektiv würde ich mal sagen, dass man ohne den speziellen Datenträger nichts darf. Wie will man das in diesem Moment auch sonst nachweisen? Bleibt die Frage nach den Folgen, wenn man es anders macht. Wo kein Kläger, da kein Richter usw. Da heißt es abwägen.
 
Legal ist es nur, wenn Du eine Kopie mit Rechten zur öffentlichen Vorführung hast. Was für eine Alternative soll es da geben?
 
Die Veranstaltung versuchen zu verschieben oder eine Alternative zum Film suchen (vllcht. eine Präsentation o.Ä.)
 
Hat dann aber wohl nichts mehr mit dem Thema zu tun. Und das müsste ihr dann entscheiden, wie ihr es ohne den Film macht. Auf ihn verzichten, verschieben oder was auch immer. Da kann man Euch schlecht bei helfen.
 
Richtig. Hätte ja sein können, dass eine Bestellbestätigung oder Rechnung ausreicht um den Film dennoch zeigen zu können.

Gebe das nun so weiter. Zum Glück muss ich mir jetzt nicht den Kopf darüber zerbrechen :D
 
Idon schrieb:
Mal beim Rechteinhaber nachgefragt?

Das würde ich auch für die schnellste und zielführendste Variante halten.
Wenn der entsprechende Datenträger also bereits unterwegs ist, kann eine Anfrage nicht schaden und sorgt ggf. auch für eindeutige Klarheit.
 
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