The_Unknown
Cadet 4th Year
- Registriert
- Mai 2006
- Beiträge
- 73
Hallo,
da wir heute beim Mittagessen dieses Thema hatten:
Ein Kumpel von mir macht sich neben dem Studium (schon seit der Schule) ein paar Euro, indem er eine Software im Internet verkauft. Er ist damit in sehr geringen Bereichen, d.h. ca. 600 EUR im Jahr
Er meinte, dass man so etwas geringfügiges nicht anmelden müsste. Ich habe aber mal gehört, dass man auch nicht-steuerpflichtige Sachen als Gewerbe anmelden muss (war glaube §19 des Umsatzsteuergesetzes oder so, bin "leider" kein Jurist
).
Wer hat denn nun Recht? Was mich auch etwas nachdenklich gemacht hat: Falls er es anmelden muss, kann er das überhaupt noch rückwirkend machen? Er hätte ja ohnehin eine Umsatzsteuern bezahlen müssen, aber es könnte sein, dass das rückwirkend so ausgelegt wird, dass er sie hätte bezahlen müssen und dann wird's doch teuer, oder? Und wie sieht's hier mit einem Bußgeld aus?
Bitte nicht falsch verstehen: Mir liegt nichts ferner, als ihn irgendwie in die Pfanne zu hauen, aber ich will ihn auch nicht "ins Messer" laufen lassen.
Ich hoffe, jemand hier im Forum hat da ne Ahnung.
Ciao The_Unknown
da wir heute beim Mittagessen dieses Thema hatten:
Ein Kumpel von mir macht sich neben dem Studium (schon seit der Schule) ein paar Euro, indem er eine Software im Internet verkauft. Er ist damit in sehr geringen Bereichen, d.h. ca. 600 EUR im Jahr
Wer hat denn nun Recht? Was mich auch etwas nachdenklich gemacht hat: Falls er es anmelden muss, kann er das überhaupt noch rückwirkend machen? Er hätte ja ohnehin eine Umsatzsteuern bezahlen müssen, aber es könnte sein, dass das rückwirkend so ausgelegt wird, dass er sie hätte bezahlen müssen und dann wird's doch teuer, oder? Und wie sieht's hier mit einem Bußgeld aus?
Bitte nicht falsch verstehen: Mir liegt nichts ferner, als ihn irgendwie in die Pfanne zu hauen, aber ich will ihn auch nicht "ins Messer" laufen lassen.
Ich hoffe, jemand hier im Forum hat da ne Ahnung.
Ciao The_Unknown