Frage bzgl. ALG2. Besteht ein Anspruch?

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Also ich find es echt schlimm, wie einige User hier völlig frei zum Leistungsmissbrauch beraten. Aber sich am Ende über Firmen beschweren, die Steuern hinterziehen. Super soziale Gerechtigkeit.

Der TE schreibt explizit, dass er mit "seiner Freundin" zusammenlebt und nicht mit "einer Freundin". Weiterhin ist mit 1.800€ Netto auch ausreichend Einkommen vorhanden, um ihre Arbeitslosigkeit zu überbrücken.

@ bonehelm
Was hat deine Freundin gelernt? In welcher Region wohnt ihr? Wärst du auch zu einem Umzug bereit, wo auch deine Partnerin am Ende einen Job bekommt?
Am Ende muss sich ja die Frage gestellt werden, will man direkt nach der Ausbildung bis zu seinem Lebensende von Hartz IV leben ... da würde ich an deiner Stelle lieber schauen, wie auch sie in Arbeit kommt.
 
Also ich find es echt schlimm, wie einige User hier völlig frei zum Leistungsmissbrauch beraten

Wieso? Ich finde es eher schlimm, dass eine "Freundin" mit der man zusammenlebt gleichgesetzt wird mit einem Ehepartner.
Wieso soll ich vollständig für den Lebensunterhalt einer Person aufkommen die mich vielleicht morgen verlässt.
Ich bin verheiratet und habe ein Kind - da ist das schon was anderes. Ich käme aber nie auf die Idee den Lebensunterhalt für (m)eine Freundin vollständig zu übernehmen. Dann soll sie ausziehen.

Fände es sinnvoller wenn die Leistung gerecht verteilt wird. Heißt, dass der Partner eben weniger Leistung bekommt als gar keine - quasi Hälfte der Wohnung, etc. ( keine Ahnung - war noch nie Arbeitslos ) Verstehe auch nicht wieso in solch einem Fall die Krankenversicherung nicht vom "Lebenspartner" übernommen wird. Ist doch völlig willkürlich und unlogisch.

Meine Meinung,

Gruß haunt
 
haunt schrieb:
Wieso? Ich finde es eher schlimm, dass eine "Freundin" mit der man zusammenlebt gleichgesetzt wird mit einem Ehepartner.
Wieso? Bilden die 2 denn keine Bedarfsgemeinschaft? Teilen sie sich nicht weite Teile der Lebenskosten, allen voran Miete und Futter?

Wieso soll ich vollständig für den Lebensunterhalt einer Person aufkommen die mich vielleicht morgen verlässt.
Wenn sie dich verlässt, dann hat sie keinen Cent mehr...

Ich bin verheiratet und habe ein Kind - da ist das schon was anderes.
Der Scheidungsanwalt sieht das anders...
 
Die Ehefrau kann einen ebenso verlassen wie die Lebens(abschnitts)gefährtin der letzten zehn Jahre. Heirat ist keine Garantie für lebenslanges Glück, noch weniger für lebenslanges Zusammenleben.

Allerdings ist hier die Rechtsprechung ein wenig unsinnig: Auch wenn man in einer Lebenspartnerschaft nicht die gleichen Rechte genießt, wie in einer Ehe, werden einem die gleichen Pflichten aufgebürdet, teils sogar ein paar mehr. Rechte gibt es nur für ein Stück Papier mit bedeutungslosen Worten, Pflichten erwachsen aus Taten. Oder aus Absichtserklärungen. Oder per Zufall. Kommt immer darauf an, wer davon profitieren kann.

Persönlich finde ich es nicht schlimm, für einen anderen Menschen aufkommen zu müssen, der es wert ist. Man bezahlt schließlich auch mit Steuergeldern einen Haufen Menschen, die es nicht sind.
Andererseits muß man deswegen auch sein Geld nicht unnötig irgend einem Unternehmen/Staat hinterherwerfen, wenn es nicht nötig ist. Im Falle KV/PV wäre dann wohl eine Heirat preisgünstiger und erfüllt den gleichen Zweck. Nicht das erste Mal, daß die Ehe ein Vertrag zur gegenseitigen Fürsorge und Unterstützung ist.
Das andere, diese Hollywood-Phantasie der perfekten Heirat aus Liebe ist nicht etwas, das man auf Papier festhalten muß, noch etwas, das eine amtliche Bestätigung bräuchte.
 
Am Schlimmsten ist doch, dass es völlig legim zu sein scheint, jemand der kurz nach seiner Ausbildung keinen Job gefunden hat, auf die perfekte Hartz IV Karriere vorzubereiten.Anstatt wirklich zu helfen, wird nur die Abhängigkeit zum Staat gefördert.

Und ja, aus meiner Sicht ist es in Ordnung wenn man in einer Partnerschaft lebt auch für den anderen einzutreten. Der TE schreibt selbst, dass er mit seiner Freundin von der gemeinsamen alten Wohnung in die jetzt aktuelle Wohnung gezogen sind. Eine 08/15 Bekanntschaft die sich schnell wieder auflöst scheint es mir somit nicht zu sein.
 
_killy_ schrieb:
Am Schlimmsten ist doch, dass es völlig legim zu sein scheint, jemand der kurz nach seiner Ausbildung keinen Job gefunden hat, auf die perfekte Hartz IV Karriere vorzubereiten.Anstatt wirklich zu helfen, wird nur die Abhängigkeit zum Staat gefördert.

Was bleiben einem denn sonst für Möglichkeiten? Die Auswahlverfahren so mancher Firma erinnern mehr an Lotteriespiele als an ernst gemeinte Vorhaben, die Stelle mit vernünftigen Kandidaten zu besetzen, viele Entscheidungen sind nicht wirklich nachzuvollziehen. Und auch die Konkurrenz ist dergestalt, daß man als Crack der Fachrichtung keine Chance hat gegen Buzzword-Blender.
Die meisten Firmen suchen die eierlegende Wollmilchsau, die alles irgendwie kann, keinen Berufseinsteiger, der mit Zeit und Geld erst auf den gewünschten Stand gebracht werden muß. Der typische Mittelmaß-Allrounder, der sich wunderbar in das Team integrieren kann, keinen Überflieger, der jemanden überstrahlen könnte, sondern jemanden, der stets ja sagt und nicht aus der Masse heraussticht.

Alle anderen brauchen dann nunmal länger, einen Job zu finden, bzw. einen Personaler zu finden, der vernünftige Entscheidungen treffen kann. Da ist ein Jahr ALG1 als Überbrückungszeit verdammt kurz. Wenn man dann auch noch eine eher ungewöhnliche Berufswahl getroffen hat, oder sich bereits spezialisiert hat, wird es noch schwieriger.

Da man aber von irgend etwas leben muß, bleibt einem nicht viel anderes übrig, als sich in die Hartz-IV-Problematik einzuarbeiten und auf den Weltfrieden oder zumindest auf ein wenig Intelligenz in seinen Mitmenschen zu hoffen.

Wir sind alle Schafe...
 
Deshalb wäre es doch interessant zu wissen, was sie gelernt hat und in welcher Region sie leben. Nicht in jede Region bietet Jobs für alle Qualifizierungen. Weiterhin hat sie ja die erste Hürde der Ausbildung genommen und diese Erfolgreich abgeschlossen.

PS ich möchte mich derzeit auch beruflich verändern und kenne die Probleme mit den Personaler/Personalberatern ... aber davon darf man sich nicht abhalten lassen.
 
Wieso? Bilden die 2 denn keine Bedarfsgemeinschaft? Teilen sie sich nicht weite Teile der Lebenskosten, allen voran Miete und Futter?

macht ne WG auch - da gibts aber wieder Anspruch.
Ist doch ein und dasselbe. Beim einem gibt es halt Luki Luki beim anderen nicht. ( oder vielleicht doch auch )
ist also Unsinn ( meine persönliche Meinung )
Bin ich verheiratet kann habe ich eine andere Steuerklasse und wie schon erwähnt auch noch ein paar andere "Vergünstigungen".

Der Scheidungsanwalt sieht das anders...
Dann bin ich mit oder ohne Heirat am Arsch :) also dann lieber mit.

Im Endeffekt ist es mir persönlich egal. Ich finde aber den deutschen Sozialstatt gut und 1800 Netto sind je nach Lage auch schnell aufgebraucht. Wieso soll denn der TE für die Arbeitslosigkeit seiner Freundin abgestraft werden?

Ist doch absurd. Wohnen Sie getrennt bekommt sie volle Zulagen, wohnen sie gemeinsam, muss einer für beide aufkommen. Klar wäre es schön wenn alle Menschen so denken würden... aber das Leben ist nun mal kein Ponnyhof und wir sind hier auch nicht bei Raumschiff Enterprise.

btw. Sowohl meine Frau als auch ich gehen arbeiten und zahlen brav Steuern.
 
Es geht doch nach Bedüftigkeit. Sie können ja gemeinsam einen Antrag machen und schauen ob und wie viel Unterstützung sie bekommen.

Generell ist aber die Beratung von "in Beziehung lebend" zu "nur eine WG" um mehr Sozialleistungen abzugreifen schon sehr fragwürdig. Aber sich am Ende darüber aufregen, dass immer mehr Hartz IV Reglementierungen vorgenommen werden. Es ist nunmal nicht der Gold-Topf am Ende des Regenbogens wo jeder mal zugreifen darf ...
 
Ich persönlich finde es eher fragwürdig warum man für seine Freundin aufkommen muss und halte es für legitim sowas als WG anzumelden.
Die Freundin ist ja bedürftig. Ohne Amt kann sie keine Miete zahlen. Warum sollte man sie denn ohne Mietbeteiligung einziehen lassen? Und ihr dann auch noch den kompletten Unterhalt finanzieren?

Bilden die 2 denn keine Bedarfsgemeinschaft? Teilen sie sich nicht weite Teile der Lebenskosten, allen voran Miete und Futter?
Wenn der ALG-Anspruch wegfällt, dann teilen sie sich die Kosten eben nicht mehr, sondern die trägt einer alleine.
 
Dann hat man aber Anspruch auf Unterhalt gegenüber den Eltern. Außer die können klar belegen das kein Anspruch mehr besteht (bspw wegen abgebrochenen Studium) , dann hat man aber wieder Anspruch auf Alg.
 
Eine WG wird anders behandelt als eine Partnerschaft -> hier wird einfach nur versucht dem Staat mehr Geld aus der Tasche zu ziehen als notwendig.

Aber was lernen wir aus diesen tollen Ratschlägen?! So schlecht geht es den Hartz IV Empfängern ja dann doch nicht ... irgendwie mogelt man dann doch mehr raus, als eigentlich berechtigt wäre!
Da keimt in mir doch der Wunsch nach der Selbstständigkeit um das SV System zu umgehen ... erwarten kann ich aus dem SV System eh nicht viel und andere bedienen sich ja großzügig ohne schlechtes Gewissen.
 
Nur warum wird eine WG anders behandelt als eine Partnerschaft?
Warum soll der Partner für jegliche kosten aufkommen, wenn er das nicht müsste, sofern der andere ne eigene Wohnung hat?

Und der Staat hat ja scheinbar genug Geld, so wie der es verschwendet und verschenkt an andere Länder.
Da hätte ich auch kein schlechtes Gewissen und würde immer versuchen das maximal mögliche raus zu holen.
 
@_killy_
Der TE schreibt explizit, dass er mit "seiner Freundin" zusammenlebt und nicht mit "einer Freundin".
Das ist das Einzige, worauf du dich bei deiner Beschuldigung stützt.

Sofern sich aber der Themenersteller nicht mehr meldet, halte ich den Thread für beendet und nicht diskussionswürdig, da wir nur Rätsel raten müssen, ob es "seine Freundin" oder "eine Freundin" ist. Denn auch "seine Freundin" kann nur "eine Freundin" sein.

Der Rest ist Kaffeesatzlesen.
 
Wenn du die Beiträge der anderen auch lesen würdest, raten sie dem TE ja auch dann zum "WG-Modell" wenn die Freundin wirklich seine Freundin ist. Dass finde ich verwerflich.
Auch die große Bereitschaft jemand einfach in Hartz IV abzuschieben. Laut TE hat sie eine Ausbildung und auch den Willen zu arbeiten - nach seinen Angaben trägt sie zum Nebenverdienst noch Zeitungen aus. Warum also fehlen hier die Ratschläge, die Freundin in Arbeit zu bringen? Ist Hartz IV doch das Land wo Milch und Honig fließt?!?

Statt wirklich Hilfe anzubieten, werden hier sehr riskante Ratschläge gegeben. Was, wenn das Amt nach einiger Zeit wirklich prüft ob tatsächlich ein WG vorliegt und zum Schluss kommt, dass dies nicht so ist? Dann steht dieses junge Mädel ohne Job aber mit Schulden da, wofür?

Ich geb dir aber Recht, ohne Beteiligung des TE geht es hier nicht vorwärts.
 
Warum sollten Ratschläge zur Arbeitssuche gegeben werden, wenn die notwendigen Hintergrund Infos fehlen und das auch nicht die Fragestellung ist?

Zumal ich noch immer noch frage was daran verwerflich ist sowas als WG anzumelden.
 
_killy_ schrieb:
Auch die große Bereitschaft jemand einfach in Hartz IV abzuschieben.

Das hat nichts mit Bereitschaft zu tun, sondern ist eher eine logische folge auf ALG1 und unfähiger Personalabteilungen. Wir haben hier auf beides recht wenig Einfluß, aber wenn der Wille der Dame nicht gegeben wäre, wären auch zumindest meine Kommentare sicherlich ein wenig schärfer ausgefallen, und vermutlich die der anderen Diskussionsteilnehmer auch.

Es ist eben nicht mehr so leicht, in der heutigen Zeit einen Job zu finden, und es geht auch nicht von Heute auf Morgen, da kann es durchaus passieren, daß die Schonfrist des ALG1 überschritten wird. Es ist zwar Schade, daß jemand, der arbeitswillig ist und ggf. auch noch einiges an Entwicklungspotential mit sich bringt, auf diese Weise in nahezu menschenunwürdige Verhältnisse abgedrängt wird, es ist jedoch weder unser Verschulden, noch ein Einzelfall.

Die Fragestellung ging ebenfalls nicht über Möglichkeiten der Beschäftigungsfindung, sondern war ganz klar über die Beszugsberechtigung von Hartz-IV, da der TE sicherlich auch mitbekommt, wie absonderlich heutige Bewerbungsverfahren ablaufen und wie fadenscheinig einige Begründungen sind. Die Dame bewirbt sich, tut, was sie kann, sie muß aber auch leben, um dies fortführen zu können zu hoffentlich einem erfolgreichen Ende.

Da wir auf die Rechtsprechung ebenfalls keinen Einfluß haben, kann man nur Alternativen aufzeigen. Eine davon ist die Heirat, da dadurch die Zusatzkosten, die auf die Dame zukommen, etwas geringer ausfallen, da KV und PV dann über den Ehepartner laufen.

Die Empfehlung der WG-Deklaration ist sicherlich risikobehaftet und auch nicht ganz koscher, aber nachdem dieses Thema nun groß und breit diskutiert wurde, kann sich der TE sicherlich ein gutes Bild von den Risiken machen und selber abwägen, ob er diesen Schritt tatsächlich wagen will oder er aber besser die Finger davon lässt.
 
WhiteShark schrieb:
Zumal ich noch immer noch frage was daran verwerflich ist sowas als WG anzumelden.
Wenn zu Raubkopien geraten wird, dann wird hier gleich ein riesiges Fass aufgemacht und der Beitrag zensiert. Wenn zum Sozialbetrug aufgerufen wird, wird noch gefragt, was daran denn verwerflich ist...

Eine Schein-WG mit der/dem Lebensabschnittsbevollmächtigten verstößt gegen geltendes Recht. Das ist Fakt, daran kann man nichts rütteln. Wende dich Sozialministerium, wenn dich das stört. Andernfall erwarte ich hier, dass beim Aufruf zum Sozialbetrug genauso gehandelt wird, wie wenn hier jemand ne funktionierende Kochanleitung für Blue Meth posten würde.
 
Der TE hat sich nicht mehr gemeldet und Daaron bringt es auf den Punkt.
 
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