Firmenwagen verkaufen - wie ist das mit dem 1 Jahr Gewährleistung?

timo82

Commodore
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Hi,

ich habe zwei Fragen zum Thema Gebrauchtwagenverkauf und hoffe, dass mir jemand helfen kann.


Und zwar:

Ich habe eine Firma (GmbH), die nichts mit Autos zu tun hat (abgesehen davon, dass wir mit den Dingern rumfahren).

Ich habe mir vor 3 Jahren den ersten Neuwagen gekauft (bar bezahlt) und mir jetzt einen Neuen bestellt. Den Alten wollte ich eigentlich beim Händler in Zahlung geben, aber das Angebot ist mir nicht gut genug. Ich bin mir sicher, dass ich privat wesentlich mehr Geld dafür bekommen könnte (locker 3.000€).

Ich habe mir jetzt überlegt, den Wagen privat von der Firma abzukaufen (für den Preis, den mit mir der Händler geboten hat).

Danach möchte ich den privat weiterverkaufen (möglichst flott, ich habe noch 3 Privatwagen, brauche nicht noch einen und der neue Firmenwagen (den ich auch privat nutzen darf)).

Jetzt meine Frage:

1. Wenn die GmbH (also ich) den Wagen verkaufe muss ich angeblich 1 Jahr Gewährleistung geben wenn der Käufer eine Provatperson ist.
Stimmt das?

2. Was ist mit der Gewährleistung, wenn ich (Timo) den Wagen erst von meiner GmbH kaufe und dann an eine andere Privatperson verkaufe? Geht der Gewährleistungsanspruch dnan über?
Bei privat -> privat kann ich die Gewährleistung doch ausschliessen, oder?


Danke schonmal,
Timo
 
Vermögende GmbH, vermögender Timo, da wird doch einer von beiden genug Geld für einen Rechtsanwalt haben?
 
Ich habe schon mit meinem Anwalt deswegen gesprochen.

Das Problem ist, dass sich diese Fachidioten nie klar äußern. Da bekommst du auf eine Frage eine ellenlange Antwort, die wieder mindestens 3 neue Fragen aufwirft.

Ich hab danach auch etwas gegoogled, eine gute Lösung finde ich dafür nicht.

Ich hab jetzt schon überlegt, ob ich einem Kumpel einfach das Geld für die Karre (was der Händler geboten hat) in die Hand drücke, er den Wagen von der GmbH kauft und dann weiterverkauft. Bei mir ist die Beziehung zur GmbH ja total offensichtlich und ich kann nach 3 Jahrne auch nicht erzählen, dass ich mir den Wagen von der Firma gekauft habe, er mir nach 1 Monat dann aber doch nicht mehr gefällt (falls es Fragen geben sollte, warum ich den so flott weiterverkaufe).
 
Das Problem ist, dass sich diese Fachidioten nie klar äußern.

Vielleicht hast du einfach die falschen Fragen gestellt? Ein passabler Anwalt sollte es eigentlich schon schaffen, dir die Fallstricke aufzuzeigen.
 
1. Wenn die GmbH (also ich) den Wagen verkaufe muss ich angeblich 1 Jahr Gewährleistung geben wenn der Käufer eine Provatperson ist.
Stimmt das?[
Ja, nach den sechs Monaten ist, aber der Käufer in der Beweispflicht
2. Was ist mit der Gewährleistung, wenn ich (Timo) den Wagen erst von meiner GmbH kaufe und dann an eine andere Privatperson verkaufe? Geht der Gewährleistungsanspruch dnan über?
Bei privat -> privat kann ich die Gewährleistung doch ausschliessen, oder?

Ja, du kannst beim Privatkauf die Gewährleistung ausschließen, jedoch kann man doch beim Autokauf sehen wer der Erstbesitzer ist oder???
Wenn dann der Erstbesitzer eine Firma war....weiß ich nicht ob es so einfach geht, dies dann als Privatkauf zu deklarieren, vor allem nicht wenn du sogar Angestellter bist, da könnte man eine Absprache zwischen dir und der Firma unterstellen......meine Angaben sind wie immer ohne Gewähr.....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
warum versuchst du mit allen mitteln da die läppischen 1k differenz zum ankaufswert eines händlers da rauszuholen...

außerdem. der anwalt wird dir da sciher helfen, wenn du ihn auch bezahlst, blöd nur dass dann die differenz dann acuh weg ist...

und wenn du als gewerbetreibender gewährleistung leisten sollst, dann ist das so und du hast dich daran zu halten und nicht dich mit zwielichtigen mitteln davor zu drücken
 
Hallo,

ganz klare Sache. Wenn Du als Gewerbetreibender den Wagen an privat verkaufst, MUSST Du 12 Monate Gewährleistung bieten.

Verkaufst Du ihn an einen anderen Gewerbetreibenden, dann nicht.

Und es spielt keine Rolle, womit Ihr so euer Geld verdient. Das muss nichts mit Automobilen zu tun haben.

Grüße,

Blubbs
 
Verkauf das Ding an deinen Kumpel, dieser wiederrum an den nächsten. Du könntest das Auto auch direkt an dich verkaufen (klär das mit deinem Steuerberater/Anwalt ab).

@ Doc Foster: Wenn mir ein Anwalt keine klare Antwort gibt welche ich auch verstehe ist er ein schlechter Anwalt für mich. Immerhin bezahle ich ihn für seine Leistung und nicht er mich.
 
Erinnert mich an den Bundesparteitag der Piraten, als zum Schluss jemand die Schlüsselanhänger der Orga eingesammelt hat und diese an interessierte Parteimitglieder weiterverkaufen wollte. Da sagte er auch "Wenn ich die jetzt kaufe und im Namen der Partei weiterverkaufe, muss ich jedem von euch eine Rechnung ausstellen. Darauf habe ich keine Lust. Der Einkaufspreis liegt bei 1,20€, ich kaufe diese als Privatperson, verkaufe sie euch für 3€ weiter und spende die Differenz der Partei".

Ist zwar nicht zu 100% vergleichbar, aber wenn du den Wagen privat weiterverkaufst, bist du ja eigentlich fein raus. Die Zwickmühle ist ja wie du erkannt hast die Tatsache der Güterüberführung, also das private kaufen von Firmenbesitz. Wenn du das rechnerisch in der Buchhaltung klar trennst sollte das kein Problem sein. Es ist nur klar, dass das Geld für das Auto dann Firmengeld ist, und nicht Privatvermögen. Dir bleibt also nur der Verkaufsgewinn (privat), also die etwa 3000€. Ich habe allerdings als ich mich mal selbstständig machen wollte ein Buch über Geschäftsgründungen gelesen und weiß nicht mehr genau, wie sich die Vermögensverhältnisse in einer GmBH verschieben, also in wieweit die Beträge "identisch" privat und offiziell zugeordnet werden können.

Mein Tipp, mach es als Privatmann über deinen Freund, wenn er nichts mit der Firma zu tun hat (also weder Kunde noch Mitarbeiter oder Anteilseigner oder so ist). Er kauft deiner Firma das Fahrzeug ab und verkauft es privat weiter. Die genauen persönlichen Absprachen kennt ja niemand und ich glaube auch nicht, dass das illegal ist. Abgesehen davon, dass er dir dann eine größere Schenkung zukommen lässt, denn das Auto scheint ja nicht billig zu sein. Die könntest du dann rechtfertigen müssen.

Also was laber ich, mir ist langweilig, ruf nen besseren Anwalt an und frag konkret danach, ein guter Anwalt kann auch einem juristischen Laien eine einfache Antwort geben, die jeder versteht.
 
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