timo82
Commodore
- Registriert
- Aug. 2009
- Beiträge
- 4.617
Hi,
ich habe zwei Fragen zum Thema Gebrauchtwagenverkauf und hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Und zwar:
Ich habe eine Firma (GmbH), die nichts mit Autos zu tun hat (abgesehen davon, dass wir mit den Dingern rumfahren).
Ich habe mir vor 3 Jahren den ersten Neuwagen gekauft (bar bezahlt) und mir jetzt einen Neuen bestellt. Den Alten wollte ich eigentlich beim Händler in Zahlung geben, aber das Angebot ist mir nicht gut genug. Ich bin mir sicher, dass ich privat wesentlich mehr Geld dafür bekommen könnte (locker 3.000€).
Ich habe mir jetzt überlegt, den Wagen privat von der Firma abzukaufen (für den Preis, den mit mir der Händler geboten hat).
Danach möchte ich den privat weiterverkaufen (möglichst flott, ich habe noch 3 Privatwagen, brauche nicht noch einen und der neue Firmenwagen (den ich auch privat nutzen darf)).
Jetzt meine Frage:
1. Wenn die GmbH (also ich) den Wagen verkaufe muss ich angeblich 1 Jahr Gewährleistung geben wenn der Käufer eine Provatperson ist.
Stimmt das?
2. Was ist mit der Gewährleistung, wenn ich (Timo) den Wagen erst von meiner GmbH kaufe und dann an eine andere Privatperson verkaufe? Geht der Gewährleistungsanspruch dnan über?
Bei privat -> privat kann ich die Gewährleistung doch ausschliessen, oder?
Danke schonmal,
Timo
ich habe zwei Fragen zum Thema Gebrauchtwagenverkauf und hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Und zwar:
Ich habe eine Firma (GmbH), die nichts mit Autos zu tun hat (abgesehen davon, dass wir mit den Dingern rumfahren).
Ich habe mir vor 3 Jahren den ersten Neuwagen gekauft (bar bezahlt) und mir jetzt einen Neuen bestellt. Den Alten wollte ich eigentlich beim Händler in Zahlung geben, aber das Angebot ist mir nicht gut genug. Ich bin mir sicher, dass ich privat wesentlich mehr Geld dafür bekommen könnte (locker 3.000€).
Ich habe mir jetzt überlegt, den Wagen privat von der Firma abzukaufen (für den Preis, den mit mir der Händler geboten hat).
Danach möchte ich den privat weiterverkaufen (möglichst flott, ich habe noch 3 Privatwagen, brauche nicht noch einen und der neue Firmenwagen (den ich auch privat nutzen darf)).
Jetzt meine Frage:
1. Wenn die GmbH (also ich) den Wagen verkaufe muss ich angeblich 1 Jahr Gewährleistung geben wenn der Käufer eine Provatperson ist.
Stimmt das?
2. Was ist mit der Gewährleistung, wenn ich (Timo) den Wagen erst von meiner GmbH kaufe und dann an eine andere Privatperson verkaufe? Geht der Gewährleistungsanspruch dnan über?
Bei privat -> privat kann ich die Gewährleistung doch ausschliessen, oder?
Danke schonmal,
Timo