Frage zum Recht bei Garantieanspruch

Sudaro

Cadet 4th Year
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März 2014
Beiträge
89
Hallo,
ich weiß das hier ist kein Forum in dem es um Rechte geht aber fragen kostet ja nix(Normalerweise).

Ich ahbe vor 4 Monaten im Mediamarkt um die Ecke eine neue Zotac GTX 1080 TT AMP Extreme! gekauft, diese hat vor 2 Wochen den geist aufgegeben. Habe sie natürlich zum Händler und zur RMA geben lassen. Die RMA hat sich gemeldet und meinte sie wäre nicht reperabel, was ich schonmal nicht ganz glaube da der Fehler wohl eher Software seitig ist oder ein Fehlerhafter Sensor ist (karte Taktete nicht mehr richtig). Nun warte ich auf einen Rückruf der natürlich ewig dauert um eine neue zu erhalten, allerdings habe ich die befürschtung in angesicht der momentanen GPU Kriese das sie diese Karte nicht mehr bekommen oder wollen und mir das Geld von damlas auszahlen, immerhin 800€. Das will ich allerdings nicht, da wenn man sich den momentanen Preis ansieht ich nochmal 400 drauflegen müsste.
Ich würde nun gerne wissen wie es bei solchen Situationen mit meinem Recht aussieht, der Händler muss sich ja ohne Frage darum kümmern, wie gesagt die ist circa 3-4Monate alt. Ich denke aber mal das sie es sich leicht machen werden und mir das Geld auszaheln wollen.

Kann ich sie dazu zwingen die Karte zu reparieren oder mir ohne mehrkosten für mich eine neue Karte besorgen?

Danke für die Hilfe.
 
Natürlich gibt es auch in diesem Forum keine Rechtsberatung!

Wenn ich mich nicht täusche kannst du dem Anbieter nicht vorschreiben wie er den Kauf wandelt. Aber wie gesagt, meine Meinung nach dem was ich mal gelesen habe. Alles Andere musst du selber klären.
 
Hi,

1. Händler hat nichts mit der Garantie am Hut, das ist Gewährleistung
2. Gewährleistungsansprüche bitte einfach im Netz selbst nachlesen.

VG,
Mad
 
1. frag nicht nach Garantie .... Frag nach Gewährleistung

Weil die gilt als erstes in den 6 Monaten ... ansonsten bekommst halt den Geldwert nur raus.

Liegt ein Sachmangel vor, so stehen dem Anspruchsinhaber verschiedene Mängelrechte zur Verfügung. Zunächst besteht ein sog. Vorrang der Nacherfüllung (§ 439 BGB). Dem Vertragspartner soll so die Möglichkeit gegeben werden, durch Reparatur oder Nachlieferung der Sache am Vertrag festzuhalten. Verweigert er dies oder schlägt die Nacherfüllung mehrmals fehl, so kann der Käufer den Kaufpreis mindern (§ 441 BGB), vom Vertrag zurück treten (§ 437 Nr.2 BGB) oder kann Schadensersatz (§ 437 Nr.3 BGB) geltend machen.
 
Du bist noch in den ersten 6 Monaten der Gewährleitung. Mache es darüber, da diese gesetzlicher besser geregelt ist als die "Garantie einiger Hersteller".
 
Irgendwie habe ich das Gefühl dass er die Karte schon eingeschickt hat, wenn der Hersteller ihm sagt die Karte sei irreparabel
 
google ist dein Freund

https://www.juraforum.de/lexikon/gesetzliche-garantiezeit


Edit: Für den Händler/Hersteller ist es eigentlich immer besser das defekte Gerät zu ersetzen, als das Geld zurückzugeben. Er kauft die Teile schließlich günstiger ein/bzw. stellt sie günstig her, als sie verkauft werden. Ich wette, selbst bei den aktuellen hohen Preisen würde der Händler/Hersteller dir lieber die Karte ersetzen, als den Kaufpreis zu erstatten, da 800€ immer noch über dem Einkaufswert/Herstellungskosten liegen.
 
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Hi,

wie bereits geschrieben handelt sich es um eine (gesetzliche vorgegebene) Gewährleistung.

Die oft verwechselte Garantieleistung ist eine freiwillige Leistung des Anbieters (in deinem Fall MediaMarkt).

Da du in den ersten 6 Monate liegst hast du keinen großen Aufwand (nach 6 Monate könnte der Hersteller einen Nachweis verlangen das du nicht an dem Defekt schuld bist.)

Zurück zur Frage:
Im Normalfall wird die GPU von Media Markt an den Hersteller übergeben (zur Prüfung usw.)
Sollte deine GPU nicht Instand gesetzt werden können (vom Hersteller) gibt in den meisten Fällen MediMarkt eine neu raus und du bist aus dem Schneider (MediaMarkt und Händler regeln das weiter unter sich).

Wenn keine Ware verfügbar ist hat der Händler mehrer Möglichkeiten:

Nachbesserung
Neu Ware
Vergleichbare Ware
oder
Auszahlung (Zeitwert = Kaufwert - Werteverfall) --> bei 4 Monate hast du kein Werteverfall.

in deinem Fall würde ich stark auf eine Auszahlung tippen, da der GPU Markt leer ist.

Natürlich bleibst du dann auf kosten sitzen, aber Gesetzlich wäre das schon in Ordnung)
 
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Da hast du dich von Media Markt veräppeln lassen. Die wollen das immer über die Garantie des Herstellers regeln. Das ist nicht gut für dich. Das nächste mal beim Media Markt die Gewährleistung einfordern, dann geht es nach deutschem Recht...

@pille. Soweit ich weiß sagt Media Markt und co. immer dies wickeln sie über die Garantie ab. Wenn der Kunde zustimmt haben sie alles von sich abgeschoben. Also nochmal hingehen und auf Gewährleistung pochen!

Wenn die Karte natürlich nicht mehr. Verfügbar ist musst du dich wohl mit dem geld zufrieden geben. Ob du mehr verlagen kannst da die Preise gestiegen sagt dir dein Anwalt
 
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Pille1002 schrieb:
Die oft verwechselte Garantieleistung ist eine freiwillige Leistung des Anbieters (in deinem Fall MediaMarkt).


Leider verwechselst du es auch. Garantie ist vom Hersteller, Gewährleistung vom Verkäufer. Hersteller ist in dem Fall definitiv nicht Mediamarkt. Der Verkäufer, Mediamarkt, ist 24 Monate im Rahmen der Gewährleistung Ansprechpartner bei defekten, nach 6 Monaten muss dem Verkäufer aber nachgewiesen werden, dass der Defekt nicht selbstverschuldet ist.

Garantie ist eine Leistung des Herstellers, nicht des Verkäufers. Die Garantieleistung bestimmt der Hersteller selbst, üblicherweise ist die Gewährleistung in den ersten sechs Monaten vorzuziehen.
 
@ dod1977
Die sog. Qualitätsgarantie ist eine – zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht zusätzlich übernommene – freiwillige Leistung des Verkäufers bzw. des Herstellers.
Quelle

Es kann sowohl der Hersteller als auch der Händler eine Garantie auf ein Produkt geben. Ist für beide freiwillig.

(1) Geht der Verkäufer, der Hersteller oder ein sonstiger Dritter in einer Erklärung oder einschlägigen Werbung, die vor oder bei Abschluss des Kaufvertrags verfügbar war, zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung insbesondere die Verpflichtung ein, den Kaufpreis zu erstatten, die Sache auszutauschen, nachzubessern oder in ihrem Zusammenhang Dienstleistungen zu erbringen, falls die Sache nicht diejenige Beschaffenheit aufweist oder andere als die Mängelfreiheit betreffende Anforderungen nicht erfüllt, die in der Erklärung oder einschlägigen Werbung beschrieben sind (Garantie), stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie gegenüber demjenigen zu, der die Garantie gegeben hat (Garantiegeber).

(2) Soweit der Garantiegeber eine Garantie dafür übernommen hat, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet.
BGB §443

Bitte erst mal wenigstens googlen, bevor man andere zurechtweist.

Edit: Bei Mindfactory, Mediamarkt und Co kann ich auf fast alles was ich kaufe eine Garantieverlängerung mit in den Warenkorb legen. In der Regel ist diese Garantie dann vom Händler und nicht vom Hersteller. Beim Hersteller bekomme ich manchmal eine verlängerte Garantie, wenn ich mein Produkt bei ihnen auf der Seite registriere. Diese Garantie ist dann natürlich vom Hersteller und nicht vom Händler. Bei wem ich die Garantie beanspruchen kann, hängt einfach davon ab mit wem ich die Vereinbarung abgeschlossen habe.

Edit2: Da es für Mediamarkt nicht unüblich ist selbst eine Garantie auf die verkauften Produkte zu geben ist es nicht unwahrscheinlich, dass der TE eine Garantievereinbarung mit Mediamarkt beim Kauf abgeschlossen hat und Mediamarkt diese in seinem Fall anwendet.
 
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@aphelon: Nein! Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Irgendwer kann mir auch 200 Jahre rund um Garantie versprechen, geht es nach 5 Monaten kaputt kann ich die gesetzliche Gewährleistung verlangen.

Media Markt kann zwar Garantie verkaufen, kann damit aber keine gesetzliche Gewährleistung ersetzen.
 
@homerpower. Es ging nicht um Gewährleistung. Nur von Garantie, und die ist nicht gesetzlich verpflichtend, wie du dem zitiertem Paragraphen entnehmen kannst. Ich habe lediglich Dot1977 widersprochen, der Behauptete Garantie wäre vom Hersteller und Gewährleistung vom Verkäufer. Das stimmt nur zur Hälfte. Sowohl der Verkäufer, als auch der Hersteller können freiwillig eine Garantie auf ihr Produkt geben. Die gesetzliche Gewährleistung ist etwas völlig anderes.

Edit: Lies doch bitte meinen Post, was ich behaupte und was ich nicht behaupte. Sonst reden wir hier aneinander Vorbei. Mein Post richtete sich hauptsächlich an das von Dot1977 behauptete.
Dod1977 schrieb:
Leider verwechselst du es auch. Garantie ist vom Hersteller, Gewährleistung vom Verkäufer. Hersteller ist in dem Fall definitiv nicht Mediamarkt.
Dazu habe ich Stellung bezogen. Dass man zuerst schaut, ob die gesetzliche Gewährleistung greift, ist etwas anderes. Darüber habe ich mich aber gar nicht geäußert.

Edit2 zum nachfolgenden Post: Madman bringt es unter mir auf den Punkt. Ich habe das mit dem Händler (und zusätzlicher Garantie) nur als Beispiel für eine Händlergarantie genommen, um zu verdeutlichen, dass es diese wirklich gibt und Garantie nicht zwingend vom Hersteller sein muss. (Auch wenn letzteres weiter verbreitet sein mag)
 
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Hi,

und es ging Aphelon wohl auch nicht um "ersetzen" sondern "zusätzlich anbieten". Missverständlich wurde es, weil er hier von "MediaMarkt", also dem Händler, und "Garantie" sprach, die man bei uns zunächst einmal in aller Regel vom Hersteller bekommt und vermutet.

Wenn mir ein Händler zusätzlich eine Garantie anbietet bleibt davon die Gewährleistung unberührt, ebenso wie die mögliche freiwillige Garantie des Herstellers. Erstassoziation von "Garantie" ist bei uns aber in aller Regel der Hersteller, nicht der Händler.

Reines Missverständnis, alles gut, weitermachen.

VG,
Mad
 
homerpower schrieb:
Wenn die Karte natürlich nicht mehr. Verfügbar ist musst du dich wohl mit dem geld zufrieden geben. Ob du mehr verlagen kannst da die Preise gestiegen sagt dir dein Anwalt

Nö muss er nicht er hat auch das Recht eine gleichwertige Ware zu erhalten.

Fällt dann unter Schadensersatz (§ 437 Nr.3 BGB)
 
Und an sich sollte man auch mal die Hand heben wenn das über RMA beim Hersteller läuft, ist nämlich nicht dein Problem wenn MediaMarkt das nicht für sich beurteilen will oder kann. Die lassen sich da gerne mal 4 Wochen+ Zeit was weder akzeptabel noch im Sinne des Erfinders ist.

Zudem - wie andere schon geschrieben haben - hast du bei einer Garantie im Zweifel schlecht Karten da kein Wahlrecht für dich als Kunde besteht wie nachzubessern ist. Bei Gewährleistung darfst du wählen es sei denn eine Variante ist unverhältnismäßig. (Da aber aktuell nur die Gewinnspanne steigt kann ich keine Unverhältnismässigkeit im Falle einer Neulieferung erkennen. Nachbesserung ist ja ohnehin laut Hersteller nicht möglich)
 
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