Frage zu Autobahn Verkehrsregeln

I N X S schrieb:
und letztendlich:
wenn nach ner auffahrt kein schild kommt, dass dir sagt, welches tempolimit herrscht, dann gilt für dich erstmnal ekin tempolimit.

Und das stimmt auch nicht:

OLG Hamm v. 08.01.1996:
Für die Verfolgbarkeit einer durch den an einer Autobahn-Auffahrt auffahrenden Verkehrsteilnehmer begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung ist die Wiederholung des Zeichens 274 an/in oder hinter der Auffahrt erforderlich, da sonst diesem Verkehrsteilnehmer ein Schuldvorwurf nicht gemacht werden kann. Das gilt jedoch nur für den auffahrenden Verkehr. Für den Benutzer der Autobahn, der die Autobahn schon vor der Auffahrt befährt, und für den in diesem Bereich die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch (mehrere) Zeichen 274 beschränkt war, gilt diese Beschränkung fort. Er kann aus der zufälligen Nichtwiederholung des Verkehrszeichens an/in oder hinter der Auffahrt nicht das Ende des Streckenverbots folgern.

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Streckenverbot06.php
 
Interessant, das wusste ich noch nicht (wobei dann wie üblich die Frage ist, wie nachweisen ob er erst aufgefahren ist oder nicht ;)). Aber zumindest gibt es ein klares Urteil dazu.
 
[...]ist die Wiederholung des Zeichens 274 an/in oder hinter der Auffahrt erforderlich, da sonst diesem Verkehrsteilnehmer ein Schuldvorwurf nicht gemacht werden kann. Das gilt jedoch nur für den auffahrenden Verkehr.

ich bitte doch vielmals um entschuldigung, dass ich vergessen habe zu erwähnen, dass wenn eine geschwindigkeitsbegrenzung in oder an der auffahrt gegolten hat, diese auch bestehend bleibt. war für mich logisch ;)
 
HappyMutant schrieb:
wie nachweisen ob er erst aufgefahren ist oder nicht
Wieso?
  • Wenn jemand bereits auf der AB fährt und es herrscht ein TL, dann gilt das für immer, solange nichts anderes angezeigt wird.
  • Wenn jemand auffährt gilt für ihn kein TL, solange nichts angezeigt wird.
Natürlich würde dann, wenn aktuell ein TL auf der AB herrscht, dieses an einer Auffahrt erneuert.
 
@I N X S

Das war mir auch klar, so viel Verständnis habe ich zumindest vorausgesetzt, das ist für mich jedoch nicht die Kernaussage des verlinkten Textes. ;)

@fröhlichesUngetüm

Wenn die Polizei hinter dir her fährt, sollte diese den Nachweis per Video erbringen können. :cool_alt:
 
Ja aber die Frage war: Steht kein Schild nach der Auffahrt, gilt dann das Tempolimit weiter. Es geht nicht darum, wenn eines steht. Ja es tut gelten, auch wenn das Schild versehentlich fehlt, aber nicht für den Auffahrenden, denn der weiß nichts davon (es wird auch keine Situation geben, wo das absichtlich so geregelt ist).

Aber wenn denn nun einer geblitzt wird, irgendwann nach der Auffahrt und es stand kein Schild, woher weiß man nun, woher der Geblitze kam.

@blümli: Okay ja in solchen Situation, ist das natürlich nachweisbar, daran habe ich nicht gedacht. :D
 
Aber das ist ja logischerweise immer und überall so, nicht nur auf der AB.
 
Ich denke auch nicht, dass an solchen Stellen - so denn es diese überhaupt gibt - geblitzt wird (obwohl, in diesem Staate weiß man nie ^^).
 
Ah jo. :D Ändert nichts daran, das für eine stationäre Messung es wohl sinnvoll ist, dass die Beschilderung vorher eindeutig für alle ist. :p

PS. Und ja ich lese in Zukunft erst den Link durch vor dem Antworten. ;)
 

Ähnliche Themen

Antworten
6
Aufrufe
904
Fu Manchu
F
Zurück
Oben