Frage zur Beantragung eines Deutschen Ausweises

toxic189

Lieutenant
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Hey ho :)

Ich habe mal ne frage, ich bin 17 Jahre bin in Deutschland geboren, meine Eltern sind beide in Frankreich geboren sowie meine Große Schwester und meinem großen Bruder.
Meine Eltern wohnen nun seid 23 Jahre in Deutschland haben eigentlich immer gearbeitet und ich bin das erste Kind der Familie das in Deutschland geboren ist.
Nun meine frage ich hab nur den Französischen Ausweis, würde aber gern den Deutschen haben oder eben Beide was mir eigentlich egal ist :)
Nun hab ich die Frage was wird da verlangt, was würde sowas denn kosten und wo muss ich mich da melden? :)


MFG
Jelsch
 
Hm, kein Plan wie die Rechtslage da genau aussieht, im Endeffekt isses ja eh Wurst. EU-Bürger is EU-Bürger....
Aber grundsätzlich wäre der erste Anlaufpunkt wohl das lokale Einwohnermeldeamt. Die wissen da am besten, was du da wo noch wie beantragen musst, ob es für EU-Bürger überhaupt eine doppelte Staatsbürgerschaft gibt (kenn das eher von Nicht-EU'lern) und wieviel Kohle du dafür auf den Tisch packen musst *G*

Definitiv musst du einem Fotostudio deiner Wahl ca. 8-10€ auf den Tisch packen für eine Ladung biometrische Passbilder. Gott, sehen die Dinger scheiße aus...
 
Das Geburtsortsprinzip
Ergänzend zum Abstammungsprinzip gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2000 auch das Geburtsortsprinzip. Danach bestimmt nicht allein die Nationalität der Eltern eines Kindes seine Staatsangehörigkeit, sondern auch der Geburtsort.
Auch wenn beide Elternteile keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, gilt:
Wenn ihr Kind in Deutschland geboren wird, ist es automatisch mit der Geburt Deutsche oder Deutscher, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Liegen diese Voraussetzungen bei Vater oder Mutter vor, sind keine zusätzlichen Anträge nötig. Das Kind wird automatisch bei Geburt Deutsche oder Deutscher.
Es gilt jedoch eine Besonderheit: Das Kind wird in vielen Fällen mit der Geburt über das Abstammungsprinzip jene Staatsangehörigkeit(en) erwerben, die die Eltern als Ausländer besitzen. Das Kind besitzt dann mehrere Staatsangehörigkeiten. Nach dem Optionsmodell muss es sich aber nach Erreichen der Volljährigkeit (Vollendung des 18. Lebensjahres) entscheiden, ob es die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit behalten will.


Das wäre doch in meinem fall das richtig was greifen würde oder nicht ?!
 
Ist nicht wirklich ein Thema für's PuG, ich verschieb das mal.
 
Doppelstaatsbürgerschaften gibt es im EU Raum nicht mehr.

Was meinst du mit "Ausweis"? Möchtest du deutscher Staatsbürger werden und einen deutschen Reisepass erhalten?
Geh aufs Einbürgerungsamt; dort wird man dir genau erklären können, welche Voraussetzungen du erfüllen musst. (und die damit verbundenen Kosten wird man dir auch genau aufzeigen können)

Das für dein Bundesland zuständige Amt für Staatsangelegenheiten und Einbürgerungen findest du über google relativ schnell.
 
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Ich habe heut im Bürgerbüro angerufen die meinte ganz nett das ich doch bitte einen Antrag auf die Deutsche Staatsbürgerschaft beantragen soll das machen die im Ort leider nicht sondern in ner größeren Stadt im Landratsamt...doch die hatten schon zu :) werde da morgen mal anrufen :P
 
@Sherman
Das ist nicht richtig, EU Bürger müssen ihre alte Staatsangehörigkeit nicht ablegen.

@toxic
Ansonsten hast du, nachdem was du geschrieben hast und sofern du nicht straffällig geworden bist, deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst (da gibt es aber auch Ausnahmen), einen Anspruch auf Einbürgerung. (Stichwort Anspruchseinbürgerung)
Das Geburtsortsprinzip gilt hier nicht, da du vor 2000 geboren wurdest und deine Eltern erst 6 Jahre lang in D. gelebt haben als du geboren wurdest (8 wären nötig)
 
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@lufkin
Hm. Ein Freund von mir ist Deutscher und nun eingebürgerter Österreicher. Der musste die Deutsche Staatsbürgerschaft ablegen. Laut Taschmahals Seite ist die Lage eigentlich auch eindeutig.
 
Dann haben se ihn verarscht.
Laut §25 Staatsbürgerschaftsgesetz kann man auch Deutscher die dt. Staatsangehörigkeit behalten, wenn man die eines andere EU Staates annimmt.
Im Falle des TE könnte es höchsten so sein, das das französische Gesetz vorsieht, das mit der Annahme der dt. Staatsbürgerschaft die französische verloren geht. So ist es in Dtl. eigentlich auch, mit eben der Ausnahme für Bürger von EU Staaten. Das müsste er dann aber mit dem französischen Konsulat klären.
 
Nein, er wurde nicht verarscht. In Österreich wird im Allgemeinen keine Doppelstaatsbürgerschaft verliehen. http://www.austria.org/staatsbuergerschaft/doppelstaatsbuergerschaft
Laut Taschmahals Quelle ist das in D genauso. Es gibt allerdings verschiedene Ausnahmeregelungen.

Deine Qulle ist zwar ebenso seriös, aber geht nur spärlich mit Informationen um. Auch wenn es die offizielle Bundesregierungsseite ist, muss der eine Satz nicht richtig sein. (bzw. weicht die Praxis deutlich ab)
 
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Dann scroll auf der Seite von Taschmahal mal n bisschen runter.
Da steht genau das gleiche.
Spezielle Regelung für EU-Bürger
Die Einbürgerungsvoraussetzung, dass die Staatsangehörigkeit aufgegeben werden muss, gilt nicht bei der Einbürgerung von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union. Es kann jedoch passieren, dass diese Bürger durch die Einbürgerung in Deutschland nach dem Recht des anderen Staates ihre bisherige Staatsangehörigkeit verlieren. Weitere Auskünfte erteilen die jeweiligen Botschaften der EU-Staaten.

Ansonsten guck dir halt das Staatsbürgerschaftsgesetz selbst an:
§ 25

(1) Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters erfolgt, der Vertretene jedoch nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 19 die Entlassung beantragt werden könnte. Der Verlust nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der Schweiz oder eines Staates erwirbt, mit dem die Bundesrepublik Deutschland einen völkerrechtlichen Vertrag nach § 12 Abs. 3 abgeschlossen hat.

Das dein Kumpel seine dt. Staatsangehörigkeit aufgeben musste lag also allein an den österreichischen Gesetzen. Aus dt. Sicht wäre es nicht nötig gewesen.
Wie die Österreicher das regeln ist für toxic189 aber auch völlig egal.

Für ihn sind nur zwei Fragen relevant.

1. Erlaubt das deutsche Gesetz ihm seine französische Staatsangehörigkeit zu behalten, wenn er die deutsche annimmt?
Antwort: Ja, aus Sicht des dt. Rechts kann er dass (§ 10 Abs.1 Nr. 4 in Verbindung mit § 12 Abs. 2. StAG)

2. Erlaubt das französische Gesetz ihm seine französische Staatsangehörigkeit zu behalten, wenn er die deutsche annimmt?
Antwort: Das muss er mit dem französischen Konsulat klären scheint aber dank Elysee Vertrag (Nr. 22)auch kein Problem zu sein.
Franzosen bedürfen keiner Erlaubnis der französischen Behörden, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben oder die französische Staatsangehörigkeit zu behalten. Sie sind lediglich aufgefordert, das französische Konsulat, bei dem sie gegebenenfalls registriert sind, davon zu unterrichten.
ganz unten, auch wenn es da eher um frz. Ehepartner von dt. geht. http://www.ambafrance-de.org/Doppelte-Staatsburgerschaft
 
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ich hab nun beim Landratsamt angerufen und nun habe ich en termin bekommen der nächsten Dienstag ist dann hieß es gibts en Gespräch und dann sieht man weiter und fomulare bla bla blub :)
 
Ich kann Shermen da nur bestätigen. ICh bin in die Schweiz ausgewandert und hier eingebürgert, auch ich durchte die Österreichsiche nicht behalten. Österreich akzetpiert Doppelstaatsbpürgerschaften in der Praxis nur wenn man aufgrund der 2. schlechtere Bedingungen hat. Aber der gesamte EU und EFTA/EWR Raum ist davon nicht betroffen.

Einzige Option wäre gewesen eine Sonderregelung zu beantragen, welche echt viel Geld kostet und dann von der Landesregierung genehmigt werden müsste, was aber zum Beispiel in Salzburg im EU Raum nicht mehr gemacht wird.

Was auf inrgendwelchen Internetseiten etc. steht interessiert die auf den Ämtern nämlich grad gar nix.
 
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