Frage wegen FAG (Fernabsatzgesetz)

MarcelRamon

Lt. Junior Grade
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Sep. 2008
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Hallo CB-Forum Gemeinde!

Hoffentlich bin ich mit der Frage im richtigen Forenbereich. Falls nicht, möge man mir das verzeihen ;)

Ab und an sehe ich bei Web-Anbietern einige Teile, die per FAG zurückgeschickt wurden und nun erneut, allerdings zu einem günstigeren Preis, verkauft werden.

Jetzt frage ich mich, wenn ich mir so etwas kaufe, was schonmal per FAG(innerhalb der 14 Tage) zurückgeschickt wurde, habe ich dann erneuter Käufer ebenso das Recht darauf, das zu tun? Oder verfällt diese Option dann für mich?

Habe diese Frage schon im Netz gegoogelt, aber leider ohne Ergebnis. Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Gruß
 
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Vielleicht einfach mal bei HoH nachfragen?
 
Ich würde davon ausgehen, dass du die selben 14 Tage Rückgaberecht hast wie auf normalen Produkten.

Was mich aber eher interessieren würde, ist, warum die Produkte zurückgeschickt wurden.
 
Also zunächst einmal, das FAG gibt es schon seit über 6 Jahren nicht mehr..guten Morgen..;) dessen Bestandteile sind jetzt im BGB.

Wann immer du etwas über den Fernabsatz, also sprich Internet oder Versandhandel bzw. Telefon etwas als Privatmann, das BGB nennt das Verbraucher, bei einem Unternehmer bestellst, stehen dir die 2 Wochen Widerruf (Rückgaberecht) zu. Da verfällt nichts oder sonst was, ok?
 
Besten Dank für die Antworten. Sowas ähnliches dachte ich mir auch schon :)

Und die Frage, warum die Produkte zurückgeschickt wurden, kann einem wohl niemand außer demjenigen, der sie gekauft und umgetauscht hat, sagen. Vielleicht war die Komponente ihm zu laut, zu wenig übertaktbar, zu instabil, zu leistungsarm oder wasweißich. Aber teilweise 25% günstiger... das ist schon eine Überlegung wert. Und wenns doch nicht passen sollte....gibt es ja das FAG bzw. die Bestandteile davon im BGB :D
 
Hast als Endverbraucher immer das Recht zu diesen 14 Tagen, da verfällt nix.
 
@ MarcelRamon

Eben, da kannst du völlig bedenkenlos und gefahrlos zuschlagen...;)

P.S.

Vielleicht noch eine kleine Ergänzung zu meinem vorherigen Beitrag...es gibt auch wenige Ausnahmen, bei denen das Widerrufsrecht nicht gilt: Waren, die speziell nach Kundenwünschen angefertigt wurden; versiegelte Software, Audio oder Videoträger, die entsiegelt wurden; Zeitschriften, Illustierte u.ä..; Waren, die bei einer Versteigerung erworben wurden..
Aber das trifft bei dir ja nicht zu. Wie gesagt nur noch als Richtigstellung.....;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber teilweise 25% günstiger
Das kann schon daran liegen, weil die Ware nicht mehr original verpackt und verschweisst ist, da der erste Käufer die Ware bereits getestet hat. Ein Händler hat keine Möglichkeiten die Ware wieder Original zu verpacken, der Hersteller nimmt Geld dafür, also kann er die Ware besser 25% billiger verkaufen um nicht auf den Artikeln sitzen zu bleiben. Andere Händler verbauen solche Ware meist in Komplettrechner als B-Ware oder Schnäppchen.
 
Hat einer von euch denn schonmal einen per FAG zurückgeschickten Artikel zu einem günstigeren Preis erworben und kann dazu konkrete Aussagen machen?
 
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