Frage zum Lohnsteuerjahresausgleich

Alphadude

Lt. Commander
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Hallo zusammen,

ich habe dieses Jahr 2 Nachzahlungen erhalten. Diese beinhalteten jeweils eine monatliche Zulage über mehrere Monate, die ich trotz Anspruch nicht erhalten hatte und die mir deswegen nachgezahlt wurde. Auf meinem Gehaltsnachweis war die Nachzahlung in Monate geteilt und auf jede Nachzahlung musste ich eine höhere Lohnsteuer zahlen, als ich es üblicherweise muss.

Mal als Beispiel (fiktive Zahlen):

September 2020

3000€ brutto --> 15% Lohnsteuer
9 mal 200 € Nachzahlung (Januar - September, einzeln aufgelistet) --> 30% Lohnsteuer

Nun zu meinen Fragen:

1. Ist es normal, dass die Nachzahlungen mit einer höheren Lohnsteuer besteuert wurden?
2. Kann ich mittels Steuererklärung die höhere Lohnsteuer auf die Nachzahlung zurückholen (ähnlich Lohnsteuerjahresausgleich)? Frage nur zur Sicherheit, da ich vermute, dass mein Arbeitgeber sowieso zum Lohnsteuerjahresausgleich verpflichtet ist.


Vielen Dank im Voraus!
 
Das kannst Du mit der Einkommenssteuer Erklärung geltend machen. Bei den Summen nimm Hilfe zu Rate, Steuerberater oder Lohnsteuer Hilfe Verein?
Warum sollte der AG den Ausgleich machen müssen, das Geld möchtest Du doch zurück haben und evtl bist Du ja auch zur Abgabe verpflichtet?
 
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@werkam Ich bin mir nicht sicher, ob ich verpflichtet bin. Ich glaube nicht. Habe gelesen, dass der AG dazu verpflichtet ist, sobald er 10 Mitarbeiter oder mehr beschäftigt. Aber ist wie gesagt egal, zur Not mache ich halt selber die Steuererklärung.
 
Während des Studiums nichts dazu gelernt? Bzw. während beider? Zumal du das schonmal gefragt hattest in deinem Ursprungsthread... und auch hilfreiche Antworten bekommen hast trotz deines Auftretens.
 
Tinkerton schrieb:
Während des Studiums nichts dazu gelernt? Bzw. während beider? Zumal du das schonmal gefragt hattest in deinem Ursprungsthread... und auch hilfreiche Antworten bekommen hast trotz deines Auftretens.

In dem Thread ging es um die Nachverrechnung aus dem Vorjahr, das hat hiermit nix zu tun. Und mein Auftreten in besagtem Thread war (im Gegensatz zu deinem Auftreten in diesem) tadellos, habe sogar alle Antworten geliked. ;) Ich glaube du hast deine Demütigung aus dem Thread mit dem Anspruch auf Zulagen immer noch nicht verkraftet.:D
 
@Alphadude Auf jeden Fall selbst um die ESt-Erklärung kümmern. Ausgleich durch den Arbeitgeber bedeutet lediglich, dass ein tabellenmäßiger Abgleich der Jahreswerte stattfindet ohne Berücksichtigung von individuellen Belangen des Steuerpflichtigen wie z.B. erhöhte Werbungskosten o.ä.
 
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Bei deiner 1. Frage ist das entscheidende Schlagwort Steuerprogression, dazu gibt es genügend Webseiten, die das erklären. Das sollte Frage 2 zum guten Teil mit beantworten. Unabhängig davon kann, wie @Grinder_1974 geschrieben hat, das freiwilige Abgeben einer Lohnsteuererklärung sinnvoll sein.

Generell gilt: Steuerberatung dürfen nur Personen mit entsprechender Qualifikation machen. Genau aus dem Grund wirst du hier wahrscheinlich keine konkrete Antwort erhalten. Also bleiben folgende Möglichkeiten:
a) Selbst einlesen, für Basisfragen zum Steuerrecht findet man viel im Internet
b) Profis hinzuziehen (z.B. Steuerberater / LoHi). Die Kosten dafür richten sich nach deinem Einkommen. Bei der LoHi gibt es einen Kostenrechner, einfach mal bemühen und überlegen, ob es dir das wert ist.
 
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Dann auch hier noch mal von meiner Seite die Aussagen wie beim letzten mal:
1. Der Grenzsteuersatz ist immer* höher als der Durchschnittsteuersatz
2. Man kann dann Steuerzahlungen zuückerstattet bekommen, wenn man höhere Vorauszahlungen geleistet hat, als eine Steuerschuld besteht. Wurden lediglich Zahlungen in Höhe der Steuerschuld geleistet, können auch keine Steuern erstattet werden.

*ausser man befindet sich unterhalb des Grundfreibetrags, dann betragen sowohl Durchschnitts- als auch Grenzsteuersatz 0%. Die Aussage bezieht sich auf die Einkommensteuer in Deutschland.
 
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