Frage zum Thema Kleinunternehmer

The_Unknown

Cadet 4th Year
Registriert
Mai 2006
Beiträge
73
Hallo,

da wir heute beim Mittagessen dieses Thema hatten:

Ein Kumpel von mir macht sich neben dem Studium (schon seit der Schule) ein paar Euro, indem er eine Software im Internet verkauft. Er ist damit in sehr geringen Bereichen, d.h. ca. 600 EUR im Jahr ;) Er meinte, dass man so etwas geringfügiges nicht anmelden müsste. Ich habe aber mal gehört, dass man auch nicht-steuerpflichtige Sachen als Gewerbe anmelden muss (war glaube §19 des Umsatzsteuergesetzes oder so, bin "leider" kein Jurist ;)).

Wer hat denn nun Recht? Was mich auch etwas nachdenklich gemacht hat: Falls er es anmelden muss, kann er das überhaupt noch rückwirkend machen? Er hätte ja ohnehin eine Umsatzsteuern bezahlen müssen, aber es könnte sein, dass das rückwirkend so ausgelegt wird, dass er sie hätte bezahlen müssen und dann wird's doch teuer, oder? Und wie sieht's hier mit einem Bußgeld aus?

Bitte nicht falsch verstehen: Mir liegt nichts ferner, als ihn irgendwie in die Pfanne zu hauen, aber ich will ihn auch nicht "ins Messer" laufen lassen.

Ich hoffe, jemand hier im Forum hat da ne Ahnung.

Ciao The_Unknown
 
Eine anmeldepflichtige gewerbliche Tätigkeit wird so definiert: auf Dauer angelegter Handel/Dienstleistung mit Gewinnerzielungsabsicht

Die Dauer kann auch befristet sein, es muss aber mehr als einmaliges Handeln sein (wiederkehrende Handlung). Das Gegenstück ist die Vermögensverwaltung, An- und Verkauf von Dingen/Dienstleistungen zum persönlichen Nutzungszweck.
 
Hallo The_Unknown,

so lange eine Gewinnbeabsichtigung dahinter steht, sollte dein Freund nach §19 UStG handeln. Kurzum nach der Kleinunternehmerregelung.

Die Anmeldung geht sehr schnell über die Bühne und auch bei der Steuererklärung ist es kein großer Aufwand.

- Gewerbeanmeldung - (Kosten je Stadt unterschiedlich 15-50 Euro)
- Als Tätigkeit würde ich in diesem Fall "Handel im Internet" eintragen. Ist sehr umfangreich, falls er später noch mehr Waren im Netz verkaufen möchte.
- Ein Excel-Tabelle mit den Ein- und Ausgaben sollte ausreichen, um die EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) dann bei der Steuererklärung mit anzuhängen.

Eine rückwirkende Anmeldung sollte mit der bearbeitenden Stelle besprochen werden. Im gleichem Jahr ist es sicher möglich, doch wenn es schon einige Jahre läuft, dann würde ich das aktuelle Jahr als "Start" nehmen.

Auf was soll er Umsatzsteuer zahlen? Als Kleinunternehmer kommt man nicht in den Genuss ;)

Die Bussgelder bei solchen Sachen bewegen sich von xxx-xx.xxx Euro was ich mir in diesem Fall nicht vorstellen kann. Das Problem was ich als Risko ansehe, ist die Abmahnung von der Konkurrenz. "Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit ohne Gewerbeschein" und das kann sehr teuer werden.

Grüße Ivo
selbststaendig-machen.net
 
Die Kleinunternehmer-Regelung betrifft nur, ob man auf seinen Rechnungen die MwSt. gesondert ausweist oder (eben als Kleinunternehmer, der davon Gebrauch macht) nicht. Als nächstes, es gibt seeeeehr wenige Fälle, in denen man ein (selbst entwickeltes, so wie ich es verstehe) Produkt verkauft, ohne dadurch Gewerbetreibender zu sein. Was dein Kumpel macht, ist - auch bei den geringen Erlösen - letzten Endes Schwarzarbeit. Gewerbesteuerpflichtig ist er auf jeden Fall, seinen Gewinn muss er natürlich auch in seiner Einkommensteuererklärung angeben (was er sicherlich auch nicht gemacht hat, sonst wäre das Finanzamt auf eben diesem Weg schon "dahintergekommen", dass er ein nicht angemeldetes Gewerbe betreibt).

Im Optimalfall meldet er also ASAP das Gewerbe an und die bisherige Tätigkeit, naja...wenn er so ehrlich sein möchte, kommt das Finanzamt ihm sicherlich auch entgegen und verlangt halt "nur" die Nachzahlung der hinterzogenen Steuern, vor allem bei dieser Größenordnung.

Habe zufällig selbst gerade ein Schreiben der Stadt vor mir, in der ich um die Gewerbeanmeldung gebeten werde...ist meldepflichtig gemäß § 14 Gewerbeordnung, kostet (hier) 50€, nicht rechtzeitige Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis zu 1.000€ usw. usw.

Ein weiterer Grund, dem zügig nachzukommen, ist ein ganz anderer: falls er sein Gewerbe mal erweitern möchte, z.B. eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) gründen und sein Produkt verkaufen, dann kann er ganz schnell in die Situation kommen, dies (zumindest) nicht als Geschäftsführer tun zu können, wenn er eben schonmal mit Steuerhinterziehungs-, Betrugs- usw. -Delikten in Kontakt kam.


Edit: wenn er gemäß Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer ausweist, muss er natürlich auch keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen/nachzahlen. Gewerbe- und Einkommensteuer natürlich schon.
 
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