Frage bzgl. ALG2. Besteht ein Anspruch?

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bonehelm

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Hallo zusammen,

kennt sich einer mit ALG2 aus?
Folgender Sachverhalt:

Ich wohne mit meiner Freundin seit längerem zusammen. Seit knapp 3 Monaten in der jetzigen Wohnung und zuvor 8 Monate in der alten Wohnung. Wir standen beide jeweils im Mietvertrag drin. Sie ist seit Ende ihrer Ausbildung auf arbeitssuche. Das ist jetzt leider schon bald fast ein Jahr her. D.h. sie könnte bald einen Antrag auf ALG2 stellen. Ich verdiene knapp 1800€ netto und sie zahlt mir monatlich knapp 150€ für die miete. Sonstiges Einkommen, bis auf knapp 70€ fürs Zeitung austragen bei ihr ist nicht vorhanden. Kann mir jemand sagen, ob ihr überhaupt etwas zusteht?

Vielen Dank schon mal
Gruß bonehelm
 
Ihr steht nichts zu. Es wird berechnet nach dem Einkommen der Haushaltsmitglieder. Daher wird dein Geld voll gegengerechnet. Ihr könntet, da nicht verheiratet, angeben, ihr würdet in einer WG wohnen und nichts miteinander zu tun haben (ist aus deinem Geschriebenen nicht ersichtlich, ob sie deine "Freundin" oder Freundin ist ;) ) Dann wird das Amt aber auf der Lauer liegen.

Einzig von Belang wäre noch der Krankenversicherungsschutz. Je nach Alter muss sie sich selbst versichern, da sie ja über dich nicht Familienversichert wäre (weil nicht verheiratet).

Das Ganze würde ich aber im zuständigen Arbeitsamt erfragen, solange sie noch ALG1 bekommt.
 
Also bei der "WG" Lösung checkt das Amt schon, ob auch wirklich eine WG vorliegt ... und das kann auch im späteren Verlauf sein. Wird dann festgestellt, dass keine "WG" vorliegt wird das Hartz IV gestrichen und das bisher empfangende Geld muss zurückbezahlt werden. Ob dass eine sinnvolle Lösung ist mag ich von daher sehr bezweifeln. Wer will schon gern mit Schulden ins Leben starten?!?
 
Man müsste wissen ob es seine Freundin ist, und sie in einer WG wohnen, oder ob sie Partner sind. Das ist ein Unterschied. Und das ist oben aus dem Threadtext nicht ersichtlich. Wenn die nur zusammen in ner WG leben dann hat man nicht zwingend einen gemeinsamen Haushalt. Sondern zwei Haushalte. Mehr Informationen würdest du aber in einem ALG2 Forum bekommen.

Natürlich darf man keine falschen Angaben machen und das wäre dann Betrug, von einem Betrugsversuch war aber keine Rede.
 
Onkelhitman schrieb:
Einzig von Belang wäre noch der Krankenversicherungsschutz. Je nach Alter muss sie sich selbst versichern, da sie ja über dich nicht Familienversichert wäre (weil nicht verheiratet). .

Krankenversichert ist man übers Amt sobald man dort gemeldet ist. Ausnahme natürlich ist die privat-kv.
 
theblade schrieb:
Krankenversichert ist man übers Amt sobald man dort gemeldet ist. Ausnahme natürlich ist die privat-kv.

Wenn sie nicht bezugsberechtigt ist, wird ihr das Arbeitsamt meines Wissens auch nicht die Krankenkasse übernehmen. Das wird dann vermutlich in eine private Pflichtversicherung ausarten, die sie dann aber steuerrechtlich geltend machen kann am Jahresabschluss.
 
Hallo
Twostone schrieb:
Das wird dann vermutlich in eine private Pflichtversicherung ausarten
Wieso das ? Man kann sich auch freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern und die Beiträge selber bezahlen.
In die private Krankenkasse kommst du mit 1800€ Netto auch noch gar nicht rein, für die private Krankenkasse musst du ca. 50000-55000€ Brutto jährlich verdienen und 1800€ Netto sind nur ca. 35000€ Brutto jährlich.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Gut, dann nenne es freiwillige Pflichtversicherung. Mir fehlte das Wort.
Mit Glück ist die Dame noch unter 30, da gibt es dann noch evtl. Rabatte.
 
Und wovon sollte sie das bezahlen, ohne Einkommen oder H4? Steuern wird sie dann auch wohl keine zahlen, damit sie etwas steuerrechtlich geltend machen kann am Jahresabschluss.
 
Das interessiert das Jobcenter nicht. War in einer ähnlichen Situation fuer 4 Monate. Knapp 150 euro pro Monat von nichts zahlen ist happig.
 
So ist es. Du bist in Deutschland verpflichtet, in einer Krankenversicherung zu sein. Wenn das Einkommen im Haushalt jedoch hoch genug ist, muss man sich freiwillig versichern lassen (bei der gesetzlichen Krankenkasse, ob da privat geht weiss ich nicht).
 
Naja nur weil das Einkommen lt. Jobcenter hoch genug ist heißt das nicht das eine Person die andere mitfinanzieren kann.

U25 im Haushalt eines Elternteils lebend, dieses mußte den H4 Antrag stellen, nachdem mein ALG1 abgelaufen war und wir lagen nur ein paar Euro über der Grenze, hatten aber noch eine Wohnung zu finanzieren.
Dann kein H4 und am nächsten Tag sofort einen Anruf vom Hauptzollamt wegen der Versicherung.

Nicht schön, aber ist ja vorbei.
 
Hallo zusammen,

kann die Freundin nicht einfach in eine eigene Wohnung "ziehen"?
Dann wäre doch das Problem erstmal gelöst.

Gruß,
haunt
 
haunt schrieb:
kann die Freundin nicht einfach in eine eigene Wohnung "ziehen"?

Die muss sie aber erst einmal bekommen, ohne Einkommen.
 
kann die Freundin nicht einfach in eine eigene Wohnung "ziehen"?
Dann wäre doch das Problem erstmal gelöst.
Du meinst sie soll sich eine Wohnung mieten, die sie nicht braucht, um ALG2 für die Wohnung zu bekommen die sie nicht benötigt?

Klasse Vorschlag.......
 
Hallo

Ich frage mich auch wieso Sie jetzt fast ein Jahr ohne Geld/Einkommen ist, Sie hatte doch direkt nach der Ausbildung Anrecht auf ALG1 (inkl. Ausgleich bis Höhe H4).
Hat Sie ALG1 nicht beantragt ? Dann schnell nachholen, der Anspruch besteht weiterhin.
Ich würde diesen Unsinn nicht erzählen von wegen kein Geld (nur 75€ fürs Zeitung austragen) und Sie gibt dir aber 150€ Miete dazu, da wird schnell die Frage auftauchen wo das Geld herkommt.
Du solltest Ihr aber etwas auf die Füße treten einen Job zu finden, evtl. außerhalb Ihres erlernten Berufes, ansonsten wird das Amt an dein Geld gehen.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
haunt schrieb:
kann die Freundin nicht einfach in eine eigene Wohnung "ziehen"?
Bei solchen Verdachtsfällen (Mietvertrag erst n paar Wochen alt etc.) prüft das Amt gern mal unangekündigt, wo denn der Lebensmittelpunkt ist. Wenn du auf deinen Namen ne Mini-Wohnung A hast, aber 5 Tage die Woche bei Schatzi in Wohnung B wohnst, dann ist Wohnung B dein Lebensmittelpunkt und du bildest mit Schatzi eine Bedarfsgemeinschaft. Schatzi darf dich also schön mit finanzieren....

Es gibt 3 einfache Lösungen:
1.) Einer von euch zieht WIRKLICH aus. So richtig weg. 2x pro Woche übernachten und ne Nummer schieben ist OK, aber kein gemeinsamer Lebensmittelpunkt.
2.) Sie sucht sich n Job. Will mir doch keiner erzählen, dass man frisch nach der Ausbildung keinen Job findet. Wozu holen wir uns sonst junge Spanier, Italiener, Griechen,... ins Land?
3.) Ihr heiratet. Das löst nicht das H4-Problem (sie kriegt immer noch nix), aber zumindest das Krankenversicherungsproblem ist gelöst.
 
Nana, wer wird denn gleich heiraten? Ist doch garnicht nötig.

@TE
Ich gehe jetzt mal einfach davon aus, dass ihr KEIN Päärchen seid ;)

Um dem Amt bei Prüfungen zu beweisen, dass es sich lediglich um eine Wohn- nicht um eine Bedarfsgemneinschaft handelt, sind nur ein paar Dinge zu beachten:

In der Wohnung muss es klar erkennbar zwei getrennte Lebensbereiche geben, das bedeutet:

1.) Getrennte Privatzimmer (dein Kram in deinem, ihr Kram in ihrem - und nichts vermischen), du hast sicher schon ein paar WG-Zimmer gesehen in deinem Leben - so in etwa sollte das aussehen.
Ihr solltet sowieso individuelle Rückzugsbereiche haben - das ist allgemein gesünder, als sich ständig auf der Pelle zu hocken.

2.) Getrennte Lagermöglichkeiten in der Küche (z.B. Kühlschrank, Küchenschränke).
Nur Geschirr, Töpfe, Besteck, Putzmittel und Dinge, die kein Haushalt zweimal braucht, dürfen gemeinschaftlich gelagert werden (es schadet aber nicht, wenn man noch einen zusätzllichen Satz eingemottet hat - z.B. im Keller). Gemeinsame Lagerhaltung wird aus irgend einem unsinnigen Grund auch als Indiz für eine BG gewertet, dabei ist das einfach nur wirtschaftlicher - auch für eine WG.

Wenn der Haushalt auf diese Weise organisiert ist, kann sich der Amtsfuzzi auf den Kopf stellen und mit den Füßen Hurra schreien, daraus bekommt er keine BG gebastelt, bzw. man hat echte Chancen mit einem Einspruch dagegen.
Andersrum funktioniert das genauso: Jede WG, die ALLES teilt, läuft bei Prüfung Gefahr, zur BG erklärt zu werden.
Ich gebe hier nur Tipps, wie das vermieden werden kann.

Dabei geht es NICHT um Betrug sondern nur darum, dass das Amt eine Wohngemeinschaft nicht zu einer Bedarfsgemeinschaft umdefinieren kann, das versuchen die nämlich echt gerne. Und es ist eben recht genau geregelt (durch gesetze und entsprechende Urteile) wann eine BG vorliegt und wann nicht. Ein zentrales Kriterium ist dabei die bei BG's typische Vermischung der Haushalte und Lebensbereiche (Ein Schlafzimmer mit Ehebett ist z.B. ein ganz sicheres Indiz dafür, dass das nicht nur eine WG ist).
Und wenn dann schonmal einer vom Amt da ist, sollte man versuchen, sich nicht unbedingt wie ein Päärchen zu benehmen - aber das Risiko ist bei euch ohnehin per Definition nicht gegeben - spätestens wenn sie H4 beantragt ;).

Wenn eine Trennung der Wohnung allerdings nicht möglich ist, dann seid ihr eben offiziell eine BG (ist ja blödsinn, solche Wohnungen suchen sich ja doch nur Päärchen) - da hilft dann nur der Umzug in eine Wohnung, in der das geht - mit den entsprechenden Verdachtsmomenten.
 
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